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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
08.11.11, 18:21
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 202/2011 22.11.2011 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Virnich Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 4.5 – stimmt der Rat der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserentsorgung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner beschließt der Rat, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2011 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 71.206,97 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2011 haben sich insbesondere durch die Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 6 % auf 5,5 % und die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen um 102.500,-- € ergeben, die im Wesentlichen aus der Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung für die Ortschaft Keldenich, die vorgezogen werden muss, resultieren. Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Restbetrag von 75.537,86 € und aus dem Überschuss 2010 ein Teilbetrag von 58.738,97 € (50 %) gebührenmindernd berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 202/2011 Seite 2 Außerdem werden die Stromkosten für die an den WVER übertragenen Anlagen durch die Gemeinde wieder selbst getragen, so dass sich hier eine Kostenverschiebung zu Gunsten der Umlage an den WVER (SK 5313 100) und zu Lasten der Stromkosten (SK 5241 000) ergibt. Im endgültig beschlossenen GFG 2011 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2011 i.H.v. 195.148,-- € bewilligt. Diese kommen dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert. Vorlagen-Nr. 202/2011 Seite 3 Vorlagen-Nr. 202/2011 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 202/2011 17.11.2011 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Virnich Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2011 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 71.206,97 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2011 haben sich insbesondere durch die Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals von 6 % auf 5,5 % und die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen um 102.500,-- € ergeben, die im Wesentlichen aus der Befahrung der Kanalleitungen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Selbstüberwachungsverordnung Kanalisation (SüwV Kan) und der notwendigen Dichtheitsprüfung für die Ortschaft Keldenich, die vorgezogen werden muss, resultieren. Des Weiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Restbetrag von 75.537,86 € und aus dem Überschuss 2010 ein Teilbetrag von 58.738,97 € (50 %) gebührenmindernd berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 202/2011 Seite 5 Außerdem werden die Stromkosten für die an den WVER übertragenen Anlagen durch die Gemeinde wieder selbst getragen, so dass sich hier eine Kostenverschiebung zu Gunsten der Umlage an den WVER (SK 5313 100) und zu Lasten der Stromkosten (SK 5241 000) ergibt. Im endgültig beschlossenen GFG 2011 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2011 i.H.v. 195.148,-- € bewilligt. Diese kommen dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2012 wird bei der Veranlagung um 0,24 € und die Niederschlagswassergebühr 2012 um 0,05 € reduziert.