Daten
Kommune
Kall
Größe
65 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.09.11, 10:25
Aktualisiert
21.09.11, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
N I E D E R S C H R I F T
über die 2. Sitzung der „Arbeitsgruppe Abwasser“ am Donnerstag, dem 21. Juli 2011 im
Sitzungssaal des Rathauses in Kall.
Beginn:
Ende:
18.30
20.45
Uhr
Uhr
Teilnehmer:
1.
Fiebrich Ekkehard, Sistig - als Vertreter für Thomas Engels, Golbach 2.
Kremer, Jürgen, Sötenich
3.
Mießeler, Toni, Sötenich
4.
Schäfer, Siegfried, Scheven
5.
Sohn, Erhard, Scheven,
6.
Thiesen, Horst, Sötenich
7.
Dr. Wolter, Manfred, Kall
Es fehlt entschuldigt:
Schmitz Uwe, Kall
Seitens der Verwaltung sind anwesend:
Bürgermeister Radermacher
Beigeordneter Schmidt
Gemeindebauoberamtsrat Schramm - gleichzeitig als Schriftführer Gemeindeinspektor Virnich
Verwaltungsangestellter Feld
Außerdem ist anwesend:
Herr Bone, Kommunal- und Abwasserberatung NRW
Herr Schmidt begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Abwasser.
Anschließend erläutert Herr Bone an Hand von Tabellen die mögliche Gebührenerhöhung in
der Gemeinde Kall durch Übernahme der Kanalanschlussleitung vom Hauptkanal bis zur
Grundstücksgrenze.
Grundlage für die Grobkalkulation sind die Ermittlungen für den Teilbereich der Ortslage
Keldenich, der sich im Wasserschutzgebiet befindet.
Folgende Daten wurden zu Grunde gelegt:
Nutzungsdauer der Kanäle 40 Jahre
Inbetriebnahmejahr der Hauptkanäle
5,60 m Länge der Grundstücksanschlussleitung
Kostenersatz lt. gültiger Satzung 190 €/m ab Straßenmitte
-2-
Diese Grundlagendaten aus dem Teilbereich Keldenich wurden dann für das gesamte
Gemeindegebiet zu Grunde gelegt.
Anzahl der Grundstücke in der Gemeinde Kall
Anteil Keldenich WSG
Nutzungsdauer der öffentlichen Anlage
Abschreibungssatz per anno
Restnutzungsdauer (stark vereinfacht)
Restnutzungsdauer (gewählt)
Abschreibungssatz
kalkulatorischer Zins
Trinkwasserverbrauch
4.500
3,33 %
66,7 Jahre
1,5 %
26,7 Jahre
40 Jahre
2,5 %
5,5 %
470.076,20 m³/Jahr
Die Gebührenbelastung wurde dann linear für die Restnutzungsdauer ermittelt.
Aufgrund der durchgeführten Kalkulation wäre eine Gebührensteigerung von ca. 10 - 20
Cent/m³ Frischwasser zu erwarten. In diesem Betrag sind keine zukünftigen Sanierungskosten
und Verwaltungskosten berücksichtigt.
Anschließend findet eine intensive Diskussion über die Übernahme der Kanalanschlussleitung
von dem Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde statt. Grundsätzlich sind
die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Auffassung, dass für eine mögliche Änderung der Satzung
Einigkeit unter den Fraktionen wichtig ist.
Nach längerer Aussprache macht Bürgermeister Radermacher folgenden Vorschlag:
Die Gemeinde erklärt den Anschlussstutzen am öffentlichen Kanal in der
Entwässerungssatzung zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Bei zukünftigen
Sanierungen muss die Gemeinde dann diese Kosten über den Abwassergebührenhaushalt
finanzieren. Die AG Abwasser stimmt diesem Vorschlag zu.