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Allgemeine Vorlage (1.1 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmal- schutzgesetz ( DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 13:50
Aktualisiert
20.12.11, 18:16
Allgemeine Vorlage (1.1	Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmal-	schutzgesetz ( DSchG NW)
	hier:   Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 224/2011 20.12.2011 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz ( DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Beschlussvorschlag: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. Juli 2011 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn folgende Beschlüsse gefasst: „Die Gemeinde Kall nimmt die beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in die Denkmalliste zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung zu erheben, eine anderweitige Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung als erlaubnisfähig gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) einzustufen für den Fall, dass die RSE oder ein anderer Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt. Zudem wird festgestellt, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofs Kall zwischenzeitlich saniert und umgebaut ist. Einer Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes wird daher widersprochen. Eine Unterschutzstellung der Strecke darf nicht verhindern, Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Bahnhofs durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Vermeidung der Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes sowie der Strecke im Bereich der Gemeinde Kall mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege Verhandlungen zu führen.“ Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 21.11.2011 zum Eintragungsverfahren ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Unterschutzstellungsverfahren fortgeführt wird. Die Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden Kall und Hellenthal sowie der Stadt Schleiden wurden nun durch die Bezirksregierung Köln angewiesen, das Baudenkmal Oleftalbahn in die kommunale Denkmalliste einzutragen.