Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
08.11.11, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
202/2011
22.11.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Virnich
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 4.5 – stimmt
der Rat der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserentsorgung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner beschließt der Rat, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach
dem GFG 2011 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei
der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
71.206,97 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2011 haben sich insbesondere durch die
Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 6 % auf 5,5 % und die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen um 102.500,-- € ergeben,
die im Wesentlichen aus der Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung für die Ortschaft Keldenich, die vorgezogen werden muss, resultieren.
Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Restbetrag von 75.537,86 € und aus dem
Überschuss 2010 ein Teilbetrag von 58.738,97 € (50 %) gebührenmindernd berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 202/2011
Seite 2
Außerdem werden die Stromkosten für die an den WVER übertragenen Anlagen durch die Gemeinde wieder selbst getragen, so dass sich hier eine Kostenverschiebung zu Gunsten der Umlage an den WVER (SK 5313 100) und zu Lasten der Stromkosten (SK 5241 000) ergibt.
Im endgültig beschlossenen GFG 2011 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe
2011 i.H.v. 195.148,-- € bewilligt. Diese kommen dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden
gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um
0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert.
Vorlagen-Nr. 202/2011
Seite 3
Vorlagen-Nr. 202/2011
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
202/2011
17.11.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Virnich
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2011 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die
Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
71.206,97 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2011 haben sich insbesondere durch die
Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 6 % auf 5,5 % und die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen um 102.500,-- € ergeben,
die im Wesentlichen aus der Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung für die Ortschaft Keldenich, die vorgezogen werden muss, resultieren.
Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Restbetrag von 75.537,86 € und aus dem
Überschuss 2010 ein Teilbetrag von 58.738,97 € (50 %) gebührenmindernd berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 202/2011
Seite 5
Außerdem werden die Stromkosten für die an den WVER übertragenen Anlagen durch die Gemeinde wieder selbst getragen, so dass sich hier eine Kostenverschiebung zu Gunsten der Umlage an den WVER (SK 5313 100) und zu Lasten der Stromkosten (SK 5241 000) ergibt.
Im endgültig beschlossenen GFG 2011 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe
2011 i.H.v. 195.148,-- € bewilligt. Diese kommen dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden
gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um
0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert.