Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
27.01.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2012
07.02.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts für die Region Aachen
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
erstellt. Der Standort Kall wurde hier sowie in der 1. Fortschreibung 2006 als „Für die Region
bedeutsame Gewerbefläche“ dargestellt. Seit der Fortschreibung 2009 wird der Gewerbestandort
Kall nicht mehr als überörtlich bedeutsame Gewerbefläche aufgeführt. Im Rahmen der Beteiligung zum Arbeitspapier „Fortschreibung 2011“ wurde aus Sicht der Gemeinde vorgetragen, dass
der Gewerbestandort Kall als für die Region bedeutsame Gewerbefläche zwingend einzustufen
sei, da er die Funktion eines gewerblichen Entwicklungsschwerpunktes im Südkreis Euskirchen
wahrnimmt.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Verfahrensweise zur Stellungnahme der Gemeinde Kall wurde
insbesondere auf folgendes hingewiesen:
„Die Gewerbefläche Kall/Schleiden ist aufgrund ihrer besonderen Standortqualität, darunter insbesondere ihrer Funktion als künftiger interkommunaler Entwicklungsschwerpunkt für den Südkreis Euskirchen, bereits in der Fortschreibung 2009 als „Zu entwickelnde regional bedeutsame
Gewerbefläche“ eingestuft worden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese
Flächenkategorie erst seit der Fortschreibung 2009 zusätzlich eingeführt worden ist, mit dem
Ziel, aktuelle und zukünftige „Regional bedeutsame Gewerbeflächen (RBG)“ unterscheiden zu
können. Zentrale Voraussetzung zur Einstufung als aktuelle RBG ist es, nicht nur ein für die
nächsten zehn Jahre ausreichendes Flächenangebot vorzuhalten, sondern auch ein umfangreiches direkt vermarktungsfähiges Flächenangebot (Richtwert > 10 ha) anbieten zu können, das
sofort für (inter)nationale und (über)regionale Firmen zur Verfügung steht. Da sich das 45 ha
große Gewerbegebiet Kall / Schleiden derzeit nicht in Vermarktungsreife befindet, wird es auch
weiterhin als „Zu entwickelnde regional bedeutsame Gewerbefläche“ eingestuft.“
Ein Auszug aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist
als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.