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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im
Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 15 und 15.1 (V 29/2004 und A 3/2004 und die
Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.11.2004) zusammen zu beraten.
Die Anfrage wird dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.
Sodann verweist Landrat Rosenke in seinen einleitenden Ausführungen inhaltlich zum einen auf die nunmehr vorliegende
Stellungnahme der Schulkonferenz der St. Michael-Schule zur
beabsichtigten Auflösung der Schule (siehe Z 1/V 29/2004) und
zum anderen auf das Beratungsergebnis des Ausschusses für
Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom
16.11.2004 (siehe Z 2/V 29/2004). In dieser Sitzung des Fachausschusses sei u. a. das Förderschulkonzept von Schulamtsdirektor Schreiber ausführlich erläutert worden.
Um den in der Fachausschusssitzung geäußerten Bedenken
hinsichtlich der Übernahme der erziehungsschwierigen Kinder
von der St. Michael-Schule durch das Hermann-Josef-Haus in
Kall-Urft Rechnung zu tragen (siehe auch Absichtserklärung
des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden
vom 19.10.2004 als Anlage zur V 29/2004) und da der Sitzungstermin der Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes noch nicht feststeht, schlägt Landrat Rosenke
vor, die Beschlussempfehlung der Vorlage 29/2004 wie folgt zu
ändern:
"Der Kreistag beschließt, die St. Michael-Schule, Schule für
Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt unter
der Voraussetzung zum 01.08.2005 aufzulösen, dass der
Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden die
zukünftige Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Erziehungsschwierigkeit" aus Hellenthal, Kall und Schleiden zum 01.08.2005 sicherstellt."
Sodann geht Landrat Rosenke in seinen weiteren Ausführungen auf den Antrag 3/2004 der SPD-Fraktion, hier insbesondere die Ziffern 2 bis 4 des Beschlussantrages, ein.
Zur Frage der Einholung einer Vorabstellungnahme der oberen
Schulaufsichtsbehörde teilt er mit, dass am 17.11.2004 ein Gespräch mit Schulamtsdirektorin Heller und Regierungsdirektor
Kämmerling von der oberen Schulaufsichtsbehörde in Köln
stattgefunden habe. Für den Kreis Euskirchen hätten sein Allgemeiner Vertreter, Herr Poth, Schulamtsdirektor Schreiber und
-2Kreisverwaltungsrat Ney an dieser Besprechung teilgenommen.
Vom Ergebnis her sei festzuhalten, dass aufgrund der geringen
Schülerzahl ein geordneter Unterricht nicht mehr gewährleistet
sei. Die Bezirksregierung Köln werde der Auflösung der St. Michael-Schule zustimmen, wenn die künftige Beschulung der
Schüler sichergestellt sei.
Zur Frage der Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die
kreiseigenen Sonderschulen teilt der Vorsitzende mit, dass der
Kreis Euskirchen Träger von zwei Schulen für Geistigbehinderte und je einer Schule für Erziehungshilfe Primarstufe und Sekundarstufe I sei. Das am 16.07.1986 vom Kreistag beschlossene Sonderschulkonzept sehe folgende Zuständigkeiten vor:
Die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen ist die Schule für
Geistigbehinderte aus dem Nordkreis.
Die St. Nikolaus-Schule ist die Schule für Geistigbehinderte
aus dem Südkreis.
Die St. Michael-Schule ist die Schule für Erziehungshilfe - Primarstufe und Klassen 5 und 6 für das gesamte Kreisgebiet.
Seit dem 01.08.1995 ist der Kreis Euskirchen Träger der DonBosco-Schule (Schule für Erziehungshilfe Sekundarstufe I).
Die Don-Bosco-Schule ist zuständig für Schüler aus dem Nordkreis mit erheblichem sonderpädagogischem Förderbedarf in
"Erziehungsschwierigkeiten". Für gleiche Schüler aus dem
Südkreis hat der Kreis Euskirchen mit dem Hermann-JosefHaus in Kall-Urft auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses
vom 22.02.1995 die Beschulung der Schüler/innen durch das
Hermann-Josef-Haus gegen Kostenersatz vertraglich geregelt.
