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Allgemeine Vorlage (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) hier:Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kall
Größe
111 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
24.06.11, 18:18
Aktualisiert
21.07.11, 18:17

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 97/2011 19.07.2011 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 05.07.2011 – TOP 5 der öffentlichen Sitzung – fasst der Rat zum Eintragungsverfahren Oleftalbahn folgende Beschlüsse: Die Gemeinde Kall nimmt die beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in die Denkmalliste zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung zu erheben, eine anderweitige Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung als erlaubnisfähig gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) einzustufen für den Fall, dass die RSE oder ein anderer Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt. Zudem wird festgestellt, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofs Kall zwischenzeitlich saniert und umgebaut ist. Einer Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes wird daher widersprochen. Eine Unterschutzstellung der Strecke darf nicht verhindern, Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Bahnhofs durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Vermeidung der Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes sowie der Strecke im Bereich der Gemeinde Kall mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege Verhandlungen zu führen. Sachdarstellung: Mit Anhörung vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass es beabsichtigt ist, das o.g. Denkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Da in diesem Fall der Bund Eigentümer oder Nutzungsberechtigter von Teilbereichen des Denkmals ist, führt die Bezirksregierung Köln das Verfahren gem. § 3 DSchG durch. Im Rahmen der Anhörung besteht die Möglichkeit der Äußerung. Die Bezirksregierung Köln hat eine von der Gemeinde Kall beantragte Fristverlängerung bis zum 22. Juli 2011 hinsichtlich der Anhörung zugestimmt. Neben der Gemeinde Kall wurde das Bundeseisenbahnvermögen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die DB AG Netz, die Regionalverkehr Köln GmbH, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. die Stadt Schleiden, die Gemeinde Hellenthal sowie der Kreis Euskirchen am Verfahren beteiligt. Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist dem als Anlage 1 beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (jetzt: LVR-Amt für Denkmalfpflege im Rheinland) vom 23.11.2006 zu entnehmen. Bereits im Jahre 2007 hat die Bezirksregierung Köln eine Anhörung im Rahmen des Eintragungsverfahrens der Schienenstrecke Kall-Hellenthal durchgeführt. Das vorgenannte Gutachten war bereits Gegenstand des damaligen Verfahrens. Für das aktuelle Verfahren wurden lediglich die Aussagen zum Bahnhof Blumenthal angepasst. Nicht mehr aktuell ist hingegen die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007/2008 grundlegend saniert und umgebaut worden ist. Darüber hinaus bleibt unberücksichtigt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. Der Rat der Gemeinde Kall hat bereits in seiner Sitzung am 19.06.2007 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – zu dem ursprünglichen Eintragungsverfahren im Rahmen der Anhörung beraten und mehrheitlich beschlossen, der Eintragung der Schienenstrecke KallHellenthal und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem Eigentümer und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden. Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden. Zuvor hatte der Planungs- Bau, und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes – Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke KallHellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet. Die 7. Planänderung ist inzwischen genehmigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2008 bekannt gemacht worden. Die Sitzungsvorlagen des Kreises Euskirchen (Anlage 2) bzw. der Gemeinde Hellenthal (Anlage 3) sind zur Erläuterung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Stadt Schleiden hat keine Bedenken zum Eintragungsverfahren geltend gemacht. Begründung zur Ablehnung: Durch die Eintragung der Oleftalbahn in die Denkmalliste und der Nutzung zu Eisenbahnzwecken könnten die städtebaulichen Planungen der Gemeinde Kall bzw. die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen zur besseren Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr nicht realisiert bzw. beeinträchtigt werden. Bezüglich der Planungen des Kreises Euskirchen wird weitgehend auf die Stellungnahme und die entsprechende Sitzungsvorlage des Kreises Euskirchen (Anlage 2) verwiesen. Aus Sicht der Gemeinde Kall werden folgende Punkte explizit angeführt: Umfang des Denkmals und Begründung der Denkmaleigenschaft gem. Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege vom 23.11.2006: Die Beschreibung zum Empfangsgebäude entspricht nach der umfangreichen Sanierung und dem Umbau in den Jahren 2007/2008 nicht mehr den Gegebenheiten. Diese müsste auf der Grundlage der Umgestaltung des Bahnhofes neu gefasst und geprüft werden, ob nach dem umfangreichen Umbau die Denkmaleigenschaft noch gegeben ist. Entschärfung des Knotenpunktes L 204 Anstois (Mastertmühle): Die Führung der L 204 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier würde unter Nutzung der Eisenbahntrasse die Möglichkeit bestehen, bauliche Veränderungen zur Entschärfung des Gefahrenpunktes zu erreichen. Bahnhof Kall Im Zuge der Umbaumaßnahmen wurde das Bahnhofsgebäude selbst barrierefrei ausgebaut. Im übrigen stellt sich die Situation am Bahnhof zur Zeit unbefriedigend und gefährlich dar. Im Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall-Hellenthal muss zum Erreichen der übrigen Gleise nach wie vor überquert werden. Als Überquerungshilfe dient eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleisen liegt. Sofern das Gleis Kall – Schleiden nicht mehr benötigt wird, könnte der Gefahrenpunkt beseitigt und ein schnellerer und komfortabler Zugang ausgebaut werden. Städtebauliche Entwicklung im Zentralort Kall: Die Strecke dient zur Zeit durch Fahrten an Sonn- und Feiertagen dem Ausflugsverkehr von Kall aus in das Schleidener Tal. Bei Ausdehnung des Streckenbetriebes hätte dies gravierende Folgen auf die Verkehrssituation im Zentralort und somit auf die städtebaulichen Planungen der Gemeinde Kall im Zentralort. 7. Änderung des Regionalplans In der Planbegründung zur 7. Änderung des Regionalplanes wird unter Ziffer 2 dargelegt, dass der Landtag NRW mit der Herausnahme dieser Strecke aus dem ÖPNVBedarfsplan deutlich gemacht hat, dass ein Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr besteht. Eine Streichung dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan soll der Planungssicherheit der Kommunen bei der Stadtentwicklung dienen. Ein Auszug aus der 7. Änderung des Regionalplanes ist als Anlage 4 nochmals beigefügt. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 05.07.2011 – TOP 5 öS – vorberaten. Die Anlagen 1 - 4 sind der Einladung zur vorgenannten Ausschusssitzung zu entnehmen. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 97/2011 05.07.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz - DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall zu beschließen, der Eintragung der Oleftalbahn und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen. Sollte ungeachtet dessen die Aufnahme als Baudenkmal in die Denkmalliste veranlasst werden, fordert die Gemeinde Kall bereits jetzt die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG, die eine Änderung der bisherigen Nutzung nach einer Stilllegung der Strecke zulässt. Die Unterschutzstellung darf darüber hinaus die städtebaulichen Planungen der Gemeinde Kall nicht gefährden. Sachdarstellung: Mit Anhörung vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass es beabsichtigt ist, das o.g. Denkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Da in diesem Fall der Bund Eigentümer oder Nutzungsberechtigter von Teilbereichen des Denkmals ist, führt die Bezirksregierung Köln das Verfahren gem. § 3 DSchG durch. Im Rahmen der Anhörung besteht die Möglichkeit der Äußerung. Die Bezirksregierung Köln hat eine von der Gemeinde Kall beantragte Fristverlängerung bis zum 22. Juli 2011 hinsichtlich der Anhörung zugestimmt. Neben der Gemeinde Kall wurde das Bundeseisenbahnvermögen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die DB AG Netz, die Regionalverkehr Köln GmbH, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. die Stadt Schleiden, die Gemeinde Hellenthal sowie der Kreis Euskirchen am Verfahren beteiligt. Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist dem als Anlage 1 beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (jetzt: LVR-Amt für Denkmalfpflege im Rheinland) vom 23.11.2006 zu entnehmen. Bereits im Jahre 2007 hat die Bezirksregierung Köln eine Anhörung im Rahmen des Eintragungsverfahrens der Schienenstrecke Kall-Hellenthal durchgeführt. Das vorgenannte Gutachten war bereits Gegenstand des damaligen Verfahrens. Für das aktuelle Verfahren wurden lediglich die Aussagen zum Bahnhof Blumenthal angepasst. Nicht mehr aktuell ist hingegen die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007/2008 grundlegend saniert und umgebaut worden ist. Darüber hinaus bleibt unberücksichtigt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. Der Rat der Gemeinde Kall hat bereits in seiner Sitzung am 19.06.2007 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – zu dem ursprünglichen Eintragungsverfahren im Rahmen der Anhörung beraten und mehrheitlich beschlossen, der Eintragung der Schienenstrecke KallHellenthal und des Empfangsgebäudes in Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen, weil die Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. Zur Begründung dieser Auffassung soll – ggf. gemeinschaftlich mit dem Eigentümer und anderen Betroffenen – ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden. Für die endgültige Stellungnahme soll eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Gutachtens beantragt werden. Zuvor hatte der Planungs- Bau, und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2007 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – der 7. Planänderung des Regionalplanes – Streichung von Schienenwegen – zugestimmt. Die Streichung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal wurde aus städtebaulicher Sicht befürwortet. Die 7. Planänderung ist inzwischen genehmigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2008 bekannt gemacht worden. Die Sitzungsvorlagen des Kreises Euskirchen (Anlage 2) bzw. der Gemeinde Hellenthal (Anlage 3) sind zur Erläuterung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Stadt Schleiden hat keine Bedenken zum Eintragungsverfahren geltend gemacht. Begründung zur Ablehnung: Durch die Eintragung der Oleftalbahn in die Denkmalliste und der Nutzung zu Eisenbahnzwecken könnten die städtebaulichen Planungen der Gemeinde Kall bzw. die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen zur besseren Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr nicht realisiert bzw. beeinträchtigt werden. Bezüglich der Planungen des Kreises Euskirchen wird weitgehend auf die Stellungnahme und die entsprechende Sitzungsvorlage des Kreises Euskirchen (Anlage 2) verwiesen. Aus Sicht der Gemeinde Kall werden folgende Punkte explizit angeführt: Umfang des Denkmals und Begründung der Denkmaleigenschaft gem. Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege vom 23.11.2006: Die Beschreibung zum Empfangsgebäude entspricht nach der umfangreichen Sanierung und dem Umbau in den Jahren 2007/2008 nicht mehr den Gegebenheiten. Diese müsste auf der Grundlage der Umgestaltung des Bahnhofes neu gefasst und geprüft werden, ob nach dem umfangreichen Umbau die Denkmaleigenschaft noch gegeben ist. Entschärfung des Knotenpunktes L 204 Anstois (Mastertmühle): Die Führung der L 204 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier würde unter Nutzung der Eisenbahntrasse die Möglichkeit bestehen, bauliche Veränderungen zur Entschärfung des Gefahrenpunktes zu erreichen. Bahnhof Kall Im Zuge der Umbaumaßnahmen wurde das Bahnhofsgebäude selbst barrierefrei ausgebaut. Im übrigen stellt sich die Situation am Bahnhof zur Zeit unbefriedigend und gefährlich dar. Im Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall-Hellenthal muss zum Erreichen der übrigen Gleise nach wie vor überquert werden. Als Überquerungshilfe dient eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleisen liegt. Sofern das Gleis Kall – Schleiden nicht mehr benötigt wird, könnte der Gefahrenpunkt beseitigt und ein schnellerer und komfortabler Zugang ausgebaut werden. Städtebauliche Entwicklung im Zentralort Kall: Die Strecke dient zur Zeit durch Fahrten an Sonn- und Feiertagen dem Ausflugsverkehr von Kall aus in das Schleidener Tal. Bei Ausdehnung des Streckenbetriebes hätte dies gravierende Folgen auf die Verkehrssituation im Zentralort und somit auf die städtebaulichen Planungen der Gemeinde Kall im Zentralort. 7. Änderung des Regionalplans In der Planbegründung zur 7. Änderung des Regionalplanes wird unter Ziffer 2 dargelegt, dass der Landtag NRW mit der Herausnahme dieser Strecke aus dem ÖPNVBedarfsplan deutlich gemacht hat, dass ein Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr besteht. Eine Streichung dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan soll der Planungssicherheit der Kommunen bei der Stadtentwicklung dienen. Ein Auszug aus der 7. Änderung des Regionalplanes ist als Anlage 4 nochmals beigefügt. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, der Eintragung der Oleftalbahn einschließlich Empfangsgebäude Kall in die Denkmalliste nicht zuzustimmen