Daten
Kommune
Kall
Größe
118 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.02.12, 18:05
Aktualisiert
14.03.12, 05:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2012
27.03.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. 03. 2012 – TOP
3 – beschließt der Rat, die beigefügte 17. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Zu § 9 Abs. 3 Buchstabe h)
Gem. § 9 (3) Buchstabe h) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall beginnt die bei der Berechnung
des Verdienstausfalles in der Regel für selbständig Tätige sowie für Hausfrauen/Hausmänner
zugrunde zulegende Zeitspanne eine Stunde vor Eröffnung der Sitzung und endet eine Stunde
nach Schließung der Sitzung. Bei umliegenden Kommunen besteht diese Regelung seit langem
nicht mehr.
Durch Entfall dieser Regelung würde sich eine jährliche Einsparung i.H.v. ca. 5.000,- € ergeben.
Zu § 13 Abs. 1
Nach § 48 (1) GO NW i.V.m. § 4 der BekanntmVO ist Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung vom Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Abweichend von § 48 (1) S. 4 GO brauchen Zeit und Ort der Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung nicht öffentlich bekanntgemacht zu werden; der Bürgermeister soll die Öffentlichkeit
hierüber vorher in geeigneter Weise unterrichten.
Vorlagen-Nr. 23/2012
Seite 2
Nach § 4 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall i.V.m. §
13 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt
„Rundblick für die Gemeinde Kall“ vollzogen. Der Rundblick erscheint alle 14 Tage und hat eine
redaktionelle Vorlaufzeit für die Erfassung der Bekanntmachungen von mind. einer Woche. Da
die Tagesordnung bei Redaktionsschluss nicht immer komplett ist, kann eine Veröffentlichung in
der Rundblick-Ausgabe nur mit Zeit und Ort der Sitzung (ohne Tagesordnung) erfolgen.
Nach § 4 (3) der BekanntmVO ist es möglich, Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung allgemein durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde öffentlich bekannt
zu machen.
Zusätzlich wird die Verwaltung im Rundblick einen Hinweis auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel und die Veröffentlichung im Internet vornehmen. Der Sitzungstermin und die Tagesordnung sind im Internet (Ratsinformationssystem) vollständig ersichtlich. Diese Regelung wird
auch auf die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen angewendet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.
Vorlagen-Nr. 23/2012
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2012
28.02.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 17. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Zu § 9 Abs. 3 Buchstabe h)
Gem. § 9 (3) Buchstabe h) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall beginnt die bei der Berechnung
des Verdienstausfalles in der Regel für selbständig Tätige sowie für Hausfrauen/Hausmänner
zugrunde zulegende Zeitspanne eine Stunde vor Eröffnung der Sitzung und endet eine Stunde
nach Schließung der Sitzung. Bei umliegenden Kommunen besteht diese Regelung seit langem
nicht mehr.
Durch Entfall dieser Regelung würde sich eine jährliche Einsparung i.H.v. ca. 5.000,- € ergeben.
Zu § 13 Abs. 1
Nach § 48 (1) GO NW i.V.m. § 4 der BekanntmVO ist Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung vom Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Abweichend von § 48 (1) S. 4 GO brauchen Zeit und Ort der Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung nicht öffentlich bekanntgemacht zu werden; der Bürgermeister soll die Öffentlichkeit
hierüber vorher in geeigneter Weise unterrichten.
Vorlagen-Nr. 23/2012
Seite 4
Nach § 4 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall i.V.m. §
13 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt
„Rundblick für die Gemeinde Kall“ vollzogen. Der Rundblick erscheint alle 14 Tage und hat eine
redaktionelle Vorlaufzeit für die Erfassung der Bekanntmachungen von mind. einer Woche. Da
die Tagesordnung bei Redaktionsschluss nicht immer komplett ist, kann eine Veröffentlichung in
der Rundblick-Ausgabe nur mit Zeit und Ort der Sitzung (ohne Tagesordnung) erfolgen.
Nach § 4 (3) der BekanntmVO ist es möglich, Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung allgemein durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde öffentlich bekannt
zu machen.
Zusätzlich wird die Verwaltung im Rundblick einen Hinweis auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel und die Veröffentlichung im Internet vornehmen. Der Sitzungstermin und die Tagesordnung sind im Internet (Ratsinformationssystem) vollständig ersichtlich. Diese Regelung wird
auch auf die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen angewendet. Ein Muster ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.