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Beschlusstext (7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
7,6 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Stadt Wesseling Wesseling, den 21.01.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.12.2007 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 301/2007 Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit den §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und des § 32 der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling in der Fassung vom 19. Dezember 2007 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling wird wie folgt angepasst: 1. Ziffer 1.3 wird wie folgt gefasst: „1.3 Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.3.1 Reihengrabstätte 905 € 1.3.2 Pflegeleichte Reihengrabstätte 1.045 €“ 2. Ziffer 1.7 erhält folgende Fassung: „1.7 Wahlgrabstätte einstellig 1.7.1 Wahlgrabstätte 1.7.2 Pflegeleichte Wahlgrabstätte 3. Hinter Ziffer 5.4 wird eingefügt: „Ziffer 5.5 Abräumen eines Urnenwahlgrabes ohne Grabeinfassung Ziffer 5.6 Abräumen einer Urnenwahlgrabes mit Grabeinfassung oder Platte 4. Hinter Ziffer 6.4 wird eingefügt: „6.5 Anbringung eines Namensschildes an einer Gedenkmauer 1.175 € 1.455 €“ 120 € 180 €“ 76 €“ 5. Aus der bisherigen Ziffer 6.5 wird Ziffer 6.6. Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007 Seite 2