Daten
Kommune
Kall
Größe
99 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
27.01.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
13/2012
07.02.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Bauantrag für den Neubau eines Tierheimes auf dem Grundstück Gemarkung
Kall, Flur 14, Flurstück 329, gelegen im Gewerbegebiet Kall 2, Heinkelstraße
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom
22.03.2011 – Punkt 6.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wird bestätigt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 22. März 2011 – Punkt 6.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In
dieser Sitzung hat der Schallgutachter, Dipl. Ing. Jörn Latz, das Ergebnis seiner schalltechnischen Untersuchung bzw. die schalltechnischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des geänderten Planungskonzeptes erläutert. Auf der Grundlage dieser Ausführungen wurde zu dem
vorgelegten Bauantrag einstimmig folgender Beschluss gefasst:
-
„Das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung für die Errichtung des Hundeplatzes
innerhalb der Flächen zur Erhaltung und Ergänzung von Bepflanzungen (Pflanzstreifen)
wird nicht erklärt.
Die ursprüngliche Planung in diesem Bereich (Errichtung eines Walls innerhalb des
Pflanzstreifens) ist beizubehalten.
-
Zu der Anordnung der Stellplätze wird das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung
erklärt, wenn diese immissionsschutzrechtlich zulässig sind.
-
Das Papageienhaus ist entsprechend der Forderung des Schallgutachters an zentraler
Stelle zu verlagern bzw. die geräuschintensiven Vögel entsprechend (auf ca. 10 geräuschintensive Vögel) zu reduzieren.
Im Übrigen wird unter den vorgenannten Maßgaben und unter der Voraussetzung, dass das
Vorhaben insgesamt immissionsschutzrechtlich zulässig ist, das Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB erklärt.“
Vorlagen-Nr. 13/2012
Seite 2
Der Beschluss des Fachausschusses wurde mit Bericht vom 12.04.2011 der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen mitgeteilt. Eine Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Inzwischen wurde die Planung überarbeitet und die Gemeinde Kall erneut am Verfahren beteiligt.
Nunmehr sollen die baulichen Anlagen in Massivbauweise (statt der ursprünglich vorgesehen
Containerbauweise) errichtet werden. Im Übrigen wurden die von der Gemeinde geforderten
Änderungen nur zum Teil umgesetzt. Der Hundeplatz soll weiterhin innerhalb der Flächen zur
Erhaltung und Ergänzung von Bepflanzungen (Pflanzstreifen) errichtet werden. Der Erdwall wurde nur einseitig eingeplant. Zu den geräuschintensiven Vögeln werden keine näheren Angaben
gemacht. Die Schalltechnische Untersuchung wurde nicht überarbeitet.
Es wird nochmals auf folgende Ausgangssituation hingewiesen:
Zur Realisierung des Vorhabens wurde im Jahre 2008 der Bebauungsplan Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im Bereich des geplanten Tierheimes mit der 2. Änderung neu überplant. Mit der 2.
Änderung zum vorgenannten Bebauungsplan wurde für eine bisher als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde festgesetzte Fläche, nunmehr eine Festsetzung als Gewerbegebiet
(GE) getroffen. Ein Auszug aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ ist als Anlage 1 beigefügt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bebauungsplanänderung wurden aus Sicht des
Immissionsschutzes gegen die Änderung des Bebauungsplanes Bedenken von der Unteren
Umweltschutzbehörde erhoben.
Der Standort wurde für die Errichtung eines Tierheimes nicht empfohlen. Zur Standortsicherung
wurde die Erstellung eines Schallgutachtens im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
angeraten bzw. für erforderlich gehalten. Mit entsprechenden, sich selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen könnte man ggf. erreichen, dass das
Vorhaben im Einzelfall zulässig ist.
Bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.07.2009 – Punkt 3
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – hat das beauftragte Architekturbüro die Vorentwurfsplanung (Anlage 2) für das Tierheim vorgestellt.
Auf der Grundlage dieser Planung und der planungsrechtlichen Grundlagen wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Geräuschsituation wurde aufgrund TA Lärm untersucht
und prognostiziert. Danach werden unter Berücksichtigung folgender schalltechnischer Voraussetzungen die entsprechenden Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit in der Nachbarschaft eingehalten:
Maximale Aufnahme seitens des Tierheimes am hier untersuchten Standort von 10
Hunden
Maximale Aufnahme seitens des Tierheimes am hier untersuchten Standort von 20
geräuschintensiven Vögeln (z.B. Papageien)
Unterbringung der geräuschrelevanten Tierarten (Hunde und geräuschintensive Vögel) zur Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) innerhalb geschlossener Behausungen (Container)
Tierbehausungen (Container) mit einem bewerteten Mindest-Schalldämmmaß von
größer 35 dB(A) für die Wand- und Dachflächen.
An zwei Immissionsorten (Baugrenze Nordost und Baugrenze Nordwest) wird jedoch der zulässige Immissionsrichtwert zur Tageszeit nahezu erreicht.
Da keine neuen Erkenntnisse bzw. Gründe vorliegen, die zu einer anderen Entscheidung führen
können, schlägt die Verwaltung dem Fachausschuss vor, den seinerzeit gefassten Beschluss zu
bestätigen.
Zur Erläuterung des Vorhabens ist eine Verkleinerung des neu eingereichten Lageplanes als
Anlage 3 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.