Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 20.04.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 28.03.2007 um 18:07 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2007
Freizeit-, Bildungsdmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen
Vorlagennummer: 54/2007
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen für 2007 wie folgt fest:
1. Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
12,00 €
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 5,00 €
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €.
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €.
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3.
Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
Die Veranstaltung soll mindestens 6 Zeitstunden umfassen.
4.
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
3,00 €.
Tagessatz für einen Betreuer:
3,00 €.
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5.
Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei
Bildungsmaßnahmen, Tagesmaßnahmen und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen einheitlich 7,00 €.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf
hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die
sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen.
6.
Für alle Maßnahmen gilt weiterhin:
a)
b)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung
mindestens 15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
c)
d)
e)
f)
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Jahren gefördert.
Bei ein- und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz in Höhe von 13.500,00 € um 2.500,00 € anzuheben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft
getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
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Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.03.2007
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