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Beschlusstext (3. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,2 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (3. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlusstext (3. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 21.01.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2007 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. 3. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Vorlagennummer: 242/2007 Es wird beschlossen: 3. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW - (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 1. In der Anlage 1a der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 wird der Text hinter „Roisdorfer Straße“ wie folgt neu gefasst: “von Kronenweg bis Wendehammer Roisdorfer Straße – fußläufiger Durchgang zur Straße „Im Dich“ – ohne die beidseitig abzweigenden Strichstraßen“. 2. In der Anlage 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 werden 2.1. bei „Roisdorfer Straße“ bei Buchstabe b) die Wörter: „von Waldorfer Straße bis Im Dich und“ gestrichen, 2.2. der Eintrag „Mertener Straße“ ergänzt um „nur die drei Wohnwege die zu den Häusern 31 – 41, 43 – 53 und 55 – 59 führen“; 2.3. in diese Anlage werden neu aufgenommen: 2.3.1.entsprechend der alphabetischen Reihenfolge: „Keldenicher Weg von Kapellenweg bis Flurstücksgrenze Gemarkung Berzdorf Flur 8 Flurstück 1141 und 77“, 2.3.2. „Humboldtstraße“, 2.3.3. „Im Blauen Garn, Stichstraße von Haus-Nr. 57 – 73“. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007 Seite 2