Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,7 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusätzlich zu den Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII werden alle Empfänger/innen
von Leistungen nach SGB II vom Eigenanteil der Lernmittel befreit.
Weiterhin wird der Eigenanteil der Lernmittel bei Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von wirtschaftlicher Erziehungshilfe nach den Vorschriften des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes /SGB VIII übernommen.