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Beschlusstext (LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Kreisausschussmitglied Häger (SPD) erläutert, warum sich zwei Vertreter seiner Fraktion bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Fachausschusses zur Vorlage 305/2007 der Stimme enthalten haben (siehe Z 1/V 305/2007 berichter Vorabauszug-). Schon jetzt müssten die finanziellen Risiken für die betroffenen Kommunen und den Kreis Euskirchen bedacht werden, da z. B. die genaue Höhe der aufzunehmenden Kredite für den Grundstückserwerb, eine Vermarktung u. a. m. in keiner Weise gesichert seien. Hier bestehe die Gefahr, dass der Kreis und die beteiligten Kommunen ihre Investitionskosten nicht refinanzieren können. Allerdings werde die SPD-Fraktion unter Zurückstellung der vorher geäußerten Bedenken der beantragten Grundsatzentscheidung des Kreistages heute zustimmen. Landrat Rosenke verweist auf die Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage und auch des Fachausschusses, wonach die Verwaltung beauftragt werden soll, die erforderlichen konkreten Beschlüsse vorzubereiten. Dies bedeute, dass vorher alle Risiken überprüft werden und die politischen Gremien des Kreises sich mit der gesamten Angelegenheit nochmals befassen müssten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt stimmt den Ausführungen des Landrates zu. Es handele sich hier um eine der wenigen großen und zusammenhängenden Flächen für Industrieansiedlung in Nordrhein-Westfalen. Die Eigentumsfragen müssten vorher geklärt werden, damit eine Vermarktung möglich werde. Die Vermarktung der Fläche biete eine einmalige Chance zur Strukturverbesserung und Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze. Unter diesen Aspekten müsse der Kreis seine kreisangehörigen Kommunen unterstützen. Im Übrigen verweist er auf die zeitliche Befristung von zehn Jahren hinsichtlich der Bindung des Kreises im Rahmen der Bürgschaft. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 305/2007 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 12.03.2007 (siehe Z 1/V 305/2007 berichtiger Vorabauszug-) zu und empfiehlt dem Kreistag V 305/2007 folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu einer Beteiligung an einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der Übernahme einer Bürgschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen konkreten Beschlüsse vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig