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Beschlusstext (Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei Vergaben hier: Anpassung der Regelung vom 06.06.1990)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei Vergaben
hier: Anpassung der Regelung vom 06.06.1990) Beschlusstext (Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei Vergaben
hier: Anpassung der Regelung vom 06.06.1990)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei Vergaben hier: Anpassung der Regelung vom 06.06.1990 CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt im Namen seiner Fraktion, die in der Anlage 1 zur Vorlage 309/2007 von der Verwaltung vorgeschlagenen Wertgrenzen zur Abgrenzung von Geschäften der laufenden Verwaltung bei Auftragsvergaben wie folgt zu ändern: Ziffer 1 b): Von 150.000 € auf 100.000 € Ziffer 1 c): Von 150.000 € auf 100.000 € Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und beantragt zusätzlich und weitergehender auch die Wertgrenze zu Ziffer 1 a): Von 30.000 € auf 20.000 € zu begrenzen. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz schlägt vor, die Wertgrenzen wie folgt festzusetzen: Ziffer 1 a): Von 30.000 € auf 20.000 € Ziffer 1 b): Von 150.000 € auf 75.000 € Ziffer 1 c): Von 150.000 € auf 75.000 € Bei den Wertgrenzen zu den Ziffern 1 b) und 1 c) könnte seine Fraktion auch einer Festsetzung bis zu 100.000 € zustimmen. Unabhängig von der endgültigen Festsetzung der Wertgrenzen halten es die Kreisausschussmitglieder Reiff (FDP), Schmitz, Hans und Schmitz, Uwe (beide SPD) in jedem Fall für erforderlich, dem zuständigen Fachausschuss und/oder dem Kreisausschuss regelmäßig eine Übersicht über alle Vergabeentscheidungen zur Information an die Hand zu geben. V 309/2007 Landrat Rosenke gibt zu bedenken, dass es Sinn und Zweck der Verwaltungsvorlage ist, das Verwaltungshandeln zu vereinfachen und zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken. Der einfachere und beschleunigte Entscheidungsweg bedeute aber auch für die überwiegend kleinen bis mittelständigen Auftragnehmer eine wichtige Erleichterung. Es bestehe nicht die Absicht, die Rechte der Politik zu beschneiden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und die hervorragende Beurteilung der Korruptionsprävention beim Kreis Euskirchen durch die bestehende zentrale Vergabestelle. Der Kreisausschuss sollte bei einer Beschlussempfehlung an den Kreistag die vorstehenden Argumente berücksichtigen. Die erbetenen regelmäßigen Informationen an die politischen Gremien seien selbstverständlich gewährleistet. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke spricht sich für mittelstandsfreundliches Verwaltungshandeln aus, schlägt aber vor, die Kompetenzen der Verwaltung bei Nachträgen auf 20% zu reduzieren. In Ergänzung des vorstehenden Antrages der CDU-Fraktion schlägt Fraktionsvorsitzender Reidt vor, die Wertgrenze zu Ziffer 1 a) auf 25.000 € festzusetzen und auch die Höchstgrenze von insgesamt 25% zu Nachträgen noch einmal zu überdenken. Landrat Rosenke fasst daraufhin die bisherige Diskussion mit den unterschiedlichen Änderungsvorschlägen dahingehend zusammen, dass bis zur Sitzung des Kreistages am 25.04.2007 in den Fraktionen noch Beratungsbedarf bestehe und dass bis zu dieser Kreisagssitzung ein interfraktionell abgestimmter Vorschlag erarbeitet werden sollte. Ohne besondere Beschlussempfehlung und ohne Abstimmung stimmt der Kreisausschuss dem Vorschlag des Vorsitzenden und somit einer Vertagung in die Sitzung des Kreistages zu.