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Beschlusstext (Bericht der Verwaltung zum derzeitigen Stand der Verhandlung mit der Bundesagentur für Arbeit in Sachen Hartz IV hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Bericht der Verwaltung zum derzeitigen Stand der Verhandlung mit der Bundesagentur für Arbeit in Sachen Hartz IV
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlusstext (Bericht der Verwaltung zum derzeitigen Stand der Verhandlung mit der Bundesagentur für Arbeit in Sachen Hartz IV
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 zusammen zu behandeln. Landrat Rosenke erinnert die Mitglieder des Kreisausschusses daran, dass der Kreistag am 30.08.2004 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen habe, seitens des Kreises Euskirchen einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6 Buchst. a SGB II (Option) zu stellen. Für den Fall, dass diesem Antrag nicht entsprochen würde, sollte die mit der Agentur für Arbeit ausgehandelte und als Vorvertrag im August unterschriebene Vereinbarung umgesetzt werden. Wie bereits berichtet worden sei, habe das Land NRW dem Antrag des Kreises Euskirchen seine Zustimmung verweigert, mit der Folge, dass auch die Zulassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht erfolgt sei. Auch das seitens des Kreises Euskirchen angestrengte verwaltungsgerichtliche Eilverfahren sei erfolglos verlaufen. Nachdem nun das Scheitern des Optionsantrages definitiv festgestanden habe, habe der Kreis Euskirchen unverzüglich die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit wieder aufgenommen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen sei am 20.10.2004 der Agentur für Arbeit eine überarbeitete Fassung des Vertrages zur Unterzeichnung vorgelegt worden. Seitens der Agentur für Arbeit sei darauf hin erneuter Verhandlungsbedarf geltend gemacht worden. Am 11. und 24.11.2004 seien weitere Gespräche zwischen der Agentur für Arbeit, den Vertreter(n)/innen des Kreises Euskirchen und den dem Arbeitskreis SGB II angehörenden Vertreter(n)/innen von fünf Städten und Gemeinden des Kreises geführt worden. In diesen Gesprächen und in einem weiteren Termin am 29.11.2004 bei der Regionalagentur für Arbeit in Düsseldorf sei ein Einvernehmen nicht erzielt worden. Strittig seien weiterhin insbesondere - die Zuweisung des Personals/Direktionsrecht Fragen der Finanzierung Fragen der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit In einer weiteren Besprechung zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Agentur für Arbeit, des Kreises, der Bürgermeister mit Fachleuten aus den Sozialämtern der Städte und Gemeinden am heutigen Tag seien nochmals Möglichkeiten zur Einigung über die strittigen Punkte erörtert und auch positive Teilergebnisse erzielt worden. Diese Teilergebnisse wiederum sei- -2en Grundlage für weitere Gespräche mit der Agentur für Arbeit am 06./07.12.2004. Zusammenfassend sei nun eine Basis erarbeitet worden, die zu der berechtigten Hoffnung Anlass gebe, bis Weihnachten zu einer endgültigen Einigung und zu einem Vertragsabschluss mit der Agentur für Arbeit zu kommen. In diesem Zusammenhang bedankt sich Landrat Rosenke ausdrücklich für die hervorragende Arbeit bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreissozialamtes, namentlich bei Frau Schmitz, Herrn Linden, beim Geschäftsbereichsleiter, Herrn Rupperath, und bei seinem Allgemeinen Vertreter, Herrn Poth. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bedauert in seiner Stellungnahme das unverständliche Verhalten der Agentur für Arbeit. Der Kreis Euskirchen habe sich rechtlich korrekt verhalten, u. a. durch die Vorlage des Vorvertrages. Nunmehr werde der Kreis durch das Verhalten der Agentur für Arbeit bestraft. Die unnötigen Verzögerungen seien nicht zu verantworten, zumal zum 01.01.2005 Leistungen an die Empfangsberechtigten ausgezahlt werden müssten. Die Agentur für Arbeit sollte nunmehr unverzüglich zum Abschluss der Verhandlungen und zum Vertragsabschluss gedrängt werden. Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Erläuterungen des Vorsitzenden im Übrigen ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung