Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.05.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Donnerstag, den 17.04.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Vorlagennummer: 41/2008 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 342/2007) öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 41/2008) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ mit textlichen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 (8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen. 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen