Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des
Landschaftsplanes Kall mit Geltungsbereich für das gesamte Gebiet der Gemeinde Kall
gemäß der Anlage zur Vorlage 95/2002. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Arbeiten einzuleiten.