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Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,8 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 20.04.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 28.03.2007 um 18:07 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Vorlagennummer: 58/2007 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498), in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK) vom 29. Oktober 1991 (GV NRW S. 380/SGV NRW 216), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze und zur Bereinigung des Haushaltsrechts (Haushaltsbegleitgesetz 2007) vom 21. Dezember 2006 (GV NRW S. 631) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ________ folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) beschlossen: Artikel 1 1. In § 5 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz“ ersetzt durch die Wörter „das Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) bis zu einer Höhe von 300 € im Monat, in den Fällen des § 6 Satz 2 BEEG bis zu einer Höhe von 150 € im Monat“ 2. In § 5 Absatz 1 wird hinter Satz 4 folgender Satz eingefügt: „In voller Höhe hinzuzurechnen ist das Elterngeld allerdings dann, wenn das Kind, für das Elterngeld bezogen wird, selbst eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besucht.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen