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Allgemeine Vorlage (Anlage 1 Niederschrift AG Abwasser)

Daten

Kommune
Kall
Größe
65 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.09.11, 10:25
Aktualisiert
21.09.11, 10:25
Allgemeine Vorlage (Anlage 1 Niederschrift AG Abwasser) Allgemeine Vorlage (Anlage 1 Niederschrift AG Abwasser)

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Inhalt der Datei

N I E D E R S C H R I F T über die 2. Sitzung der „Arbeitsgruppe Abwasser“ am Donnerstag, dem 21. Juli 2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Kall. Beginn: Ende: 18.30 20.45 Uhr Uhr Teilnehmer: 1. Fiebrich Ekkehard, Sistig - als Vertreter für Thomas Engels, Golbach 2. Kremer, Jürgen, Sötenich 3. Mießeler, Toni, Sötenich 4. Schäfer, Siegfried, Scheven 5. Sohn, Erhard, Scheven, 6. Thiesen, Horst, Sötenich 7. Dr. Wolter, Manfred, Kall Es fehlt entschuldigt: Schmitz Uwe, Kall Seitens der Verwaltung sind anwesend: Bürgermeister Radermacher Beigeordneter Schmidt Gemeindebauoberamtsrat Schramm - gleichzeitig als Schriftführer Gemeindeinspektor Virnich Verwaltungsangestellter Feld Außerdem ist anwesend: Herr Bone, Kommunal- und Abwasserberatung NRW Herr Schmidt begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Abwasser. Anschließend erläutert Herr Bone an Hand von Tabellen die mögliche Gebührenerhöhung in der Gemeinde Kall durch Übernahme der Kanalanschlussleitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze. Grundlage für die Grobkalkulation sind die Ermittlungen für den Teilbereich der Ortslage Keldenich, der sich im Wasserschutzgebiet befindet. Folgende Daten wurden zu Grunde gelegt: Nutzungsdauer der Kanäle 40 Jahre Inbetriebnahmejahr der Hauptkanäle 5,60 m Länge der Grundstücksanschlussleitung Kostenersatz lt. gültiger Satzung 190 €/m ab Straßenmitte -2- Diese Grundlagendaten aus dem Teilbereich Keldenich wurden dann für das gesamte Gemeindegebiet zu Grunde gelegt. Anzahl der Grundstücke in der Gemeinde Kall Anteil Keldenich WSG Nutzungsdauer der öffentlichen Anlage Abschreibungssatz per anno Restnutzungsdauer (stark vereinfacht) Restnutzungsdauer (gewählt) Abschreibungssatz kalkulatorischer Zins Trinkwasserverbrauch 4.500 3,33 % 66,7 Jahre 1,5 % 26,7 Jahre 40 Jahre 2,5 % 5,5 % 470.076,20 m³/Jahr Die Gebührenbelastung wurde dann linear für die Restnutzungsdauer ermittelt. Aufgrund der durchgeführten Kalkulation wäre eine Gebührensteigerung von ca. 10 - 20 Cent/m³ Frischwasser zu erwarten. In diesem Betrag sind keine zukünftigen Sanierungskosten und Verwaltungskosten berücksichtigt. Anschließend findet eine intensive Diskussion über die Übernahme der Kanalanschlussleitung von dem Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde statt. Grundsätzlich sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Auffassung, dass für eine mögliche Änderung der Satzung Einigkeit unter den Fraktionen wichtig ist. Nach längerer Aussprache macht Bürgermeister Radermacher folgenden Vorschlag: Die Gemeinde erklärt den Anschlussstutzen am öffentlichen Kanal in der Entwässerungssatzung zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Bei zukünftigen Sanierungen muss die Gemeinde dann diese Kosten über den Abwassergebührenhaushalt finanzieren. Die AG Abwasser stimmt diesem Vorschlag zu.