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Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2007 Freizeit-, Bildungsdmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2007
Freizeit-, Bildungsdmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen) Beschlusstext (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2007
Freizeit-, Bildungsdmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 20.04.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 28.03.2007 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2007 Freizeit-, Bildungsdmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen Vorlagennummer: 54/2007 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen für 2007 wie folgt fest: 1. Mitarbeiterschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 12,00 € Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 5,00 € 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 €. Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 €. Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer). 3. Tagesmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). Die Veranstaltung soll mindestens 6 Zeitstunden umfassen. 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 €. Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 €. Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 5. Sonderzuschüsse Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei Bildungsmaßnahmen, Tagesmaßnahmen und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen. 6. Für alle Maßnahmen gilt weiterhin: a) b) Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 c) d) e) f) ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Jahren gefördert. Bei ein- und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz in Höhe von 13.500,00 € um 2.500,00 € anzuheben. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen. .... ... ..... .... ... ..... Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.03.2007 Seite 2