Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 27.05.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.04.2008 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 64/2008
Auf Grund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
NW S. 666 / SGV NW 2023) – in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling
in seiner Sitzung vom 22. April 2008 folgende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt
Wesseling beschlossen:
Artikel 1
§ 9 erhält folgende Fassung:
§9
Zahl der Stadtverordneten
(1) Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Mindestzahl
der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 44 und die Mindestzahl der Wahlbezirke 22.
(2) Zur Kommunalwahl 2009 wird die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes
vorgeschriebene Zahl von 44 zu wählenden Stadtverordneten gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 des
Kommunalwahlgesetzes um 6 auf 38 und die Zahl der Wahlbezirke von 22 um 3 auf 19 reduziert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2008 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)