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Allgemeine Vorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
118 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
17.02.12, 18:05
Aktualisiert
14.03.12, 05:04
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 23/2012 27.03.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. 03. 2012 – TOP 3 – beschließt der Rat, die beigefügte 17. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Zu § 9 Abs. 3 Buchstabe h) Gem. § 9 (3) Buchstabe h) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall beginnt die bei der Berechnung des Verdienstausfalles in der Regel für selbständig Tätige sowie für Hausfrauen/Hausmänner zugrunde zulegende Zeitspanne eine Stunde vor Eröffnung der Sitzung und endet eine Stunde nach Schließung der Sitzung. Bei umliegenden Kommunen besteht diese Regelung seit langem nicht mehr. Durch Entfall dieser Regelung würde sich eine jährliche Einsparung i.H.v. ca. 5.000,- € ergeben. Zu § 13 Abs. 1 Nach § 48 (1) GO NW i.V.m. § 4 der BekanntmVO ist Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung vom Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen. Abweichend von § 48 (1) S. 4 GO brauchen Zeit und Ort der Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung nicht öffentlich bekanntgemacht zu werden; der Bürgermeister soll die Öffentlichkeit hierüber vorher in geeigneter Weise unterrichten. Vorlagen-Nr. 23/2012 Seite 2 Nach § 4 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall i.V.m. § 13 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt „Rundblick für die Gemeinde Kall“ vollzogen. Der Rundblick erscheint alle 14 Tage und hat eine redaktionelle Vorlaufzeit für die Erfassung der Bekanntmachungen von mind. einer Woche. Da die Tagesordnung bei Redaktionsschluss nicht immer komplett ist, kann eine Veröffentlichung in der Rundblick-Ausgabe nur mit Zeit und Ort der Sitzung (ohne Tagesordnung) erfolgen. Nach § 4 (3) der BekanntmVO ist es möglich, Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung allgemein durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. Zusätzlich wird die Verwaltung im Rundblick einen Hinweis auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel und die Veröffentlichung im Internet vornehmen. Der Sitzungstermin und die Tagesordnung sind im Internet (Ratsinformationssystem) vollständig ersichtlich. Diese Regelung wird auch auf die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen angewendet. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. Vorlagen-Nr. 23/2012 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 23/2012 28.02.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 17. Änderung der Hauptsatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Zu § 9 Abs. 3 Buchstabe h) Gem. § 9 (3) Buchstabe h) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall beginnt die bei der Berechnung des Verdienstausfalles in der Regel für selbständig Tätige sowie für Hausfrauen/Hausmänner zugrunde zulegende Zeitspanne eine Stunde vor Eröffnung der Sitzung und endet eine Stunde nach Schließung der Sitzung. Bei umliegenden Kommunen besteht diese Regelung seit langem nicht mehr. Durch Entfall dieser Regelung würde sich eine jährliche Einsparung i.H.v. ca. 5.000,- € ergeben. Zu § 13 Abs. 1 Nach § 48 (1) GO NW i.V.m. § 4 der BekanntmVO ist Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung vom Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen. Abweichend von § 48 (1) S. 4 GO brauchen Zeit und Ort der Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung nicht öffentlich bekanntgemacht zu werden; der Bürgermeister soll die Öffentlichkeit hierüber vorher in geeigneter Weise unterrichten. Vorlagen-Nr. 23/2012 Seite 4 Nach § 4 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall i.V.m. § 13 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kall werden öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt „Rundblick für die Gemeinde Kall“ vollzogen. Der Rundblick erscheint alle 14 Tage und hat eine redaktionelle Vorlaufzeit für die Erfassung der Bekanntmachungen von mind. einer Woche. Da die Tagesordnung bei Redaktionsschluss nicht immer komplett ist, kann eine Veröffentlichung in der Rundblick-Ausgabe nur mit Zeit und Ort der Sitzung (ohne Tagesordnung) erfolgen. Nach § 4 (3) der BekanntmVO ist es möglich, Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung allgemein durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. Zusätzlich wird die Verwaltung im Rundblick einen Hinweis auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel und die Veröffentlichung im Internet vornehmen. Der Sitzungstermin und die Tagesordnung sind im Internet (Ratsinformationssystem) vollständig ersichtlich. Diese Regelung wird auch auf die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen angewendet. Ein Muster ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.