Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
15.10.14, 18:47
Aktualisiert
15.10.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschuss Stadtwerke am 17.09.2014
16
Bebauungsplan-Nr. 168, Liblar, Spickweg;
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt 314/2014
Die Vermarktung der im städtischen Eigentum stehenden Grundstücksflächen innerhalb des
Bebauungplanes Nr. 168 im Ortsteil Liblar (Spickweg) soll durch den Eigenbetrieb Immobilien
inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen (Vorlage 235/2014).Im Rahmen der
Erschließung ist von den Grundstückskäufern bzw. Eigentümern der erschlossenen Grundstücke
nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke
Erftstadt ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die
städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Soweit der Baukostenzuschuss Kanal –
wie üblich - im Rahmen der städtischen Grundstücksverkäufe in einem Zug vertraglich mit
abgewickelt und vereinnahmt werden soll, ist es von Gesetzes her zwingend erforderlich, das im
Plangebiet maßgebliche einmalige Entgelt zuvor zu bestimmen und festzulegen. Gleichzeitig kann
und soll so auch den privaten Grundstückseigentümern bzw. Baukostenzuschusspflichtigen im
Plangebiet auf deren Wunsch hin die Gelegenheit eingeräumt werden, im Vorfeld einer
Bau/Erschließungsmaßnahme finanzielle Planungssicherheit und Gewissheit zu haben.
Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an einen Mischwasserkanal
angeschlossen werden.
Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden
Kanalherstellungskosten
ergibt
sich
in
Anwendung
der
aus
den
Allgemeinen
Entsorgungsbestimmungen
der
Stadtwerke
resultierenden
Verteilungskriterien
ein
Baukostenzuschuss Kanal i.H.v. 12,600870 Euro pro Quadratmeter entgeltpflichtiger
Grundstücks-/Verkaufsfläche.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)