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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
64 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
06.12.11, 18:18
Aktualisiert
06.12.11, 18:18
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine) Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 208/2011 17.11.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 150 573 002 5318 170 7.750 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2011 zur Verfügung stehenden Betrag von 7.750,- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Ferner beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, wie im Vorjahr die Kostenbeteiligung der Vereine wegfallen zu lassen und empfiehlt dem Rat, den dadurch ausfallenden Betrag (1.500,€) beim Haushaltsansatz zu Produkt / Sachkonto 060.366.002 / 5318.120 zu sperren. Sachdarstellung: Im konsumtiven Haushalt 2011 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,Euro zur Verteilung zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 208/2011 Seite 2 In den Vorjahren wurde immer wieder über eine gerechte Kostenverteilung diskutiert. Zuletzt ergab sich auf Basis der tatsächlichen Belegungsstunden ein Gesamtbetrag i.H.v. 1.462,50 €. Gemäß Beratungsverlauf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 sowie Beschluss des Rates am 21.12.2010 wurde im Jahr 2010 jedoch keine Kostenbeteiligung der Vereine erhoben und im Gegenzug dazu der hierdurch ausfallende Betrag (1.500,- €) beim Haushaltsansatz zu Produkt / Sachkonto 060.366.002 / 5318.120 („Vereinsförderung“) gesperrt. Der Belegungsumfang hat sich im Jahr 2011 gegenüber den Berechnungsgrundlagen für 2010 nicht geändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung stimmt die Verwaltung diesem Vorschlag somit auch für das Jahr 2011 zu.