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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
185 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
16.03.12, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)	Aufstellungsbeschluss
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2  Nr. 1 BauGB 
	i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 14/2012 27.03.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes wird der Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Kall vom 20.12.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB bestätigt. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 14/2012 Seite 2 Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung – wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20.12.2011- Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beschlossen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Bestätigung der Bezirksregierung Köln, dass die Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist, wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Das Planungsbüro wird den Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Insbesondere hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist mit dem Investor ein gesonderter Erschließungsvertrag abzuschließen. Hierzu wird auf TOP 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zum Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 2) sowie der textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 07.02.2012 – TOP 3 – vorberaten. Zwischenzeitlich wurden insbesondere folgende Punkte in den Planentwurf eingearbeitet bzw. aufgrund der Erörterung im Fachausschuss geprüft: - Immissionsschutzrechtliche Betrachtung Die immissionsschutzrechtliche Betrachtung wurde aufgrund der in Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchung eingearbeitet. - Landesplanerische Bestätigung Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 06.03.2012 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB besteht. - Streichung der Festsetzung zum Ausschluss des großflächigen Einzelhandels, da dies der Intention des nunmehr in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzeptes zum FNP der Gemeinde Kall widersprechen würde. Vorlagen-Nr. 14/2012 Seite 3 - Ausnahmeregelung zur Installation der Technikräume auf dem Dach Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger kann auf die Ausnahmeregelung zur Installation der Technikräume auf dem Dach nicht verzichtet werden, da die Bodengutachterin die tatsächlichen Bodenverhältnisse bei den Ausschachtungsarbeiten abwarten muss. Grundsätzlich ist der Vorhabenträger jedoch bemüht, die Technikräume unter der Bodenplatte in einem Kellergeschoß unterzubringen. - Verkehrsflächen am Bahnhof Kall Aufgrund der mit der RVK im Vorfeld geführten Gespräche teilt diese mit email vom 28.12.2011 mit, dass sie anhand der ihnen überlassenen Planunterlagen die zukünftig vorgesehenen Busanfahrt- und Abfahrtsstellen am Bf Kall überprüft haben. Grundsätzlich kann man sich mit dieser Planung einverstanden erklären. Vorlagen-Nr. 14/2012 Seite 4 Vorlagen-Nr. 14/2012 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 14/2012 07.02.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes wird der Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Kall vom 20.12.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB bestätigt. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 14/2012 Seite 6 Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung – wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20.12.2011- Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beschlossen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Bestätigung der Bezirksregierung Köln, dass die Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist, wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Das Planungsbüro wird den Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ in der Sitzung detailliert vorstellen. Insbesondere hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist mit dem Investor ein gesonderter Erschließungsvertrag abzuschließen. Hierzu wird auf TOP 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zum Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 2) sowie der textlichen Festsetzungen (Anlage 3) entnommen werden. Die Begründung sowie die immissionsschutzrechtliche Betrachtung aufgrund der vorsorglich in Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchung einschließlich ggf. erforderlicher Schallschutzfestsetzungen werden nachgereicht.