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Beschlusstext (Anregung vom 01.03.2007 gemäß § 21 KrO NW i. V. mit § 16 der Hauptsatzung hier: Resolution an das Europäische Parlament zur Europäischen Verfassung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Anregung vom 01.03.2007 gemäß §  21 KrO NW i. V. mit § 16 der Hauptsatzung 
hier: Resolution an das Europäische Parlament zur Europäischen Verfassung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Anregung vom 01.03.2007 gemäß § 21 KrO NW i. V. mit § 16 der Hauptsatzung hier: Resolution an das Europäische Parlament zur Europäischen Verfassung Landrat Rosenke verweist auf § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung, wonach Anregungen eine Angelegenheit betreffen müssen, die in den Aufgabenbereich des Kreises Euskirchen fallen. Dies sei hier nicht der Fall. Der Kreisausschuss nimmt ohne weitere Beratung und Beschlussfassung zur Kenntnis, dass die Anregung 105/2007 wegen Unzuständigkeit in den politischen Gremien des Kreistages nicht weiter behandelt wird. A 105/2007