Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 22.05.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
32
TOP 5
Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in
der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen
Die Verwaltung erläutert die Dringlichkeitsentscheidung
D 69/2007 und macht insbesondere Ausführungen zu folgenden
Punkten:
• derzeitige personelle Besetzung der Regionalen
Schulberatungsstelle (RSB)
• Landesweite Aufstockung der Schulpsychologenstellen
im Landesdienst um 50 Stellen
• derzeitige Bedarfssituation in der schulpsychologischen
Beratung im Kreis Euskirchen.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen soll die
Entscheidung des Landes über die Verteilung der 50
Landesstellen bereits Ende Mai / Anfang Juni getroffen werden.
Da der KA erst am 6.6.2007 und der KT erst am 20.06.2007
tagen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach Beratung im
Fachausschuss erforderlich, damit der Kreis Euskirchen bei der
Verteilung der Landesstellen noch berücksichtigt werden kann.
Nach ausführlicher Diskussion der Bedarfssituation sieht der
Fachausschuss die grundsätzliche Notwendigkeit, auch
kreisseitig einen Beitrag zur personellen Verstärkung der
Schulpsychologenstellen in der Regionalen
Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen zu leisten und
empfiehlt dem KT folgende Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit:
a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer
Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis
Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer
¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und
der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche
Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung
versagt werden, richtet der Kreis eine volle
Schulpsychologenstelle ein.
c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis
(Lösung a oder b) erfolgt jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren
partizipiert und das Land der RSB des Kreises Euskirchen
D 69/2007
eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin
zuweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)