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Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 21.01.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2007 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997 Vorlagennummer: 249/2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 60 €, b) zwei Hunde gehalten werden 78 € je Hund, c) drei und mehr Hunde gehalten werden 96 € je Hund, d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 546 €, e) zwei oder mehr gefährliche Hund gehalten werden 804 € je Hund.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)