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Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD) Beschlusstext (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreisausschusses am 27.03.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD Unter Hinweis auf den Antrag seiner Fraktion bittet SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz darum, wie auch andere Gebietskörperschaften (z. B. Aachen und Heinsberg) mit dieser Resolution ein Zeichen zu setzen. Der von den Koalitionsparteien im Landtag unterstellte Bestandsschutz der Kommunen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung existiere nach der Änderung des § 107 der Gemeindeordnung nach Auffassung seiner Fraktion nur noch auf dem Papier. Eine Erweiterung der Betätigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei dann nicht mehr möglich; dadurch sei dann der Bestand der "kommunalen Firmen" sehr gefährdet. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt unterstützt die Bedenken der SPD-Fraktion dahingehend, dass der nunmehr vorliegende Referentenentwurf einige bedenkliche Passagen enthalte und zumindest das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zukünftig erschwere. Er sehe aber nicht so schwarz, wie die SPD-Fraktion. Er finde es wesentlich bedenklicher, dass die vorgesehenen Änderungen der Gemeindeordnung mit den Leitlinien des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) schwer in Einklang zu bringen seien. Wenn z. B. notwendige Erweiterungen über die Status quo hinaus nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr ohne weiteres möglich seien, könne er sich ein wirtschaftlich sinnvolles und kostenbewusstes Handeln nicht vorstellen. Dies gelte nicht nur für die Bereiche Abwasser, ÖPNV und andere, sondern z. B. auch für den sehr wichtigen Bereich der Gesundheitsvorsorge. Hier sei es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern über Kreis- und Gemeindegrenzen hinaus zu erweitern und zu verbessern, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Alles in allem sei festzuhalten, dass die CDU-Fraktion in der Einschätzung und Beurteilung der geplanten gesetzlichen Änderung von der SPD-Fraktion nicht sehr weit entfernt sei. Die Absichten der FDP-Fraktion als Koalitionspartner der CDU auf Landesebene seien für ihn zurzeit nicht ganz nachvollziehbar. Er betrachte es durchaus als sinnvoll, zwecks Klarstellung das Innenministerium nochmals einzubeziehen. In Namen seiner Fraktion beantragt er, die Entscheidung des Kreisausschusses bis in die Sitzung des Kreistages zu vertagen und bis dahin einen gemeinsamen Resolutionsentwurf zu R 5/2007 erarbeiten. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke unterstützt den Antrag auf Vertagung und die Absicht, einen gemeinsamen Resolutionsentwurf zu erarbeiten. Allerdings sollte in dieser Resolution nicht nur auf die gesetzliche Änderung des § 107 der Gemeindeordnung hinsichtlich des wirtschaftlichen Handelns der Kommunen, sondern auch auf die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister/Landräte, auf die Möglichkeiten des Kummulierens und Panaschierens u. a. m. eingegangen werden. Diesem Antrag widerspricht der Vorsitzende direkt und verweist auf den Resolutionsantrag 5/2007 der SPD-Fraktion, der sich nur mit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden befasst, nicht mit weiteren beabsichtigten Änderungen der Gemeindeordnung und des Wahlrechts. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt ebenfalls den vorherigen Antrag auf Erarbeitung einer gemeinsamen Resolution und verweist hier auch auf die äußerst kritischen Stellungnahmen des Landkreistages sowie der kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) zur Änderung des § 107 GO. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff stimmt mit den Begründungen - vor allem hinsichtlich der beabsichtigten Änderung des § 107 GO - der Vorredner nicht überein. Es sei in keinem Fall die Absicht des Koalitionspartners auf Landesebene, den Status quo der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen im Sinne der jetzigen Fassung des § 107 GO zu ändern. Der Kernbereich der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten bleibe unberührt, die Betätigung in Randbereichen und auch neue wirtschaftliche Betätigungsfelder seien allerdings kritisch zu hinterfragen und - falls notwendig auch gesetzlich zu regeln. Seine Fraktion betrachte z. B. eine Globalisierung im Bereich der Energieversorgung als nicht unabdingbar notwendig. Hinsichtlich der Einwendungen der CDU weist er ergänzend darauf hin, dass es nun einmal eine unterschriebene Koalitionsvereinbarung auf Landesebene gebe, die inhaltlich umzusetzen sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung in die Sitzung des Kreistages und Erarbeitung eines interfraktionellen Resolutionsentwurfes zur Abstimmung: Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.