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Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 168, Liblar, Spickweg; Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
15.10.14, 18:47
Aktualisiert
15.10.14, 18:47
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 168, Liblar, Spickweg;
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 17.09.2014 16 Bebauungsplan-Nr. 168, Liblar, Spickweg; Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt 314/2014 Die Vermarktung der im städtischen Eigentum stehenden Grundstücksflächen innerhalb des Bebauungplanes Nr. 168 im Ortsteil Liblar (Spickweg) soll durch den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen (Vorlage 235/2014).Im Rahmen der Erschließung ist von den Grundstückskäufern bzw. Eigentümern der erschlossenen Grundstücke nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Soweit der Baukostenzuschuss Kanal – wie üblich - im Rahmen der städtischen Grundstücksverkäufe in einem Zug vertraglich mit abgewickelt und vereinnahmt werden soll, ist es von Gesetzes her zwingend erforderlich, das im Plangebiet maßgebliche einmalige Entgelt zuvor zu bestimmen und festzulegen. Gleichzeitig kann und soll so auch den privaten Grundstückseigentümern bzw. Baukostenzuschusspflichtigen im Plangebiet auf deren Wunsch hin die Gelegenheit eingeräumt werden, im Vorfeld einer Bau/Erschließungsmaßnahme finanzielle Planungssicherheit und Gewissheit zu haben. Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten ergibt sich in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien ein Baukostenzuschuss Kanal i.H.v. 12,600870 Euro pro Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücks-/Verkaufsfläche. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)