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Beschlusstext (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
21.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 21.08.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Nachdem nun auch die endgültigen Förderrichtlinien vorschreiben, dass von den Eltern auf jeden Fall ein Beitrag in Höhe von 1 € je Essen zu leisten ist, lehnt der Ausschuss eine Teilnahme am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ab. Herr Ronig, CDU-Fraktion, empfiehlt stattdessen, es weiterhin bei der bisherigen großzügigen Regelung (Befreiung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Elternbeitrag) zu belassen. Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag an. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 346/2007