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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,0 kB
Datum
14.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa"
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und
             § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 30.07.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz vom Donnerstag, den 14.06.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/ 103.1 "Gewerbeansiedlung Fruchthansa" hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Vorlagennummer: 108/2007 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1 „Gewerbe-ansiedlung Fruchthansa“ gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB einzuleiten. 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/ 103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird gebilligt. 20 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)