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Beschlusstext (52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"

hier: Feststellungsbeschluss)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 27.05.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.04.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. 52. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 42/2008 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Vorlage Nr. 213/2007) - öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Vorlage Nr. 42/2008) entsprechend § 1(7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Vorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 52. Änderung des Flächennutzungplanes „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung, einschließlich Umweltbericht gem. § 2 a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 (5) BauGB, wird festgestellt. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird Regionalplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. 34 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) gem. § 6 (1) BauGB der