Daten
Kommune
Kall
Größe
185 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
16.03.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
14/2012
27.03.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)
Aufstellungsbeschluss
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes wird der Aufstellungsbeschluss des Rates
der Gemeinde Kall vom 20.12.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB bestätigt.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum
Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die
öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Bebauungsplanentwurfes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die
beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 14/2012
Seite 2
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am
15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung – wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum
Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20.12.2011- Punkt 7 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beschlossen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Bestätigung der Bezirksregierung Köln, dass die Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist,
wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Planungsbüro wird den Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ in der
Sitzung detailliert vorstellen.
Insbesondere hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist mit dem Investor
ein gesonderter Erschließungsvertrag abzuschließen. Hierzu wird auf TOP 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zum Bebauungsplan Kall Nr.
26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 2) sowie der textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 07.02.2012 – TOP 3 – vorberaten.
Zwischenzeitlich wurden insbesondere folgende Punkte in den Planentwurf eingearbeitet bzw.
aufgrund der Erörterung im Fachausschuss geprüft:
-
Immissionsschutzrechtliche Betrachtung
Die immissionsschutzrechtliche Betrachtung wurde aufgrund der in Auftrag gegebenen
schalltechnischen Untersuchung eingearbeitet.
-
Landesplanerische Bestätigung
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 06.03.2012 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB besteht.
-
Streichung der Festsetzung zum Ausschluss des großflächigen Einzelhandels,
da dies der Intention des nunmehr in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzeptes
zum FNP der Gemeinde Kall widersprechen würde.
Vorlagen-Nr. 14/2012
Seite 3
-
Ausnahmeregelung zur Installation der Technikräume auf dem Dach
Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger kann auf die Ausnahmeregelung zur Installation der Technikräume auf dem Dach nicht verzichtet werden, da die Bodengutachterin
die tatsächlichen Bodenverhältnisse bei den Ausschachtungsarbeiten abwarten muss.
Grundsätzlich ist der Vorhabenträger jedoch bemüht, die Technikräume unter der Bodenplatte in einem Kellergeschoß unterzubringen.
-
Verkehrsflächen am Bahnhof Kall
Aufgrund der mit der RVK im Vorfeld geführten Gespräche teilt diese mit email vom
28.12.2011 mit, dass sie anhand der ihnen überlassenen Planunterlagen die zukünftig
vorgesehenen Busanfahrt- und Abfahrtsstellen am Bf Kall überprüft haben. Grundsätzlich
kann man sich mit dieser Planung einverstanden erklären.
Vorlagen-Nr. 14/2012
Seite 4
Vorlagen-Nr. 14/2012
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
14/2012
07.02.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
a)
Aufstellungsbeschluss
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes wird der Aufstellungsbeschluss des Rates
der Gemeinde Kall vom 20.12.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB bestätigt.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum
Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die
öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Bebauungsplanentwurfes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die
beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 14/2012
Seite 6
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am
15.11.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung – wurde der vorgestellten Vorentwurfsplanung zum
Projekt „Ortszentrum Kall“ einstimmig zugestimmt.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 20.12.2011- Punkt 7 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ beschlossen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Bestätigung der Bezirksregierung Köln, dass die Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist,
wird ggf. bis zur Sitzung nachgereicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Von der Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Nr. 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Planungsbüro wird den Entwurf des Bebauungsplanes Kall Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ in der
Sitzung detailliert vorstellen.
Insbesondere hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen ist mit dem Investor
ein gesonderter Erschließungsvertrag abzuschließen. Hierzu wird auf TOP 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Entwurfes zum Bebauungsplan Kall Nr.
26 „Ortszentrum Kall“ (Anlage 2) sowie der textlichen Festsetzungen (Anlage 3) entnommen
werden.
Die Begründung sowie die immissionsschutzrechtliche Betrachtung aufgrund der vorsorglich in
Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchung einschließlich ggf. erforderlicher Schallschutzfestsetzungen werden nachgereicht.