Zur Frage eines Berichtes über Erfahrungen mit dem Förderschulkonzept teilt Landrat Rosenke mit, dass der für das Sonderschulwesen zuständige Schulaufsichtsbeamte Schreiber in
der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 16.11.2004 unter Tagesordnungspunkt 7 über das Förderschulkonzept berichtet habe. Bisher
seien nur positive Erfahrungen gemacht worden.
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.11.2004 teilt Landrat
Rosenke mit, dass unter Bezugnahme auf die Frage 1 zurzeit
eine Stellungnahme des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden noch nicht vorliege. Dem Kreis Euskirchen
liege bisher nur die schon vorher zitierte Absichtserklärung vom
29.10.2004 vor. Da der Sitzungstermin der Verbandsversammlung noch nicht feststehe, sei auch von ihm die Änderung der
Beschlussempfehlung vorgeschlagen worden.
Zur Frage 2 der Anfrage der FDP-Fraktion hinsichtlich der Organisation der Förderschulen in anderen Flächenkreisen teilt
der Vorsitzende mit, dass er sich hier bei der zuständigen
Schulaufsichtsbeamtin für das Sonderschulwesen bei der Bezirksregierung Köln (Frau Heller) erkundigt habe.
Ihm sei mitgeteilt worden, dass auch alle anderen Kreise, die
Förderschulen im Schulversuch betrieben hätten, über positive
Erfahrungen berichten könnten. Der oberen Schulaufsichtsbehörde sei keine Schule bekannt, die das Prinzip der Förderschule nach Beendigung des Schulversuchs aufgegeben habe.
-3Schulen, die aus Kapazitätsgründen nicht am Schulversuch
teilnehmen konnten, hätten sich zu Verbundschulen zusammengeschlossen und wie Förderschulen unterrichtet.
Der Entwurf des Schulgesetzes sehe im Übrigen vor, das künftig alle Sonderschulen Förderschulen seien. Alle Schulträger
hätten dann die Möglichkeit, die Förderschwerpunkte zusammenzufassen.
Zur Frage 3 der FDP-Anfrage hinsichtlich der Existenz von Erfahrungsberichten über den Erfolg der verschiedenen Organisationsformen der Förderschulen teilt Landrat Rosenke mit, dass
nach Beendigung des Schulversuchs die Erfahrungen mit den
Förderschulen in einem Abschlussbericht festzuhalten gewesen
seien. Dabei habe es sich gezeigt, dass die positiven Erfahrungen überwiegen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bemängelt, dass die
Erläuterungen des zuständigen Schulaufsichtsbeamten Schreiber zum Förderschulkonzept in der Fachausschusssitzung am
16.11.2004 nicht ausreichend gewesen seien. Seiner Fraktion
gegenüber hätten mehrere Lehrer Probleme mit dem zurzeit im
Kreis Euskirchen praktizierten Sonderschulkonzept geäußert.
Es sei schon als merkwürdig zu bezeichnen, dass die früher für
den Kreis Euskirchen tätige Schulaufsichtsbeamtin, die jetzt bei
der Bezirksregierung Köln für Sonderschulen zuständig sei,
über das von ihr erarbeitete Konzept befinden müsse. Das Ergebnis der Schulkonferenz vom 11.11.2004 mit der anliegenden Stellungnahme des Schulleiters Dr. Oversberg sei bisher
und insbesondere bei den vorherigen umfangreichen Ausführungen des Landrates nicht ausreichend gewürdigt worden. Die
vom Landrat vorgetragene geänderte Beschlussempfehlung zur
Vorlage 29/2004 werde von seiner Fraktion zur Kenntnis genommen, aber nicht unterstützt. Die SPD-Fraktion bleibe bei
ihrem Antrag 3/2004, also insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt
und auch in der Sitzung des Kreistages am 14.12.2004, keinen
Auflösungsbeschluss zur St. Michael-Schule zu fassen.
