Daten
Kommune
Wesseling
Größe
8,7 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.10.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 04.09.2007 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.
Vorlagennummer: 294/2006 2. Ergänzung
Sodann beschließt der Rat:
a.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Westring 3, Wesseling Zentrum
Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung
St. Josef/Westring mit der Kolpingfamilie Gespräche zu führen. Eine Trägerschaft der
Kolpingfamilie soll unter den Bedingungen erfolgen, dass
1. die Stadt Wesseling das Belegungsrecht für die Plätze der Kindertageseinrichtung hat
und
2. die Trägerübernahme für die Stadt Wesseling finanziell günstiger ist als bei einer
hundertprozentigen Übernahme durch die Stadt Wesseling.
Wenn die Verhandlungen mit der Kolpingfamilie nicht erfolgreich sind, wird die Einrichtung durch
die Stadt Wesseling zum 1.8.2008 übernommen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich
dann sowohl auf das Personal als auch auf das jeweilige Gebäude mit Grundstück und
Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den Sanierungsbedarf am
Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell notwendige Investitionen im
Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln.
29 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
b.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling Zentrum
Mit Stichtag 1.8.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der Einrichtung. Die
Übernahme der Trägerschaft bezieht sich sowohl auf das Personal als auch auf das Gebäude
mit Grundstück und Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den
Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell
notwendige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
c.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Thomas, Waldstraße, Wesseling-Urfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung
St. Thomas/Waldstraße mit der Kolpingfamilie Gespräche zu führen. Eine Trägerschaft der
Kolpingfamilie soll unter den Bedingungen erfolgen, dass
1. die Stadt Wesseling das Belegungsrecht für die Plätze der Kindertageseinrichtung hat
und
2. die Trägerübernahme für die Stadt Wesseling finanziell günstiger ist als bei einer
hundertprozentigen Übernahme durch die Stadt Wesseling.
Wenn die Verhandlungen mit der Kolpingfamilie nicht erfolgreich sind, wird die Einrichtung durch
die Stadt Wesseling zum 1.8.2008 übernommen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich
dann nur auf das Personal, da das Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen Eigentum der
Stadt Wesseling ist. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den Sanierungsbedarf am
Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell notwendige Investitionen im
Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
29 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
b.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling Zentrum
Mit Stichtag 1.8.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der Einrichtung. Die
Übernahme der Trägerschaft bezieht sich sowohl auf das Personal als auch auf das Gebäude
mit Grundstück und Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den
Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell
notwendige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
c.) Katholische Kindertageseinrichtung St. Thomas, Waldstraße, Wesseling-Urfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung
St. Thomas/Waldstraße mit der Kolpingfamilie Gespräche zu führen. Eine Trägerschaft der
Kolpingfamilie soll unter den Bedingungen erfolgen, dass
1. die Stadt Wesseling das Belegungsrecht für die Plätze der Kindertageseinrichtung hat
und
2. die Trägerübernahme für die Stadt Wesseling finanziell günstiger ist als bei einer
hundertprozentigen Übernahme durch die Stadt Wesseling.
Wenn die Verhandlungen mit der Kolpingfamilie nicht erfolgreich sind, wird die Einrichtung durch
die Stadt Wesseling zum 1.8.2008 übernommen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich
dann nur auf das Personal, da das Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen Eigentum der
Stadt Wesseling ist. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Objekt den Sanierungsbedarf am
Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen, sowie eventuell notwendige Investitionen im
Bereich Geräte und Ausstattung zu ermitteln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 04.09.2007
Seite 2