Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 13:50
Aktualisiert
20.12.11, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
224/2011
20.12.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz ( DSchG NW)
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. Juli 2011
– Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn folgende Beschlüsse gefasst:
„Die Gemeinde Kall nimmt die beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem
Gebiet der Gemeinde Kall in die Denkmalliste zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung zu erheben, eine anderweitige
Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung als erlaubnisfähig gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) einzustufen für den Fall, dass die RSE
oder ein anderer Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt.
Zudem wird festgestellt, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofs Kall zwischenzeitlich saniert
und umgebaut ist. Einer Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes wird daher widersprochen.
Eine Unterschutzstellung der Strecke darf nicht verhindern, Maßnahmen zur Barrierefreiheit des
Bahnhofs durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Vermeidung der Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes sowie der Strecke im Bereich der Gemeinde Kall mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege
Verhandlungen zu führen.“
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 21.11.2011 zum Eintragungsverfahren ist als
Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Unterschutzstellungsverfahren fortgeführt wird. Die Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden Kall und Hellenthal sowie der Stadt Schleiden wurden nun
durch die Bezirksregierung Köln angewiesen, das Baudenkmal Oleftalbahn in die kommunale
Denkmalliste einzutragen.