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Beschlusstext (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,5 kB
Datum
29.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 28.09.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 29.08.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling. Vorlagennummer: 294/2006 2. Ergänzung Der Jugendhilfeausschuss empfielt dem Rat folgendes zu beschließen: a.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Westring 3, Wesseling Zentrum Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung St. Josef/Westring mit der Kolpingfamilie Gespräche zu führen. Eine Trägerschaft der Kolpingfamilie soll unter den Bedingungen erfolgen, dass 1. die Stadt Wesseling das Belegungsrecht für die Plätze der Kindertageseinrichtung hat und 2. die Trägerübernahme für die Stadt Wesseling finanziell günstiger ist als bei einer hundertprozentigen Übernahme durch die Stadt Wesseling. Wenn die Verhandlungen mit der Kolpingfamilie nicht erfolgreich sind, wird die Einrichtung durch die Stadt Wesseling zum 1.8.2008 übernommen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich dann sowohl auf das Personal als auch auf das jeweilige Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell notwendige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln. b.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling Zentrum Mit Stichtag 1.8.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der Einrichtung. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich sowohl auf das Personal als auch auf das jeweilige Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie evt. notwendige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln. Einstimmig, 0 Enthaltungen