Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 27.05.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.04.2008 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:
Beratung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB, Abwägung sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 41/2008
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
- frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Vorlage Nr. 342/2007)
- öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Vorlage Nr. 41/2008)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt,
die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g.
Vorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1
„Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ mit textlichen Festsetzungen, nachrichtlichen
Übernahmen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9
(8) BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gem. §
10 (4) BauGB werden zur Kenntnis genommen.
34 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)