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Allgemeine Vorlage (Abwasserbeseitigung in der Ortslage Straßbüsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
25.10.11, 18:24
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 157/2011 27.09.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt 2012 X Mittel 2011 verfügbar bei Invest.Nr. 538.001.08 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Fachbereichsleiter 50.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Abwasserbeseitigung in der Ortslage Straßbüsch Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt der Rat, mit der Kanalisation in der Ortslage Straßbüsch im Jahre 2012 zu beginnen und den Ausbau fertigzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 bereitzustellen. Sachdarstellung: Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2008 bis 2013 war vorgesehen, die Ortslage Straßbüsch im Jahre 2009 zu kanalisieren. Aus verschiedenen Gründen ist dies bislang nicht erfolgt. Der Kreis Euskirchen hat im Februar 2011 örtliche Überprüfungen der Kleinkläranlagen auf den einzelnen Grundstücken durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die derzeitige Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht den heutigen Erfordernissen der Abwassertechnik entspricht. Der Kreis Euskirchen hat weiterhin festgestellt, dass es sich bei der Einleitung der häuslichen Abwässer und des Niederschlagswassers in das Grundwasser um eine Gewässerbenutzung handelt, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 WHG bedarf. Da eine solche Erlaubnis nicht vorliegt und auch formell nicht erteilt werden kann, sieht die Kreisverwaltung darüber hinaus den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1 Ziff. 1 WHG als erfüllt an. Es war daher beabsichtigt, die Grundstückseigentümer mit Ordnungsverfügungen aufzufordern, a) b) die Grube vollständig entleeren zu lassen, die Grube im jetzigen Zustand für die Sammlung von Abwasser nicht mehr zu nutzen. Vorlagen-Nr. 157/2011 Seite 2 Eine weitere Folge wäre die Komplettsanierung der vorhandenen Kleinkläranlagen mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Aufwandes für die jeweiligen Eigentümer. Um der Vorgabe aus dem Abwasserbeseitigungskonzept und der Vorgabe des Kreises Euskirchen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung, den Bau der Kanalisation in 2012 durchzuführen. Zwischenzeitlich ist seitens der Verwaltung mit dem Kreis Euskirchen Einigkeit darüber erzielt worden, dass auf die Sanierung der Kleinkläranlagen unter der Voraussetzung verzichtet wird, dass die Gemeinde Kall den Ausbau der Kanalisation in der Ortschaft Straßbüsch im Jahre 2012 realisiert. Im Haushalt 2011 stehen Mittel in Höhe von 50.000,-- € für die Planung zur Verfügung. Der Auftrag für die Ing.-Leistungen wurde bereits im Jahre 2006 erteilt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 15.09.2011 - TOP 8 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 157/2011 Seite 3 Vorlagen-Nr. 157/2011 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 157/2011 15.09.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt 2012 Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 8 Abwasserbeseitigung in der Ortslage Straßbüsch Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat, mit der Kanalisation in der Ortslage Straßbüsch im Jahre 2012 zu beginnen und den Ausbau fertigzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 bereitzustellen. Sachdarstellung: Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2008 bis 2013 war vorgesehen, die Ortslage Straßbüsch im Jahre 2009 zu kanalisieren. Aus verschiedenen Gründen ist dies bislang nicht erfolgt. Der Kreis Euskirchen hat im Februar 2011 örtliche Überprüfungen der Kleinkläranlagen auf den einzelnen Grundstücken durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die derzeitige Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht den heutigen Erfordernissen der Abwassertechnik entspricht. Der Kreis Euskirchen hat weiterhin festgestellt, dass es sich bei der Einleitung der häuslichen Abwässer und des Niederschlagswassers in das Grundwasser um eine Gewässerbenutzung handelt, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 WHG bedarf. Da eine solche Erlaubnis nicht vorliegt und auch formell nicht erteilt werden kann, sieht die Kreisverwaltung darüber hinaus den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1 Ziff. 1 WHG als erfüllt an. Es war daher beabsichtigt, die Grundstückseigentümer mit Ordnungsverfügungen aufzufordern, Vorlagen-Nr. 157/2011 a) b) Seite 5 die Grube vollständig entleeren zu lassen, die Grube im jetzigen Zustand für die Sammlung von Abwasser nicht mehr zu nutzen. Eine weitere Folge wäre die Komplettsanierung der vorhandenen Kleinkläranlagen mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Aufwandes für die jeweiligen Eigentümer. Um der Vorgabe aus dem Abwasserbeseitigungskonzept und der Vorgabe des Kreises Euskirchen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung, den Bau der Kanalisation in 2012 durchzuführen. Zwischenzeitlich ist seitens der Verwaltung mit dem Kreis Euskirchen Einigkeit darüber erzielt worden, dass auf die Sanierung der Kleinkläranlagen unter der Voraussetzung verzichtet wird, dass die Gemeinde Kall den Ausbau der Kanalisation in der Ortschaft Straßbüsch im Jahre 2012 realisiert. Im Haushalt 2011 stehen Mittel in Höhe von 50.000,-- € für die Planung zur Verfügung. Der Auftrag für die Ing.-Leistungen wurde bereits im Jahre 2006 erteilt.