Daten
Kommune
Wesseling
Größe
8,9 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.12.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 04.12.2007 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Eckwerte für die Haushaltswirtschaft 2008 und die mittelfristige Finanzplanung
Vorlagennummer: 304/2007
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2008 und die Ausrichtung des finanzpolitischen
Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
I.
Der Rat der Stadt bekräftigt den Kurs der Konsolidierung der städtischen Finanzen, über den
das Ziel verfolgt wird, das bei nur durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sichtbare und in
der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2011 angezeigte strukturelle Defizit zu beseitigen.
II.
Für die Ausgestaltung des Haushaltsplans 2008 werden folgende Ziele festgelegt:
1.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll erzielt werden.
2.
Höhere und zusätzliche Ermächtigungen für Aufwendungen gegenüber dem von der
Verwaltung noch vorzulegenden Entwurf werden nur veranschlagt, wenn sie durch
Ertragsverbesserungen oder Aufwandsminderungen ausgeglichen werden.
3.
Die niedrigen Realsteuerhebesätze werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 nicht
verändert.
4.
Die Verschuldung der Stadt wird nicht ausgeweitet.
5.
Haushaltsverbesserungen sind vorrangig zur – weiteren – Konsolidierung der
Haushaltswirtschaft zu nutzen. Soweit die Haushaltsverbesserungen auf zusätzliche
Gewerbesteuereinnahmen zurückgehen, sind zuvor angemessene Rückstellungen für die daraus
in folgenden Haushaltsjahren entstehenden Lasten vorzunehmen.
6.
a) Für die haushaltsrelevanten Entscheidungen zu neuen größeren Investitionen – gemäß
einer Priorisierung – stellt die Verwaltung mit dem Haushaltsentwurf den anhand der
fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz sowie der sich unter Berücksichtigung des
Nachtragshaushalts 2007 ergebenden Erkenntnisse für die Bilanz zum nächsten Stichtag
(31.12.2007) den Bestand an disponiblen Mitteln dar.
b) Disponible Mittel, auch aus Haushaltsverbesserungen, können Gegenstand von
Mittelreservierungen für neue größere Investitionen sein, um deren Finanzierung zu sichern.
7.
Zu den Grundlagen für Entscheidungen über Investitionen gehören auch belastbare
Folgelastenberechnungen. Von der Verwaltung werden sie jeweils vorgelegt.
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2007
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