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Allgemeine Vorlage (1.1 Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts für die Region Aachen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
27.01.12, 18:05
Allgemeine Vorlage (1.1	Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts für die Region Aachen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2012 07.02.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts für die Region Aachen Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ erstellt. Der Standort Kall wurde hier sowie in der 1. Fortschreibung 2006 als „Für die Region bedeutsame Gewerbefläche“ dargestellt. Seit der Fortschreibung 2009 wird der Gewerbestandort Kall nicht mehr als überörtlich bedeutsame Gewerbefläche aufgeführt. Im Rahmen der Beteiligung zum Arbeitspapier „Fortschreibung 2011“ wurde aus Sicht der Gemeinde vorgetragen, dass der Gewerbestandort Kall als für die Region bedeutsame Gewerbefläche zwingend einzustufen sei, da er die Funktion eines gewerblichen Entwicklungsschwerpunktes im Südkreis Euskirchen wahrnimmt. Im Rahmen der vorgeschlagenen Verfahrensweise zur Stellungnahme der Gemeinde Kall wurde insbesondere auf folgendes hingewiesen: „Die Gewerbefläche Kall/Schleiden ist aufgrund ihrer besonderen Standortqualität, darunter insbesondere ihrer Funktion als künftiger interkommunaler Entwicklungsschwerpunkt für den Südkreis Euskirchen, bereits in der Fortschreibung 2009 als „Zu entwickelnde regional bedeutsame Gewerbefläche“ eingestuft worden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Flächenkategorie erst seit der Fortschreibung 2009 zusätzlich eingeführt worden ist, mit dem Ziel, aktuelle und zukünftige „Regional bedeutsame Gewerbeflächen (RBG)“ unterscheiden zu können. Zentrale Voraussetzung zur Einstufung als aktuelle RBG ist es, nicht nur ein für die nächsten zehn Jahre ausreichendes Flächenangebot vorzuhalten, sondern auch ein umfangreiches direkt vermarktungsfähiges Flächenangebot (Richtwert > 10 ha) anbieten zu können, das sofort für (inter)nationale und (über)regionale Firmen zur Verfügung steht. Da sich das 45 ha große Gewerbegebiet Kall / Schleiden derzeit nicht in Vermarktungsreife befindet, wird es auch weiterhin als „Zu entwickelnde regional bedeutsame Gewerbefläche“ eingestuft.“ Ein Auszug aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.