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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Tierheimes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstück 329, gelegen im Gewerbegebiet Kall 2, Heinkelstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
99 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
27.01.12, 18:05
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Tierheimes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstück 329, gelegen im Gewerbegebiet Kall 2, Heinkelstraße) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau eines Tierheimes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstück 329, gelegen im Gewerbegebiet Kall 2, Heinkelstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2012 07.02.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Bauantrag für den Neubau eines Tierheimes auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstück 329, gelegen im Gewerbegebiet Kall 2, Heinkelstraße Beschlussvorschlag: Der Beschluss des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 – Punkt 6.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wird bestätigt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 22. März 2011 – Punkt 6.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In dieser Sitzung hat der Schallgutachter, Dipl. Ing. Jörn Latz, das Ergebnis seiner schalltechnischen Untersuchung bzw. die schalltechnischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des geänderten Planungskonzeptes erläutert. Auf der Grundlage dieser Ausführungen wurde zu dem vorgelegten Bauantrag einstimmig folgender Beschluss gefasst: - „Das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung für die Errichtung des Hundeplatzes innerhalb der Flächen zur Erhaltung und Ergänzung von Bepflanzungen (Pflanzstreifen) wird nicht erklärt. Die ursprüngliche Planung in diesem Bereich (Errichtung eines Walls innerhalb des Pflanzstreifens) ist beizubehalten. - Zu der Anordnung der Stellplätze wird das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung erklärt, wenn diese immissionsschutzrechtlich zulässig sind. - Das Papageienhaus ist entsprechend der Forderung des Schallgutachters an zentraler Stelle zu verlagern bzw. die geräuschintensiven Vögel entsprechend (auf ca. 10 geräuschintensive Vögel) zu reduzieren. Im Übrigen wird unter den vorgenannten Maßgaben und unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben insgesamt immissionsschutzrechtlich zulässig ist, das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.“ Vorlagen-Nr. 13/2012 Seite 2 Der Beschluss des Fachausschusses wurde mit Bericht vom 12.04.2011 der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen mitgeteilt. Eine Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Inzwischen wurde die Planung überarbeitet und die Gemeinde Kall erneut am Verfahren beteiligt. Nunmehr sollen die baulichen Anlagen in Massivbauweise (statt der ursprünglich vorgesehen Containerbauweise) errichtet werden. Im Übrigen wurden die von der Gemeinde geforderten Änderungen nur zum Teil umgesetzt. Der Hundeplatz soll weiterhin innerhalb der Flächen zur Erhaltung und Ergänzung von Bepflanzungen (Pflanzstreifen) errichtet werden. Der Erdwall wurde nur einseitig eingeplant. Zu den geräuschintensiven Vögeln werden keine näheren Angaben gemacht. Die Schalltechnische Untersuchung wurde nicht überarbeitet. Es wird nochmals auf folgende Ausgangssituation hingewiesen: Zur Realisierung des Vorhabens wurde im Jahre 2008 der Bebauungsplan Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im Bereich des geplanten Tierheimes mit der 2. Änderung neu überplant. Mit der 2. Änderung zum vorgenannten Bebauungsplan wurde für eine bisher als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde festgesetzte Fläche, nunmehr eine Festsetzung als Gewerbegebiet (GE) getroffen. Ein Auszug aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ ist als Anlage 1 beigefügt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bebauungsplanänderung wurden aus Sicht des Immissionsschutzes gegen die Änderung des Bebauungsplanes Bedenken von der Unteren Umweltschutzbehörde erhoben. Der Standort wurde für die Errichtung eines Tierheimes nicht empfohlen. Zur Standortsicherung wurde die Erstellung eines Schallgutachtens im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens angeraten bzw. für erforderlich gehalten. Mit entsprechenden, sich selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen könnte man ggf. erreichen, dass das Vorhaben im Einzelfall zulässig ist. Bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.07.2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – hat das beauftragte Architekturbüro die Vorentwurfsplanung (Anlage 2) für das Tierheim vorgestellt. Auf der Grundlage dieser Planung und der planungsrechtlichen Grundlagen wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Geräuschsituation wurde aufgrund TA Lärm untersucht und prognostiziert. Danach werden unter Berücksichtigung folgender schalltechnischer Voraussetzungen die entsprechenden Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit in der Nachbarschaft eingehalten: Maximale Aufnahme seitens des Tierheimes am hier untersuchten Standort von 10 Hunden Maximale Aufnahme seitens des Tierheimes am hier untersuchten Standort von 20 geräuschintensiven Vögeln (z.B. Papageien) Unterbringung der geräuschrelevanten Tierarten (Hunde und geräuschintensive Vögel) zur Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) innerhalb geschlossener Behausungen (Container) Tierbehausungen (Container) mit einem bewerteten Mindest-Schalldämmmaß von größer 35 dB(A) für die Wand- und Dachflächen. An zwei Immissionsorten (Baugrenze Nordost und Baugrenze Nordwest) wird jedoch der zulässige Immissionsrichtwert zur Tageszeit nahezu erreicht. Da keine neuen Erkenntnisse bzw. Gründe vorliegen, die zu einer anderen Entscheidung führen können, schlägt die Verwaltung dem Fachausschuss vor, den seinerzeit gefassten Beschluss zu bestätigen. Zur Erläuterung des Vorhabens ist eine Verkleinerung des neu eingereichten Lageplanes als Anlage 3 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.