Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 18:31
Aktualisiert
25.10.11, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
157/2011
27.09.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt 2012
X
Mittel 2011 verfügbar bei Invest.Nr.
538.001.08
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Fachbereichsleiter
50.000
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Abwasserbeseitigung in der Ortslage Straßbüsch
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt der Rat,
mit der Kanalisation in der Ortslage Straßbüsch im Jahre 2012 zu beginnen und den Ausbau
fertigzustellen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2008 bis 2013 war vorgesehen, die Ortslage
Straßbüsch im Jahre 2009 zu kanalisieren. Aus verschiedenen Gründen ist dies bislang nicht
erfolgt.
Der Kreis Euskirchen hat im Februar 2011 örtliche Überprüfungen der Kleinkläranlagen auf den
einzelnen Grundstücken durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die derzeitige Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht den heutigen Erfordernissen der Abwassertechnik entspricht.
Der Kreis Euskirchen hat weiterhin festgestellt, dass es sich bei der Einleitung der häuslichen
Abwässer und des Niederschlagswassers in das Grundwasser um eine Gewässerbenutzung
handelt, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 WHG bedarf.
Da eine solche Erlaubnis nicht vorliegt und auch formell nicht erteilt werden kann, sieht die
Kreisverwaltung darüber hinaus den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1
Ziff. 1 WHG als erfüllt an. Es war daher beabsichtigt, die Grundstückseigentümer mit Ordnungsverfügungen aufzufordern,
a)
b)
die Grube vollständig entleeren zu lassen,
die Grube im jetzigen Zustand für die Sammlung von Abwasser nicht mehr zu nutzen.
Vorlagen-Nr. 157/2011
Seite 2
Eine weitere Folge wäre die Komplettsanierung der vorhandenen Kleinkläranlagen mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Aufwandes für die jeweiligen Eigentümer.
Um der Vorgabe aus dem Abwasserbeseitigungskonzept und der Vorgabe des Kreises Euskirchen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung, den Bau der Kanalisation in 2012 durchzuführen.
Zwischenzeitlich ist seitens der Verwaltung mit dem Kreis Euskirchen Einigkeit darüber erzielt
worden, dass auf die Sanierung der Kleinkläranlagen unter der Voraussetzung verzichtet wird,
dass die Gemeinde Kall den Ausbau der Kanalisation in der Ortschaft Straßbüsch im Jahre 2012
realisiert.
Im Haushalt 2011 stehen Mittel in Höhe von 50.000,-- € für die Planung zur Verfügung. Der Auftrag für die Ing.-Leistungen wurde bereits im Jahre 2006 erteilt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 15.09.2011 - TOP 8 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 157/2011
Seite 3
Vorlagen-Nr. 157/2011
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
157/2011
15.09.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt 2012
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 8
Abwasserbeseitigung in der Ortslage Straßbüsch
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat, mit der Kanalisation in
der Ortslage Straßbüsch im Jahre 2012 zu beginnen und den Ausbau fertigzustellen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2008 bis 2013 war vorgesehen, die Ortslage
Straßbüsch im Jahre 2009 zu kanalisieren. Aus verschiedenen Gründen ist dies bislang nicht
erfolgt.
Der Kreis Euskirchen hat im Februar 2011 örtliche Überprüfungen der Kleinkläranlagen auf den
einzelnen Grundstücken durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die derzeitige Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken nicht den heutigen Erfordernissen der Abwassertechnik entspricht.
Der Kreis Euskirchen hat weiterhin festgestellt, dass es sich bei der Einleitung der häuslichen
Abwässer und des Niederschlagswassers in das Grundwasser um eine Gewässerbenutzung
handelt, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 WHG bedarf.
Da eine solche Erlaubnis nicht vorliegt und auch formell nicht erteilt werden kann, sieht die
Kreisverwaltung darüber hinaus den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1
Ziff. 1 WHG als erfüllt an. Es war daher beabsichtigt, die Grundstückseigentümer mit Ordnungsverfügungen aufzufordern,
Vorlagen-Nr. 157/2011
a)
b)
Seite 5
die Grube vollständig entleeren zu lassen,
die Grube im jetzigen Zustand für die Sammlung von Abwasser nicht mehr zu nutzen.
Eine weitere Folge wäre die Komplettsanierung der vorhandenen Kleinkläranlagen mit der Konsequenz eines hohen finanziellen Aufwandes für die jeweiligen Eigentümer.
Um der Vorgabe aus dem Abwasserbeseitigungskonzept und der Vorgabe des Kreises Euskirchen gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung, den Bau der Kanalisation in 2012 durchzuführen.
Zwischenzeitlich ist seitens der Verwaltung mit dem Kreis Euskirchen Einigkeit darüber erzielt
worden, dass auf die Sanierung der Kleinkläranlagen unter der Voraussetzung verzichtet wird,
dass die Gemeinde Kall den Ausbau der Kanalisation in der Ortschaft Straßbüsch im Jahre 2012
realisiert.
Im Haushalt 2011 stehen Mittel in Höhe von 50.000,-- € für die Planung zur Verfügung. Der Auftrag für die Ing.-Leistungen wurde bereits im Jahre 2006 erteilt.