Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
05.11.14, 18:49
Aktualisiert
05.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.09.2013
6
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
II. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB 354/2013
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur 08. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager
RaiBa, abgegebenen Stellungnahmen (s. Anlage 3) wird entsprechend der von der Verwaltung
formulierten Wertungsvorschläge der Anlage 2 entschieden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungen des Rates gem. § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB mitzuteilen.
II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt gültigen
Fassung, sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen
(GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
einschließlich der Begründung und den unter I. beschlossenen Ergänzungen als
Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
nebst Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs.1 BauGB der
höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu
machen.
Die V354/2013 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)