Daten
Kommune
Kall
Größe
78 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
04.11.11, 18:35
Aktualisiert
08.11.11, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
201/2011
22.11.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Virnich
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5.4
Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2011 – TOP 4.4 – stimmt
der Rat der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist
keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von
749,26 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein.
Vorlagen-Nr. 201/2011
Seite 2
Vorlagen-Nr. 201/2011
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
201/2011
17.11.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Virnich
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.4
Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2012 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2012 für den Bereich „Klärgrubenentsorgung“ ist
keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Überschuss von
749,26 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2013 und ggf. Folgejahre ein.