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Beschlusstext (Eintragung von Hochwassermarken in die Denkmalliste der Stadt Wesseling )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,7 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Eintragung von Hochwassermarken in die Denkmalliste der Stadt Wesseling )

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 10.09.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom Mittwoch, den 22.08.2007 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Eintragung von Hochwassermarken in die Denkmalliste der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 167/2007 Es wird beschlossen, die Hochwassermarken an den Gebäuden in Wesseling, Uferstr. 1 (ehemalige Wasserschutzpolizei) und am Rheinforum, Kölner Str. 42, als Denkmäler gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste der Stadt Wesseling einzutragen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)