Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 13:50
Aktualisiert
13.01.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
226/2011
20.12.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt.
Für das Plangebiet gelten zur Zeit die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Der
Bereich des Bahnhofvorplatzes ist hier überwiegend als Verkehrsfläche ausgewiesen, so dass
zur Realisierung der geplanten Bebauung neues Planungsrecht geschaffen werden muss.
Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Neuplanung wird vorgeschlagen, nicht den bestehenden Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ (aufgestellt in den 70er Jahren) zu modifizieren, sondern
einen neuen Bebauungsplan über das Plangebiet zu legen.
Das Planungsbüro erarbeitet zzt. auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungskonzeptes
einen Bebauungsplanentwurf. Der Entwurf soll in der nächsten Sitzung des Fachausschusses
vorgestellt werden.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im
beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet zu beschließen.