Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD
Unter Hinweis auf den Antrag seiner Fraktion bittet SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz darum, wie auch andere
Gebietskörperschaften (z. B. Aachen und Heinsberg) mit dieser
Resolution ein Zeichen zu setzen.
Der von den Koalitionsparteien im Landtag unterstellte
Bestandsschutz der Kommunen hinsichtlich ihrer
wirtschaftlichen Betätigung existiere nach der Änderung des
§ 107 der Gemeindeordnung nach Auffassung seiner Fraktion
nur noch auf dem Papier. Eine Erweiterung der Betätigung
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei dann nicht mehr
möglich; dadurch sei dann der Bestand der "kommunalen
Firmen" sehr gefährdet.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt unterstützt die Bedenken der
SPD-Fraktion dahingehend, dass der nunmehr vorliegende
Referentenentwurf einige bedenkliche Passagen enthalte und
zumindest das wirtschaftliche Handeln der Kommunen
zukünftig erschwere. Er sehe aber nicht so schwarz, wie die
SPD-Fraktion.
Er finde es wesentlich bedenklicher, dass die vorgesehenen
Änderungen der Gemeindeordnung mit den Leitlinien des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) schwer in
Einklang zu bringen seien. Wenn z. B. notwendige
Erweiterungen über die Status quo hinaus nach den neuen
gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr ohne weiteres möglich
seien, könne er sich ein wirtschaftlich sinnvolles und
kostenbewusstes Handeln nicht vorstellen. Dies gelte nicht nur
für die Bereiche Abwasser, ÖPNV und andere, sondern z. B.
auch für den sehr wichtigen Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Hier sei es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den
Krankenhäusern über Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus zu
erweitern und zu verbessern, um eine optimale Versorgung zu
gewährleisten.
Alles in allem sei festzuhalten, dass die CDU-Fraktion in der
Einschätzung und Beurteilung der geplanten gesetzlichen
Änderung von der SPD-Fraktion nicht sehr weit entfernt sei. Die
Absichten der FDP-Fraktion als Koalitionspartner der CDU auf
Landesebene seien für ihn zurzeit nicht ganz nachvollziehbar.
Er betrachte es durchaus als sinnvoll, zwecks Klarstellung das
Innenministerium nochmals einzubeziehen.
In Namen seiner Fraktion beantragt er, die Entscheidung des
Kreisausschusses bis in die Sitzung des Kreistages zu vertagen
und bis dahin einen gemeinsamen Resolutionsentwurf zu
R 5/2007
erarbeiten.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke unterstützt den Antrag
auf Vertagung und die Absicht, einen gemeinsamen
Resolutionsentwurf zu erarbeiten. Allerdings sollte in dieser
Resolution nicht nur auf die gesetzliche Änderung des § 107
der Gemeindeordnung hinsichtlich des wirtschaftlichen
Handelns der Kommunen, sondern auch auf die Abschaffung
der Stichwahl der Bürgermeister/Landräte, auf die
Möglichkeiten des Kummulierens und Panaschierens u. a. m.
eingegangen werden.
Diesem Antrag widerspricht der Vorsitzende direkt und verweist
auf den Resolutionsantrag 5/2007 der SPD-Fraktion, der sich
nur mit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden befasst,
nicht mit weiteren beabsichtigten Änderungen der
Gemeindeordnung und des Wahlrechts.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt ebenfalls
den vorherigen Antrag auf Erarbeitung einer gemeinsamen
Resolution und verweist hier auch auf die äußerst kritischen
Stellungnahmen des Landkreistages sowie der
kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) zur Änderung des
§ 107 GO.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff stimmt mit den Begründungen
- vor allem hinsichtlich der beabsichtigten Änderung des § 107
GO - der Vorredner nicht überein. Es sei in keinem Fall die
Absicht des Koalitionspartners auf Landesebene, den Status
quo der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der
Kommunen im Sinne der jetzigen Fassung des § 107 GO zu
ändern. Der Kernbereich der wirtschaftlichen
Betätigungsmöglichkeiten bleibe unberührt, die Betätigung in
Randbereichen und auch neue wirtschaftliche Betätigungsfelder
seien allerdings kritisch zu hinterfragen und - falls notwendig auch gesetzlich zu regeln. Seine Fraktion betrachte z. B. eine
Globalisierung im Bereich der Energieversorgung als nicht
unabdingbar notwendig. Hinsichtlich der Einwendungen der
CDU weist er ergänzend darauf hin, dass es nun einmal eine
unterschriebene Koalitionsvereinbarung auf Landesebene
gebe, die inhaltlich umzusetzen sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung in die
Sitzung des Kreistages und Erarbeitung eines interfraktionellen
Resolutionsentwurfes zur Abstimmung:
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.