Daten
Kommune
Kall
Größe
138 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.01.12, 18:05
Aktualisiert
16.03.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
12/2012
27.03.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und
Gewerbegebiet)
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) - in Gestalt der 14. Änderung - wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat bereits vor einigen Jahren versucht, den Einzelhandel im Alten Industrieund Gewerbegebiet zu steuern. Mit der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 8 „Steinbusch“ wurde der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben mit Verkauf an letzte Verbraucher im Änderungsbereich ausgeschlossen.
Die 13. Änderung wurde vom OVG Münster für unwirksam erklärt.
Vorlagen-Nr. 12/2012
Seite 2
Die planungsrechtliche Situation hat die Verwaltung juristisch überprüfen lassen. Es wurde angeraten, den Bebauungsplan aufzuheben und gleichzeitig einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ zu fassen, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nicht
mehr nach dem Bebauungsplan beurteilt werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14. Änderung - beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB –
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 31.03.2009 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung)
nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 10. August bis einschließlich
10. September 2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 26. Juli 2010 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli
2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14.
Änderung – sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche
Auslegung fand in der Zeit vom 29. August 2011 bis einschließlich 29. September 2011 statt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 05. August 2011 benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 07.02.2012 - TOP 4 - vorberaten. Einzelheiten der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ waren der Einladung zu dieser Sitzung als
Anlage beigefügt.
Vorlagen-Nr. 12/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 12/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
12/2012
07.02.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und
Gewerbegebiet)
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Entscheidungsbegründung verabschiedet.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) - in Gestalt der 14. Änderung - wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat bereits vor einigen Jahren versucht, den Einzelhandel im Alten Industrieund Gewerbegebiet zu steuern. Mit der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 8 „Steinbusch“ wurde der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben mit Verkauf an letzte Verbraucher im Änderungsbereich ausgeschlossen.
Die 13. Änderung wurde vom OVG Münster für unwirksam erklärt.
Vorlagen-Nr. 12/2012
Seite 5
Die planungsrechtliche Situation hat die Verwaltung juristisch überprüfen lassen. Es wurde angeraten, den Bebauungsplan aufzuheben und gleichzeitig einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ zu fassen, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nicht
mehr nach dem Bebauungsplan beurteilt werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14. Änderung - beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB –
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 31.03.2009 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung)
nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 10. August bis einschließlich
10. September 2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 26. Juli 2010 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Vorverfahrens hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19. Juli
2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14.
Änderung – sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen. Die öffentliche
Auslegung fand in der Zeit vom 29. August 2011 bis einschließlich 29. September 2011 statt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 05. August 2011 benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ können
der Planzeichnung (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) einschließlich Umweltbericht
(Anlage 5) entnommen werden.
Die im Rahmen des Vorverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.