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Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 27.05.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.04.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 64/2008 Auf Grund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) – in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 22. April 2008 folgende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 § 9 erhält folgende Fassung: §9 Zahl der Stadtverordneten (1) Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Mindestzahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 44 und die Mindestzahl der Wahlbezirke 22. (2) Zur Kommunalwahl 2009 wird die nach § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Zahl von 44 zu wählenden Stadtverordneten gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 des Kommunalwahlgesetzes um 6 auf 38 und die Zahl der Wahlbezirke von 22 um 3 auf 19 reduziert. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.07.2008 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)