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Beschlusstext (Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West-Devon-Straße" gem. § 14 (2) BauGB hier: Erweiterung der zulässigen Verkaufssortimente auf maximal 1.400 qm zentrenrelevantes Randsortiment des Hagebaumarktes, Rodenkirchener Straße 200, 50389 Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,0 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West-Devon-Straße" gem. § 14 (2) BauGB

hier: Erweiterung der zulässigen Verkaufssortimente auf maximal 1.400 qm zentrenrelevantes Randsortiment des Hagebaumarktes, Rodenkirchener Straße 200, 50389 Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 09.11.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Mittwoch, den 24.10.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West-Devon-Straße" gem. § 14 (2) BauGB hier: Erweiterung der zulässigen Verkaufssortimente auf maximal 1.400 qm zentrenrelevantes Randsortiment des Hagebaumarktes, Rodenkirchener Straße 200, 50389 Wesseling Vorlagennummer: 214/2007 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling erteilt gem. § 7 (2) Nr. a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling seine Zustimmung für die Erteilung einer Ausnahme von der wirksamen Veränderungssperre für den Bereich "Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße/ West-DevonStraße" für die Erweiterung der zulässigen Verkaufssortimente auf maximal 1.400 qm zentrenrelevantes Randsortiment des Hagebaumarktes, Rodenkirchener Straße 200, 50389 Wesseling. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)