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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 13:50
Aktualisiert
13.01.12, 18:02
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“;
hier:    Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 226/2011 20.12.2011 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt. Für das Plangebiet gelten zur Zeit die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Der Bereich des Bahnhofvorplatzes ist hier überwiegend als Verkehrsfläche ausgewiesen, so dass zur Realisierung der geplanten Bebauung neues Planungsrecht geschaffen werden muss. Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Neuplanung wird vorgeschlagen, nicht den bestehenden Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ (aufgestellt in den 70er Jahren) zu modifizieren, sondern einen neuen Bebauungsplan über das Plangebiet zu legen. Das Planungsbüro erarbeitet zzt. auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungskonzeptes einen Bebauungsplanentwurf. Der Entwurf soll in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt werden. Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet zu beschließen.