Daten
Kommune
Wesseling
Größe
7,9 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 21.01.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 18.12.2007 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt
Wesseling (Abfallsatzung - AbfES)
Vorlagennummer: 244/2007
Es wird beschlossen:
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling
(Abfallsatzung – AbfES)
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten
Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 5 und 9 des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen (Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat
der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung –
AbfES) erhält folgenden Wortlaut:
(2) Das jährliche Benutzungsentgelt beträgt für die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 2 der
Abfallsatzung ab dem 01.01.2008
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der
Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
97,60 €
146,40 €
292,80 €
1.342,00 €
3.050,00 €
6.100,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der
Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
470,40 €
2.156,00 €
4.900,00 €
für ein 5.000 l Gefäß
9.800,00 €
Artikel 2
In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von „0,19 €“ ersetzt durch „0,14 €“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007
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