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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/ 14  7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
        gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB

        Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 09.11.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Mittwoch, den 24.10.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Bebauungsplan Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB Vorlagennummer: 218/2007 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz billigt die Auswertung der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 3/ 14 7. Änderung "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" wird zum Zwecke der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) S. 1 BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird gebilligt. 3. Die Dauer der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes sowie die Stellungnahmefrist der Behörden wird gem. § 4 a (3) S. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. 4. Im Rahmen der erneuten Auslegung des Planentwurfes sowie der Behördenbeteiligung können gem. § 4 a (3) S. 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. 18 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en)