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Allgemeine Vorlage (Inanspruchnahme von Rückstellungen hier: Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
80 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
08.11.11, 18:21
Allgemeine Vorlage (Inanspruchnahme von Rückstellungen
hier:  Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall) Allgemeine Vorlage (Inanspruchnahme von Rückstellungen
hier:  Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall) Allgemeine Vorlage (Inanspruchnahme von Rückstellungen
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 203/2011 22.11.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Herbrand Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei Rückstellungen über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 10.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Inanspruchnahme von Rückstellungen hier: Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 5 – stimmt der Rat einer Inanspruchnahme der Rückstellung für die Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall in Höhe von 10.000,00 EUR im Vorgriff auf die endgültige Beschlussfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zu. Sachdarstellung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat der beiliegenden Rückstellungsübersicht zugestimmt. Dabei wurde die Verteilung auf die einzelnen Jahre der Durchführung ausdrücklich offen gelassen. Die Rückstellungen bei Sachanlagen wurden für unterlassene Instandhaltungen gebildet und können aus den Überschüssen der Verwaltungshaushalte vergangener Jahre finanziert werden. Für die Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall wurde eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 EUR gebildet. Da die Verkehrssicherheit der Außentreppe nicht mehr gewährleistet ist, ist nunmehr die Durchführung der Maßnahme dringend geboten. Die Verwaltung schlägt vor, der Inanspruchnahme der Rückstellung für die Außentreppe des Hallenbades Kall in Höhe von 10.000,00 EUR im Vorgriff auf die endgültige Beschlussfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zuzustimmen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2011 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 203/2011 Seite 2 Vorlagen-Nr. 203/2011 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 203/2011 17.11.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Herbrand Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei Rückstellungen über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 10.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Inanspruchnahme von Rückstellungen hier: Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, einer Inanspruchnahme der Rückstellung für die Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall in Höhe von 10.000,00 EUR im Vorgriff auf die endgültige Beschlussfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zuzustimmen. Sachdarstellung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 hat der Rat der beiliegenden Rückstellungsübersicht zugestimmt. Dabei wurde die Verteilung auf die einzelnen Jahre der Durchführung ausdrücklich offen gelassen. Die Rückstellungen bei Sachanlagen wurden für unterlassene Instandhaltungen gebildet und können aus den Überschüssen der Verwaltungshaushalte vergangener Jahre finanziert werden. Für die Sanierung der Außentreppe des Hallenbades Kall wurde eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 EUR gebildet. Da die Verkehrssicherheit der Außentreppe nicht mehr gewährleistet ist, ist nunmehr die Durchführung der Maßnahme dringend geboten. Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, der Inanspruchnahme der Rückstellung für die Außentreppe des Hallenbades Kall in Höhe von 10.000,00 EUR im Vorgriff auf die endgültige Beschlussfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zuzustimmen.