Daten
Kommune
Wesseling
Größe
7,6 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 21.01.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 18.12.2007 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
7. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 301/2007
Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit den §§ 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und des § 32 der
Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Wesseling in der Fassung vom 19. Dezember 2007
hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 folgende
Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesseling wird wie folgt
angepasst:
1. Ziffer 1.3 wird wie folgt gefasst:
„1.3 Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
1.3.1 Reihengrabstätte
905 €
1.3.2 Pflegeleichte Reihengrabstätte
1.045 €“
2. Ziffer 1.7 erhält folgende Fassung:
„1.7 Wahlgrabstätte einstellig
1.7.1 Wahlgrabstätte
1.7.2 Pflegeleichte Wahlgrabstätte
3. Hinter Ziffer 5.4 wird eingefügt:
„Ziffer 5.5 Abräumen eines Urnenwahlgrabes
ohne Grabeinfassung
Ziffer 5.6 Abräumen einer Urnenwahlgrabes
mit Grabeinfassung oder Platte
4. Hinter Ziffer 6.4 wird eingefügt:
„6.5 Anbringung eines Namensschildes
an einer Gedenkmauer
1.175 €
1.455 €“
120 €
180 €“
76 €“
5. Aus der bisherigen Ziffer 6.5 wird Ziffer 6.6.
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007
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