Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
05.11.14, 18:49
Aktualisiert
05.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.09.2013
6.1
Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreideanlage RaiBa;
I. Beschluss über die Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB
II. Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB
355/2013
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplan Nr. 164, E. Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, abgegebenen Stellungnahmen (s.
Anlage 3) wird entsprechend der von der Verwaltung formulierten Wertungsvorschläge der Anlage
2 entschieden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird in folgenden Punkten wie folgt geändert oder ergänzt:
1. Einplanung einer zusätzlichen Westzufahrt und die damit einhergehende geringfügige
Verschiebung der Versickerungsfläche sowie der angrenzenden überbaubaren
Grundstücksflächen (siehe auch Gegenüberstellung alte Planung und geänderte / ergänzte
Planung).
2. Ergänzung der Planzeichnung um eine umlaufende Bemaßung und der Zeichenerklärung
unter „sonstige Signaturen“, so dass die Dimensionen der Flächen ablesbar werden.
3. Streichung des ergänzenden Hinweises auf die immissionswirksamen flächenbezogenen
Schallleistungspegel (IFSP) aus den textlichen Festsetzungen, zumal dieser im
Unterschied zu den Emissionskontingenten nicht normiert ist und die Schallfestsetzungen
auf Emissionskontingenten basieren.
4. Die Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen 4.1 enthalten den Bezug auf die
Immissionsaufpunkte IP01 bis IP03. Die Legende der Planzeichnung wird nunmehr um
einen Übersichtsplan mit der Lage der Immissionsaufpunkte ergänzt.
5. Auf Anregung der Unteren Landschaftsbehörde soll die Auslichtung der Sträucher
innerhalb
des
Grünstreifens
während
der
ersten
10
Jahre
nur
für
Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig sein. Auf die Pflegemaßnahme: "auf den Stock
setzen" ist zu verzichten. Die textliche Festsetzung 6.1 wird entsprechend geändert.
6. Ferner werden redaktionelle Korrekturen zur Pflanzliste vorgenommen.
7. Aufgrund
der
Planänderung
ergibt
sich
ein
etwas
höherer
externer
Ausgleichsflächenbedarf. Die textliche Festsetzung 6.3 wird entsprechend geändert.
8. Das nördlich der Bestandsanlage befindliche "Wegekreuz" wird als Denkmal in der
Denkmalliste geführt. Die Planzeichnung wird um diese Information nachrichtlich ergänzt.
9. Der Umweltbericht wird um die vorstehend benannten Änderungen entsprechend ergänzt.
10. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, hat darauf hingewiesen,
dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehen Bergwerksfeld "Gymnich 5" liegt
(siehe Hinweis Nr. 1). Dieser Information wird durch Aufnahme eines entsprechenden
Hinweises Rechnung getragen.
11. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Auch dieser Information wird durch die Aufnahme
eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
12. Ferner wurden die Rechtsgrundlagen, bezogen auf die Planungsinhalte der erneuten
eingeschränkten Offenlage, aktualisiert (siehe Anlage 5: Entwurf Bebauungsplan Nr. 164;
Stand erneute eingeschränkte Offenlage und Anlage 8: Zusammenfassende Erklärung).
Die Begründung wird zur erneuten eingeschränkten Offenlage fortgeschrieben (s. Anlage 5,
Änderungen in Roteintrag).
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungen des Rates gem. § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB mitzuteilen.
II. Gemäß 4a Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt
gültigen Fassung, wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa, auf der Grundlage der unter I. beschlossenen Änderungen
erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung auszulegen.
Gem. § 4a Abs.3 Satz 2 sollen Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden.
Die V355/2013 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 17.09.2013
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