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Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,4 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 07.12.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 04.12.2007 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Vorlagennummer: 133/2007 Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf infolge der nachstehend bezeichneten, hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 teilweise zurückgebliebenen, Ausbaumaßnahme (bebauungsplanunterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Auf der südlichen Straßenseite der Straße An den Benden (Hauptzug) konnte auf einer Länge von ca. 100 m (im Bereich der hinteren Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hauptstraße 12, 14, 18 und 22 bis 26) das benötigte Straßenland nicht erworben werden. In diesem Teilstück wurde die Straße An den Benden in ihrer Breite um 0,60 m bis 3,0 m reduziert ausgebaut. Ein reduzierter Ausbau erfolgte gleichfalls im westlich gelegenen Einmündungsbereich in die Hauptstraße. Auch hier konnte Straßenland nicht erworben werden. Die von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend hergestellte Straße An den Benden, die somit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht. Einstimmig, 2 Enthaltung(en)