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Beschlusstext (Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005 hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 15 und 15.1 (V 29/2004 und A 3/2004 und die Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.11.2004) zusammen zu beraten. Die Anfrage wird dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Sodann verweist Landrat Rosenke in seinen einleitenden Ausführungen inhaltlich zum einen auf die nunmehr vorliegende Stellungnahme der Schulkonferenz der St. Michael-Schule zur beabsichtigten Auflösung der Schule (siehe Z 1/V 29/2004) und zum anderen auf das Beratungsergebnis des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 16.11.2004 (siehe Z 2/V 29/2004). In dieser Sitzung des Fachausschusses sei u. a. das Förderschulkonzept von Schulamtsdirektor Schreiber ausführlich erläutert worden. Um den in der Fachausschusssitzung geäußerten Bedenken hinsichtlich der Übernahme der erziehungsschwierigen Kinder von der St. Michael-Schule durch das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft Rechnung zu tragen (siehe auch Absichtserklärung des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden vom 19.10.2004 als Anlage zur V 29/2004) und da der Sitzungstermin der Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes noch nicht feststeht, schlägt Landrat Rosenke vor, die Beschlussempfehlung der Vorlage 29/2004 wie folgt zu ändern: "Der Kreistag beschließt, die St. Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt unter der Voraussetzung zum 01.08.2005 aufzulösen, dass der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden die zukünftige Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Erziehungsschwierigkeit" aus Hellenthal, Kall und Schleiden zum 01.08.2005 sicherstellt." Sodann geht Landrat Rosenke in seinen weiteren Ausführungen auf den Antrag 3/2004 der SPD-Fraktion, hier insbesondere die Ziffern 2 bis 4 des Beschlussantrages, ein. Zur Frage der Einholung einer Vorabstellungnahme der oberen Schulaufsichtsbehörde teilt er mit, dass am 17.11.2004 ein Gespräch mit Schulamtsdirektorin Heller und Regierungsdirektor Kämmerling von der oberen Schulaufsichtsbehörde in Köln stattgefunden habe. Für den Kreis Euskirchen hätten sein Allgemeiner Vertreter, Herr Poth, Schulamtsdirektor Schreiber und -2Kreisverwaltungsrat Ney an dieser Besprechung teilgenommen. Vom Ergebnis her sei festzuhalten, dass aufgrund der geringen Schülerzahl ein geordneter Unterricht nicht mehr gewährleistet sei. Die Bezirksregierung Köln werde der Auflösung der St. Michael-Schule zustimmen, wenn die künftige Beschulung der Schüler sichergestellt sei. Zur Frage der Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die kreiseigenen Sonderschulen teilt der Vorsitzende mit, dass der Kreis Euskirchen Träger von zwei Schulen für Geistigbehinderte und je einer Schule für Erziehungshilfe Primarstufe und Sekundarstufe I sei. Das am 16.07.1986 vom Kreistag beschlossene Sonderschulkonzept sehe folgende Zuständigkeiten vor: Die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen ist die Schule für Geistigbehinderte aus dem Nordkreis. Die St. Nikolaus-Schule ist die Schule für Geistigbehinderte aus dem Südkreis. Die St. Michael-Schule ist die Schule für Erziehungshilfe - Primarstufe und Klassen 5 und 6 für das gesamte Kreisgebiet. Seit dem 01.08.1995 ist der Kreis Euskirchen Träger der DonBosco-Schule (Schule für Erziehungshilfe Sekundarstufe I). Die Don-Bosco-Schule ist zuständig für Schüler aus dem Nordkreis mit erheblichem sonderpädagogischem Förderbedarf in "Erziehungsschwierigkeiten". Für gleiche Schüler aus dem Südkreis hat der Kreis Euskirchen mit dem Hermann-JosefHaus in Kall-Urft auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 22.02.1995 die Beschulung der Schüler/innen durch das Hermann-Josef-Haus gegen Kostenersatz vertraglich geregelt. Zur Frage eines Berichtes über Erfahrungen mit dem Förderschulkonzept teilt Landrat Rosenke mit, dass der für das Sonderschulwesen zuständige Schulaufsichtsbeamte Schreiber in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 16.11.2004 unter Tagesordnungspunkt 7 über das Förderschulkonzept berichtet habe. Bisher seien nur positive Erfahrungen gemacht worden. Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.11.2004 teilt Landrat Rosenke mit, dass unter Bezugnahme auf die Frage 1 zurzeit eine Stellungnahme des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden noch nicht vorliege. Dem Kreis Euskirchen liege bisher nur die schon vorher zitierte Absichtserklärung vom 29.10.2004 vor. Da der Sitzungstermin der Verbandsversammlung noch nicht feststehe, sei auch von ihm die Änderung der Beschlussempfehlung vorgeschlagen worden. Zur Frage 2 der Anfrage der FDP-Fraktion hinsichtlich der Organisation der Förderschulen in anderen Flächenkreisen teilt der Vorsitzende mit, dass er sich hier bei der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin für das Sonderschulwesen bei der Bezirksregierung Köln (Frau Heller) erkundigt habe. Ihm sei mitgeteilt worden, dass auch alle anderen Kreise, die Förderschulen im Schulversuch betrieben hätten, über positive Erfahrungen berichten könnten. Der oberen Schulaufsichtsbehörde sei keine Schule bekannt, die das Prinzip der Förderschule nach Beendigung des Schulversuchs aufgegeben habe. -3Schulen, die aus Kapazitätsgründen nicht am Schulversuch teilnehmen konnten, hätten sich zu Verbundschulen zusammengeschlossen und wie Förderschulen unterrichtet. Der Entwurf des Schulgesetzes sehe im Übrigen vor, das künftig alle Sonderschulen Förderschulen seien. Alle Schulträger hätten dann die Möglichkeit, die Förderschwerpunkte zusammenzufassen. Zur Frage 3 der FDP-Anfrage hinsichtlich der Existenz von Erfahrungsberichten über den Erfolg der verschiedenen Organisationsformen der Förderschulen teilt Landrat Rosenke mit, dass nach Beendigung des Schulversuchs die Erfahrungen mit den Förderschulen in einem Abschlussbericht festzuhalten gewesen seien. Dabei habe es sich gezeigt, dass die positiven Erfahrungen überwiegen. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bemängelt, dass die Erläuterungen des zuständigen Schulaufsichtsbeamten Schreiber zum Förderschulkonzept in der Fachausschusssitzung am 16.11.2004 nicht ausreichend gewesen seien. Seiner Fraktion gegenüber hätten mehrere Lehrer Probleme mit dem zurzeit im Kreis Euskirchen praktizierten Sonderschulkonzept geäußert. Es sei schon als merkwürdig zu bezeichnen, dass die früher für den Kreis Euskirchen tätige Schulaufsichtsbeamtin, die jetzt bei der Bezirksregierung Köln für Sonderschulen zuständig sei, über das von ihr erarbeitete Konzept befinden müsse. Das Ergebnis der Schulkonferenz vom 11.11.2004 mit der anliegenden Stellungnahme des Schulleiters Dr. Oversberg sei bisher und insbesondere bei den vorherigen umfangreichen Ausführungen des Landrates nicht ausreichend gewürdigt worden. Die vom Landrat vorgetragene geänderte Beschlussempfehlung zur Vorlage 29/2004 werde von seiner Fraktion zur Kenntnis genommen, aber nicht unterstützt. Die SPD-Fraktion bleibe bei ihrem Antrag 3/2004, also insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt und auch in der Sitzung des Kreistages am 14.12.2004, keinen Auflösungsbeschluss zur St. Michael-Schule zu fassen. In der nun folgenden Debatte wird von den Sprechern der UWV-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion insbesondere die Frage aufgeworfen, ob bei den über Jahre rückläufigen Schülerzahlen der St. Michael-Schule, die jetzt letztendlich zur Schließung führen werden, manipuliert worden sei. Die Nichtzuweisung von neuen Schülerinnen und Schülern könne auch als Manipulation bezeichnet werden. Die angekündigte Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Auflösung der St. Michael-Schule durch die ehemalige Schulaufsichtsbeamtin, die seinerzeit beim Kreis Euskirchen das jetzige Förderschulkonzept installiert habe, spreche für sich selbst. Landrat Rosenke und sein Allgemeiner Vertreter, Herr Poth, weisen diese Unterstellung entschieden zurück. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff, der sich gegen einen Schließungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt ausspricht, weist in seinem Diskussionsbeitrag allerdings auch darauf hin, dass die bisher geführte Diskussion teilweise unredlich und unverständlich sei. Schließlich habe der Kreistag 1998 ausdrücklich das -4jetzige Förderschulkonzept beschlossen. Das aufgrund dieses Beschlusses jetzt Konsequenzen zu ziehen seien - was im übrigen auch damals schon bekannt war -, mache die ganze Diskussion noch unverständlicher. Sofern allerdings das Konzept in Zweifel zu ziehen sei, müsse darüber erneut im Fachausschuss beraten werden. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt schließlich, insbesondere unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Schulleiters der St. Michael-Schule, Dr. Oversberg, die beabsichtigte Schließung der St. Michael-Schule nochmals zu überdenken. Hierbei sollten auch evtl. Folgekosten nicht unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung sollte vertagt werden. Unter Hinweis auf den Antrag 3/2004 beantragt er, die Vorlage 29/2004 in den Fachausschuss zurückzuverweisen. Landrat Rosenke lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 7 dafür 10 dagegen Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Im Folgenden wird weiter kontrovers diskutiert. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) weist darauf hin, dass erziehungs-, lern- und sprachdefizitäre Kinder an Förderschulen gemeinsam unterrichtet und gleichzeitig speziell gefördert werden sollen. In konsequenter Anwendung dieses landeseinheitlichen Förderkonzeptes sinke die Klientel an den verbleibenden Sonderschulen. Wie auch schon Herr Schreiber darauf hingewiesen habe, gebe es nun mal Kinder und Jugendliche, die beispielsweise an der Don-Bosco-Schule unterrichtet würden und die nicht oder äußerst schwer in das Förderschulkonzept integrierbar wären. Dabei handele es sich um Schüler/innen, die zum Teil bereits heftig mit der Justiz in Berührung gekommen seien, die Drogen konsumieren und die eine hohe Gewaltbereitschaft gegen sich und andere mitbrächten. Herr Kolvenbach (CDU) wirbt zusammenfassend und eindringlich um eine Fortsetzung der Integration der auffälligen Kinder und Jugendlichen. Das jetzige Förderschulkonzept sei vom gesamten Kreistag damals forciert worden, damit nicht zuletzt die Stigmatisierung dieser Kinder aufhöre. Ergänzend dazu sei im Kreis Euskirchen ein Erziehungshilfesystem aufgebaut worden, das nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Elternhäusern ansetze. Kein Schüler oder keine Schülerin werde auf die Straße gesetzt. Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Kreisausschusses durch Herrn Schreiber stellt der Vorsitzende die von ihm zu Anfang dieses Tagesordnungspunktes vorgelesene Änderungsempfehlung zur Vorlage 29/2004 zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt, die St. Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt unter der Voraussetzung zum 01.08.2005 aufzulösen, dass der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden die zukünftige Beschulung der Schüler mit sonderpädagogi- -5schem Förderbedarf "Erziehungsschwierigkeit" aus Hellenthal, Kall und Schleiden zum 01.08.2005 sicherstellt. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)