In der nun folgenden Debatte wird von den Sprechern der
UWV-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion insbesondere die Frage aufgeworfen, ob bei den über Jahre rückläufigen Schülerzahlen der St. Michael-Schule, die jetzt letztendlich zur Schließung führen werden, manipuliert worden sei. Die
Nichtzuweisung von neuen Schülerinnen und Schülern könne
auch als Manipulation bezeichnet werden. Die angekündigte
Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Auflösung
der St. Michael-Schule durch die ehemalige Schulaufsichtsbeamtin, die seinerzeit beim Kreis Euskirchen das jetzige Förderschulkonzept installiert habe, spreche für sich selbst.
Landrat Rosenke und sein Allgemeiner Vertreter, Herr Poth,
weisen diese Unterstellung entschieden zurück.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff, der sich gegen einen Schließungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt ausspricht, weist in
seinem Diskussionsbeitrag allerdings auch darauf hin, dass die
bisher geführte Diskussion teilweise unredlich und unverständlich sei. Schließlich habe der Kreistag 1998 ausdrücklich das
-4jetzige Förderschulkonzept beschlossen. Das aufgrund dieses
Beschlusses jetzt Konsequenzen zu ziehen seien - was im übrigen auch damals schon bekannt war -, mache die ganze Diskussion noch unverständlicher.
Sofern allerdings das Konzept in Zweifel zu ziehen sei, müsse
darüber erneut im Fachausschuss beraten werden.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt schließlich,
insbesondere unter Berücksichtigung der Stellungnahme des
Schulleiters der St. Michael-Schule, Dr. Oversberg, die beabsichtigte Schließung der St. Michael-Schule nochmals zu überdenken. Hierbei sollten auch evtl. Folgekosten nicht unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung sollte vertagt werden.
Unter Hinweis auf den Antrag 3/2004 beantragt er, die Vorlage
29/2004 in den Fachausschuss zurückzuverweisen. Landrat
Rosenke lässt über diesen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
7 dafür
10 dagegen
Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Im Folgenden wird weiter kontrovers diskutiert.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) weist darauf hin,
dass erziehungs-, lern- und sprachdefizitäre Kinder an Förderschulen gemeinsam unterrichtet und gleichzeitig speziell gefördert werden sollen. In konsequenter Anwendung dieses landeseinheitlichen Förderkonzeptes sinke die Klientel an den
verbleibenden Sonderschulen. Wie auch schon Herr Schreiber
darauf hingewiesen habe, gebe es nun mal Kinder und Jugendliche, die beispielsweise an der Don-Bosco-Schule unterrichtet
würden und die nicht oder äußerst schwer in das Förderschulkonzept integrierbar wären. Dabei handele es sich um Schüler/innen, die zum Teil bereits heftig mit der Justiz in Berührung
gekommen seien, die Drogen konsumieren und die eine hohe
Gewaltbereitschaft gegen sich und andere mitbrächten.
Herr Kolvenbach (CDU) wirbt zusammenfassend und eindringlich um eine Fortsetzung der Integration der auffälligen Kinder
und Jugendlichen. Das jetzige Förderschulkonzept sei vom gesamten Kreistag damals forciert worden, damit nicht zuletzt die
Stigmatisierung dieser Kinder aufhöre. Ergänzend dazu sei im
Kreis Euskirchen ein Erziehungshilfesystem aufgebaut worden,
das nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Elternhäusern ansetze. Kein Schüler oder keine Schülerin werde auf die
Straße gesetzt.
Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Kreisausschusses durch Herrn Schreiber stellt der Vorsitzende die
von ihm zu Anfang dieses Tagesordnungspunktes vorgelesene
Änderungsempfehlung zur Vorlage 29/2004 zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt, die St. Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt unter der
Voraussetzung zum 01.08.2005 aufzulösen, dass der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden die zukünftige Beschulung der Schüler mit sonderpädagogi-
-5schem Förderbedarf "Erziehungsschwierigkeit" aus Hellenthal, Kall und Schleiden zum 01.08.2005 sicherstellt.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)