Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei
Vergaben
hier: Anpassung der Regelung vom 06.06.1990
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt im Namen seiner
Fraktion, die in der Anlage 1 zur Vorlage 309/2007 von der
Verwaltung vorgeschlagenen Wertgrenzen zur Abgrenzung von
Geschäften der laufenden Verwaltung bei Auftragsvergaben wie
folgt zu ändern:
Ziffer 1 b):
Von 150.000 € auf 100.000 €
Ziffer 1 c):
Von 150.000 € auf 100.000 €
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt den
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und beantragt zusätzlich
und weitergehender auch die Wertgrenze zu
Ziffer 1 a):
Von 30.000 € auf 20.000 €
zu begrenzen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz schlägt vor, die
Wertgrenzen wie folgt festzusetzen:
Ziffer 1 a):
Von 30.000 € auf 20.000 €
Ziffer 1 b):
Von 150.000 € auf 75.000 €
Ziffer 1 c):
Von 150.000 € auf 75.000 €
Bei den Wertgrenzen zu den Ziffern 1 b) und 1 c) könnte seine
Fraktion auch einer Festsetzung bis zu 100.000 € zustimmen.
Unabhängig von der endgültigen Festsetzung der Wertgrenzen
halten es die Kreisausschussmitglieder Reiff (FDP), Schmitz,
Hans und Schmitz, Uwe (beide SPD) in jedem Fall für
erforderlich, dem zuständigen Fachausschuss und/oder dem
Kreisausschuss regelmäßig eine Übersicht über alle
Vergabeentscheidungen zur Information an die Hand zu geben.
V 309/2007
Landrat Rosenke gibt zu bedenken, dass es Sinn und Zweck
der Verwaltungsvorlage ist, das Verwaltungshandeln zu
vereinfachen und zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und
Kosten zu senken. Der einfachere und beschleunigte
Entscheidungsweg bedeute aber auch für die überwiegend
kleinen bis mittelständigen Auftragnehmer eine wichtige
Erleichterung. Es bestehe nicht die Absicht, die Rechte der
Politik zu beschneiden.
Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt und die hervorragende Beurteilung
der Korruptionsprävention beim Kreis Euskirchen durch die
bestehende zentrale Vergabestelle.
Der Kreisausschuss sollte bei einer Beschlussempfehlung an
den Kreistag die vorstehenden Argumente berücksichtigen. Die
erbetenen regelmäßigen Informationen an die politischen
Gremien seien selbstverständlich gewährleistet.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke spricht sich für
mittelstandsfreundliches Verwaltungshandeln aus, schlägt aber
vor, die Kompetenzen der Verwaltung bei Nachträgen auf 20%
zu reduzieren.
In Ergänzung des vorstehenden Antrages der CDU-Fraktion
schlägt Fraktionsvorsitzender Reidt vor, die Wertgrenze zu
Ziffer 1 a) auf 25.000 € festzusetzen und auch die
Höchstgrenze von insgesamt 25% zu Nachträgen noch einmal
zu überdenken.
Landrat Rosenke fasst daraufhin die bisherige Diskussion mit
den unterschiedlichen Änderungsvorschlägen dahingehend
zusammen, dass bis zur Sitzung des Kreistages am 25.04.2007
in den Fraktionen noch Beratungsbedarf bestehe und dass bis
zu dieser Kreisagssitzung ein interfraktionell abgestimmter
Vorschlag erarbeitet werden sollte.
Ohne besondere Beschlussempfehlung und ohne Abstimmung
stimmt der Kreisausschuss dem Vorschlag des Vorsitzenden
und somit einer Vertagung in die Sitzung des Kreistages zu.