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Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen) Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 22.05.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen Die Verwaltung erläutert die Dringlichkeitsentscheidung D 69/2007 und macht insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten: • derzeitige personelle Besetzung der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB) • Landesweite Aufstockung der Schulpsychologenstellen im Landesdienst um 50 Stellen • derzeitige Bedarfssituation in der schulpsychologischen Beratung im Kreis Euskirchen. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen soll die Entscheidung des Landes über die Verteilung der 50 Landesstellen bereits Ende Mai / Anfang Juni getroffen werden. Da der KA erst am 6.6.2007 und der KT erst am 20.06.2007 tagen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach Beratung im Fachausschuss erforderlich, damit der Kreis Euskirchen bei der Verteilung der Landesstellen noch berücksichtigt werden kann. Nach ausführlicher Diskussion der Bedarfssituation sieht der Fachausschuss die grundsätzliche Notwendigkeit, auch kreisseitig einen Beitrag zur personellen Verstärkung der Schulpsychologenstellen in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen zu leisten und empfiehlt dem KT folgende Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit: a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen. b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein. c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis (Lösung a oder b) erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und das Land der RSB des Kreises Euskirchen D 69/2007 eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)