Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im
Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 zusammen zu behandeln.
Landrat Rosenke erinnert die Mitglieder des Kreisausschusses
daran, dass der Kreistag am 30.08.2004 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen habe, seitens des Kreises
Euskirchen einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger
gemäß § 6 Buchst. a SGB II (Option) zu stellen. Für den Fall,
dass diesem Antrag nicht entsprochen würde, sollte die mit der
Agentur für Arbeit ausgehandelte und als Vorvertrag im August
unterschriebene Vereinbarung umgesetzt werden.
Wie bereits berichtet worden sei, habe das Land NRW dem
Antrag des Kreises Euskirchen seine Zustimmung verweigert,
mit der Folge, dass auch die Zulassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nicht erfolgt sei. Auch das seitens
des Kreises Euskirchen angestrengte verwaltungsgerichtliche
Eilverfahren sei erfolglos verlaufen.
Nachdem nun das Scheitern des Optionsantrages definitiv festgestanden habe, habe der Kreis Euskirchen unverzüglich die
Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit wieder aufgenommen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen sei am 20.10.2004
der Agentur für Arbeit
eine überarbeitete Fassung des Vertrages zur Unterzeichnung
vorgelegt worden. Seitens der Agentur für Arbeit sei darauf hin
erneuter Verhandlungsbedarf geltend gemacht worden. Am 11.
und 24.11.2004 seien weitere Gespräche zwischen der Agentur
für Arbeit, den Vertreter(n)/innen des Kreises Euskirchen und
den dem Arbeitskreis SGB II angehörenden Vertreter(n)/innen
von fünf Städten und Gemeinden des Kreises geführt worden.
In diesen Gesprächen und in einem weiteren Termin am
29.11.2004 bei der Regionalagentur für Arbeit in Düsseldorf sei
ein Einvernehmen nicht erzielt worden. Strittig seien weiterhin
insbesondere
-
die Zuweisung des Personals/Direktionsrecht
Fragen der Finanzierung
Fragen der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit
In einer weiteren Besprechung zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Agentur für Arbeit, des Kreises, der Bürgermeister
mit Fachleuten aus den Sozialämtern der Städte und Gemeinden am heutigen Tag seien nochmals Möglichkeiten zur Einigung über die strittigen Punkte erörtert und auch positive Teilergebnisse erzielt worden. Diese Teilergebnisse wiederum sei-
-2en Grundlage für weitere Gespräche mit der Agentur für Arbeit
am 06./07.12.2004.
Zusammenfassend sei nun eine Basis erarbeitet worden, die zu
der berechtigten Hoffnung Anlass gebe, bis Weihnachten zu
einer endgültigen Einigung und zu einem Vertragsabschluss mit
der Agentur für Arbeit zu kommen.
In diesem Zusammenhang bedankt sich Landrat Rosenke ausdrücklich für die hervorragende Arbeit bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreissozialamtes, namentlich bei Frau Schmitz, Herrn Linden, beim Geschäftsbereichsleiter, Herrn Rupperath, und bei seinem Allgemeinen Vertreter,
Herrn Poth.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bedauert in seiner Stellungnahme das unverständliche Verhalten der Agentur für Arbeit.
Der Kreis Euskirchen habe sich rechtlich korrekt verhalten, u. a.
durch die Vorlage des Vorvertrages. Nunmehr werde der Kreis
durch das Verhalten der Agentur für Arbeit bestraft. Die unnötigen Verzögerungen seien nicht zu verantworten, zumal zum
01.01.2005 Leistungen an die Empfangsberechtigten ausgezahlt werden müssten. Die Agentur für Arbeit sollte nunmehr
unverzüglich zum Abschluss der Verhandlungen und zum Vertragsabschluss gedrängt werden.
Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Erläuterungen des
Vorsitzenden im Übrigen ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung