Daten
Kommune
Wesseling
Größe
6,4 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.12.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 04.12.2007 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden
Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Vorlagennummer: 133/2007
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der
Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in
Wesseling-Berzdorf infolge der nachstehend bezeichneten, hinter den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 24 teilweise zurückgebliebenen, Ausbaumaßnahme (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Auf der südlichen Straßenseite der Straße An den Benden (Hauptzug) konnte auf einer Länge
von ca. 100 m (im Bereich der hinteren Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hauptstraße 12,
14, 18 und 22 bis 26) das benötigte Straßenland nicht erworben werden. In diesem Teilstück
wurde die Straße An den Benden in ihrer Breite um 0,60 m bis 3,0 m reduziert ausgebaut.
Ein reduzierter Ausbau erfolgte gleichfalls im westlich gelegenen Einmündungsbereich in die
Hauptstraße. Auch hier konnte Straßenland nicht erworben werden.
Die von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend hergestellte Straße An den
Benden, die somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in ihrer
Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)