Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
04.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:20
Aktualisiert
24.06.09, 21:20
Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

öffnen download melden Dateigröße: 7,6 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 04.06.2009: 6. Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe 6.2 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass BM Schemmel verweist einleitend auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Drucksache (85/2009). Durch den zukünftigen Wegfall des Herbstmarktes und das Hinzukommen einer neuen Veranstaltung (Markt der Generationen) müsse § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geändert werden. Auf Nachfrage von AM Frau Asemissen erklärt GOAR Taron, dass es sich bei dem Markt der Generationen um eine Veranstaltung aus der Reihe „Ab in die Mitte“ handele. Gerichtet an AM Fiedler erläutert er weiter, dass es sich bei dieser Veranstaltung um ein Gemeinschaftsprojekt der Dorfgemeinschaft des Handels, Handwerks und Gewerbes e. V., der Gemeinde Leopoldshöhe und einzelner Akteure handele. Derzeit sei allerdings noch nicht geklärt, ob es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handele oder ob der Markt der Generationen ein fester Bestandteil des Leopoldshöher Veranstaltungskalenders werde. In jedem Fall müsse jedoch die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass geändert werden. Hinsichtlich der Kosten stellt GOAR Taron abschließend klar, dass die Gemeinde Leopoldshöhe in diesem Jahr Kostenträger für die Veranstaltung sei, es jedoch einen Landeszuschuss gebe. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -