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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 97/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
970 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:31
Aktualisiert
21.07.11, 18:17

Inhalt der Datei

Eegrüsrduns: Mit Anhörung vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung (BR) Köln mit, dass beabsichtigt sei, das o.g. Denkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Für den Kreis Euskirchen besteht die Möglichkeit der Außerung. Eine vom Kreis Euskirchen beantragte Fristverlängerung (22.07 .2A11) wurde seitens der BR Kdln genehmigt. Verfahren 2007 Bereits 2007 hatte die BR Köln den Kreis Euskirchen im Rahmen des gleichen Verfahrens angehört. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 12.09.2007 auf Grundlage oeivggf lz007 die Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt. lm wesentlichen wurde dargelegt, dass im Falle eines Erwerbes der Schienenstrecke durch den Kreis Euskirchen bei der Aufnahme in die Denkmalliste und ausschließlicher Nutzung zu Eisenbahnzwecken, die Gefahr gesehen wird, dass die bisherigen planungen des Kreises Euskirchen (insbesondere bessere Erschiießung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr) nicht reälisiert werden können. Für den Fall, dass dessen ungeachtet die Aufnahme als Denkmai veranlasst würde, hat der Kreis Euskirchen als eventue-ller zukünftiger Eigentümer der Strecke die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß g g DSchGNW gefordert, die eine Anderung der bisherigen Nutzung zulässt. Die Stadt Schleiden hatte damals ein lnteresse an der Unterschutzstellung, wohingegen sich Kall und Hellentha! dagegen ausgesprochen hatten. Aktuelles Verfahren Die Bezirksregierung Köln hat auf aktuelle Nachfrage erläutert, dass das Verfahren aus 2007 in den letzten..4 Jahren geruht habe. Da sich in der Zwischenzeit Anderungen im Bereich des Denkmalumfangs (Herausnahme des Bahnhofes Blumenthal, da dieser bereits unter Denkmalschutz steht), einiger Eigentumsverhältnisse (Erwerb des Bahnhofes Kall durch die RVK) sowie der verkehrlichen Situation (Pacht der Strecke durch die RSE und damit bessere Erhaltungsperspektiven) ergeben hätten, wolle man nunmehr allen Beteiligten nochmals die Gelegenheit zur Stelluninahme einräumen. Neben dem Kreis Euskirchen wurden das BundeseiseÄahnvermögen, diä Bundesanstalt für lmmobilienaufgaben, der Landesbeirieb Straßen NRW; die DB Netz AG,iie Regionalverkehr Köln GmbH, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, die Bahn- und Businitiative Schleidenerial e.V., die Stadt Schleiden sowie die Gemeinden Kall und Hellenthal beteiligt. Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist dem als Anlage I beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes fui Denkmalpflege zu entnehmen. Es handelt sich un das Gutachten vom 23.11.2006, das bereits Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens gewesen war' Für das aktuelle Verfahren wurden lediglich äi" Aussagen zum Bahnhof Blumenthal angepasst: Der Bahnhof Biumenthal ist bereits rechtskraftig als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Helienthal eingetragen wurde und deshalb kein äestandteil des Denkmals Oleftalbahn. Nicht mehr aktuell ist hingegen die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kali, das in den Jahren 200712008 grundlegend saniert und unter Berücksichtigung derVolgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeiflich von der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. Die Stadt Schleiden hat kelne Bedenken gegen die Unterschutzstellung geltend gemacht und hat dies auch bereits der BR Köln mitgeteilt. Die Gemeinde Hellenthai hat am 17.05.2011 das Verfahren im Ausschuss für Bauen, planen und Umwelt behandelt und gemäß Beschlussvorlage entschieden (Aallage 2). Danach wird die beabsichtigte Eintragung zur Kenntnis genommen, gleühzeitig aber die ForderuÄg aufrecht erhalten, für den Fall der Aufgabe des Bahnbetriebes bzw. der NutzuÄg cler Bahnlinie anJere Nutzungen zu ermöglichen' Die Gemeinde hatte hierzu im Rahmen des daÄaligen Verfahrens einen ,*r"-ngru"hen nar'menplan erstellen lassen, der eine anderweitige Nutzung vorsah. lm Laufe des Jahres 2008 konnte mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegüng des Rahmenplanes die künftigen mögtichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einveinehmlich abgestlmmt wer- -3den' Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unter- schutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestättt. In dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammerung einer Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert. Der Gemeinde Kall wurde auf Antrag Fristverlängerung bis 22,07.2011 gewährt. Die gemeindeeigene Stellungnahme soll im Planungsausschuss am 05.07.2O11bzw. im Rat am 1g.07.20i1 behandett werden. Unter diesenVoraussetzungen ist eine Berücksichtigung der Kaller Stellungnahme im Fachausschuss am 08.06.2011 nicht möElich. Es wird daher vorgäscÄlagen, über den Käller Beschtuss mündlich am 20.07.2011 im Kreistag zu berichten. Die bisheriele Beschlusslaqe des Kreises Euskirchen zur Oleftalbahn stellt sich wie fslqt dar: - V gTl2g08, Sikung am 0,4.07.2005 lm Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Balrntrasse Kall-Schleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandiungen zurn Ankauf unter wirtschafgichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berücksichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verwaltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschli"örng Ouu Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 258 einzubeziehen ist. A 47n}g6, Sikung anr {4.06.2006 Es wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2006 abzugeben. Für den Fall, dass der streckenabschniit Kall Höddelbusch bzw. Kall -schleiden stillgelegt wÜrde, wurde die Verwaltung bear-rftragt, Verhandlungen für einen Erwerb nach Stilllegung zu TUnren. - D 6412Q87, St&ung arn 25.04.200? Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung: ,,Der Kreistag ... beschließt zur T.Anderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilab*schnitt Aachen, dass Oas ZLi g iul di" öcnienenstrecke Kall- Hellenthal differenziert gefasst werden soll: a) Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. b) Der Streckenabschnitt Schleiden-oberhauJen - ilellenthal ist zu streichen. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. $ 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal sowohl die laufenden Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem kännten ggf. notwendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach -stilllegung ars auch für den Betrieb der strecke nachteilige Auswirkungen ergeben. Mit der Pacht der Strecke durch die RSE ist aktuelljedoch weder mit einer Stilllegung der Strecke noch mit einer Entwidmung zu rechnen, so dass dei Kreis Euskirchen derzeit keinerlei Verkaufsverhandlungen zur Übernahme der Strecke nach Stilllegung führt. Erst wenn die RSE ihr Engagement reduzieren oder aufgeben würde, käme dern ursprünglichen Kreistagsbeschluss über den Erwerb der Strecke nach Stilllegung wieder Bedeutung zu. -4Die bisherige Stellungnahme war aus Sicht der Verwaltung zu aktualisieren. Gegenüber der ursprünglichen Stellungnahme wurden folgende Anderungen vorgenommen: - Die Ausführungen zum Bahnhofsgebäude Kall wurden aktualisiert. Wegfall der Ausführungen zum Stadtgebiet Schleiden (damals war ein Teil der Trasse als Umfahrungsstrecke mit einer Schwarzdecke versehen worden) Die Ausführungen zum Vorgehen der Gemeinde Hellenthal wurden aktualisiert und die Forderungen der Gemeinde Hellenthal wurden kreisseitig unterstützt. Ergänzung von Hinweisen zum Umfang.des Denkmals und der Begründung der Denkmaleigenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 23.1 1 .2006 Wegfall der Hinweise zu den Kosten des SPNV-Betriebes $te!!atng alaä?sme des K!'eises Euski rchem Der Kreis Euskirchen lehnt die Aufnahme des Baudenkmals Oleftalbahn in die kommunalen Denkmallisten ab. Sollte ungeachtet dessen die Aufnahme als Baudenkmal veranlasst werden, fordert der Kreis Euskirchen bereits jetzt die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß $ 9 DSchGNW, die eine Anderung der bis herigen Nutzung nach einer Stilllegung der Strecke zulässt. Die Unterschutzstellung darf daiUber hinaus die kommunalen Planungen nicht gefährden. Die Forderung der Gemeinde Hellenthal, eine Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef von der Unterschutzstellung auszunehmen, wird unterstützt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich auch für den Betrieb der Strecke nachteilige Auswirkungen ergeben können, Zu den Gründen der Ablehnuno: lm Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP (V 97/2005, Sitzung am 04.07.2005) hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: ,,Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Bahntrasse KallSchleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beaufiragt, die Verhandlungen zum Ankauf unter wirtschaftlichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berück- sichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verurraltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 2S8 einzubeziehen ist.,, ln der Kreistagssitzung am 14.06.2006 (D 47I2OOO) wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2000 abzugeben, aber, für den Fall, däss der Streckenab schnitt Kall - Höddelbusch bzw. Kall -schleiden stillgelegt würde, Verhandlungen für einen Erwerb nach Stilllegung zu führen. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. $ 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal sowohl die laufenden Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem könnten ggf. noturendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach Stilllegung als auch für den Betrieb der strecke nachteilige Auswirkungen ergeben. Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung (D 6412007, Sitzung am 25.04.2007): ,,Der ... beschließt zur 7. Anderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnltt K..reistag Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall - Hellenthal differenziert gefasst werden soll: -5d) h\ Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen - Hellenthal ist zu streichen. Bei der Aufnahme der Oleftalbahn in die Denkmalliste und der Verpflichtung, der ausschließlichen Nutzung zu Eisenbahnzwecken, könnten die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen nicht realisiert werden können. Diese Planungen betreffen insbesondere die bessere Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr: Erschließunq Schleidener Tal lm Rahmen Oer tCVp des Kreises Euskirchen sind verschiedene Varianten zur Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tals diskutiert worden. Als die effektivste Lösung wurde die Verbreiterung der B 266 von der Wallenthaler Höhe bis Schleiden-Gemünd und der B 265 von SchleidenGemünd bis Schleiden-Oberhausen gesehen. Unter Einbeziehung der dann vorhandenen Grundstücksflächen könnte für die Erschließung eine 2 + 1 Lösung ausgeführt werden. Diese Planungsvariante würde dem Verkehrsteilnehmer auch verkehrssichere Überholungsvorgänge ermöglichen und die heutigen Reisezeiten deutlich reduzieren. Alle anderen untersuchten Varianten bedeuten bei ihrer Umsetzung erhebliche Eingriffe in die Natur. Die Führung der L 2O4 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier besteht die Möglichkeit, unter Nutzung der Eisenbahntrasse bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereichs zu erreichen und so die Leichtigkeit und Sicherheit auf der L 204 entscheidend zu verbessern. Radverkehr Die Bahntrasse könnte der Öffentlichkeit auf attraktive Weise zugänglich gemacht werden, indem zumindest abschnittsweise ein Rad-/Wanderweg angelegt würde, welcher parallel zur P.2661265 unter Beachtung der Straßenerschließung durch O-ie fättagl von Kall über Gemünd und Schleiden bis nach Hellenthal führen könnte. Parallel verlaufende überörtliche Fernradwegeverbindungen, die heute teilweise unmittelbar auf der B 2661265 bzw. durch Wohnstraßen geführt werden, könnten so deutlich an Verkehrssicherheit und Attraktivität gewinnen. Die Nutzung des Gleises der Oleftalbahn als Radweganschluss würde den Bahnhof Kall als unmittelbaren Einstiegspunkt in die neue Radverkehrsstrecke klassifizieren. Die heute verwinkelte Radverkehrsführung durch den Kernort Kall könnte hierdurch sicherheitstechnisch optimiert werden, da lediglich zwei Straßenüberquerungen als Konfliktpunkte für den Radverkehr verbleiben. Bahnhof Kall lm Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht derzeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung. lm Rahmen der Umbaumaßnahme des Bahnhofsgebäudes Kall wurde das Gebäude selbst barrierefrei ausgebaut und die Zuwegung zum Schienenverkehr, die derzeit um das Gebäude herum geführ1 wird, durch das Gebäude verkürzt. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall * Hellenthal muss zum Erreichen der übrigen Gleise nach wie vor überquert werden. Als Überquerungshilfe dient eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleise liegt. Sofern das Gleis Kali - Schleiden für einen SPNV-Betrieb nicht mehr benötigt würde, könnte ein schnellerer und komfortablerer Zugang ausgebaut werden. Gemeindeqebiet Hellenthal Die Gemeinde Hellenthal hat zusammen mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den Bereich beidseits der stillgelegten Bahntrasse entwickelt, lm Laufe des Jahres 20OB konnte mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer UnterschutzstellunE einvernehmlich abgestimmt werden. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unterschutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestellt. ln dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammeruno einer Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert. Der Kreis Euskirchen unterstützt die Forderuno der Gemeinde Hellenthal. -6Hinweise zum Umfanq des Denkmals und der Beqründunq der Denkmaleiqenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpfleqe vom 23.1 1 .2006 Nicht mehr aktuell ist die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007\2OOB grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet rsurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird. II l/ ll'V'z\rr / 4tV t Landrat Gescbäft sbereich sleiter/i n : Abteilungsleiter/in: */' / Sachbearbeiteri in: tl V*"lrtUnterschrift ,rQ*yu- j Beschlussvorlage GEMEINDE HELLENTHAL Der Bürgermeister 6512011 Gremium Termin Ausschuss für Bauen. Planen und Umwelt 17.05.2011 in TOP: öffentlicher Sitzung BqzeiqhhungTOP:' , ,,,r,, ' Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß $ 3 Denkmalschutzgesetz - DSchG NW); Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal Amt: Gemeindeangestellter Kaiser Der Beratungsgegenstand berührt den wenn Haushalt: ja: 60 Nein Sichtvermerk Amt für Finanzen Produkt: Datum, Unterschrift Kämmerer BESCHLUSSVORSCHLÄ,G: , .' :r', Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Hellenthal nimmt die beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal in die Denkmalliste zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gemäß $ 28 Verwaltungsvedahrensgesetz (VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung aufrecht zu erhalten, dass die denkmalrechtliche Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege gemäß Schreiben vom 21.08.2008 mit den dazugehörigem Kartenausschnitt zur Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung weiter Gültigkeit hat und als erlaubnisfähig gem. $ 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) eingestuft wird, für den Fall, dass die RSE oder ein anderer Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt. Die im Kartenausschnitt blau markierte Fläche hinter der Kath. Kirche entlanq der Olef sollte von der Unterschutzstellung ausgeklammert werden. Vorlage: 6512011 Seite - 2 Mit Schreiben vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit, das es beabsichtigt ist, die Oleftalbahn Kall, Schleiden und Hellenthal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden. Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Da in diesem Fall der Bund Eigentümer oder Nutzungsberechtigter von Teilbereichen des Denkmals ist, führt die Bezirksregierung das Verfahren gemäß $ 3 Denkmalschutzgesetz durch. Das Schreiben der Bezirksregierung dient zugleich der Anhörung gemäß $ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW). Das Gutachten zur Begründung der Denkmaleigenschaft ist als Anlage 1 beigefügt. Die Bezirksregierung Köln hatte bereits im Jahre 2007 das Anhörungsverfahren durchgeführt, das damals jedoch nicht abgeschlossen wurde und daher erneut durchgeführt wird. Die Gemeinde Hellenthal hatte seiner Zeit für die künftige Nutzung der Bahntrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zusammen mit der Bahnentwicklungsgesellschaft die Bahntrasse überplant. Hierzu wurde eine Rahmenplanung erarbeitet, die als Grundlage für eine darauf aufbauende Bauleitplanung dienen sollte. lm Laufe desJahres 2008 konnte mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einvernehmlich abgestimmt werden. Das Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege vom 21.08.2008, gerichtet an die Bezirksregierung Köln, mit dem diesem Schreiben zugrunde liegenden Kartenausschnitt ist zur Kenntnisnahme beigefügt (Anlagen 2 und 3). Unter dieser Voraussetzung stellte der Bau- und Planungsausschuss und der Rat in seinen Sitzungen am 18.09. b2w.20.09.2007 die Bedenken gegen eine Unterschutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurück. Zwischenzeitlich haben sich die Gegebenheiten vor Ort geändert. Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) hat Ende 2008 die Betriebsgenehmigung erhalten, die Bahnstrecke ftir die nächsten 50 Jahre zu nutzen, mit der Folge, dass die von der Gemeinde Hellenthal entwickelte Rahmenplanung so nicht umsetzbar ist. Für den Fall allerdings, dass die RSE oder ein anderer Betreiberdie Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt, sollte im Rahmen des jetzt laufenden neuen Anhörungsvedahrens gegenüber der Bezirksregierung weiter die Forderung aufrecht erhalten werden, dass die denkmalrechtliche Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege gemäß Schreiben vom 21.08.2008 mit dem dazugehörigen Kartenausschnitt zur Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung weiter GÜltigkeit hat. Die im Kadenausschnitt blau markierte Fläche hinter der Kath. Kirche entlang der Olef wird für Rangierarbeiten des Bahnbetriebs nicht benötigt und sollte von der Unterschutzstellung ausgeklammert werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Ver-fahren der Unterschutzstellung sich ausschließlich nach den objektiven Kriterien des Denkmalbegriffs richtet. Wird also wie im vorliegenden Fall die Denkmaleigenschaft einer Anlage gemäß $ 2 DSchG NW festgestellt, folgt hieraus die Eintragungspflicht. Besch lussvorl age 65120 1 1 Seite 2 ,4*:"rr ffi ww;ffi lrffi,,w.w w €ß mW w w w ffi ffi Wwffi w G e b i etsentuuickl u n gsp I a für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aaehen 7. Planänderung Streichung von Schienenwegen Stand: März 2008 .-e cCt aYJä.N:.-=-..l.,lo'* n Herausgeber: Bezirksregierung Kö1n - Bezirksplanungsbehörde Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Tel; 022117740-230 Fax:022117740-238 e-mail : gep @b en eg-ko eln.nrw. de lnternet: http ://www.bezreg-koeln.nrw. de Copyright Layout, Texte und Karteninhalte: Bezirksregierung Köln Kartengrundlagen: Land NRW 2008 12.Mär22008 REGIONALPLAN für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen 7. Planänderung Stand: März 2008 Streichung yon Schienenwegen Inhalt l. Einführung Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen wurde mit Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NordrheinWestfalen vom 28.01.2003 genehmigt. Die Genehmigung wurde am 10.06.2003 (GV.NRW Nr. 26, 2003, S. 301) bekannt gemacht. Die 7. Planänderung umfasst: räunlich: - den Kreis Euskirchen mit der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall und Hellenthal sachlich: - die Streichung der als Schienenweg dargestellten Strecke von Ka1lüber Schleiden nach He1lenthal. Der Regionalrat beschloss die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens in seiner 8. Sitzung am 08. Dezember 2006. Die Fristen, innerhalb der sowohl die Öffentlichkeit als auch die zu beteiligenden Behörden und öffentlichen Steilen Bedenken und Anregungen ru der Regionalplanänderung vodragen konnten, endeten imMärz 2007. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 11 Stellungnahmen abgegeben. DieT . Planänderung wurde vom Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 12. Sitzung am 14. Dezember 2001 in der Fassung des Erarbeitungsbeschlusses (Stand: November 2006) aufgestellt und der Landespl anungsb ehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Planänderung ist inzwischen genehmigt (Erlass des Ministeriums fir Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2008, Az.:322 30.16.02.07) und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NRW, Nr. 9 vom 12.03.2008, S. 161) bekannt gemacht. 2. Planbegründung Im Vorfeld der Beratungen zur Fortschreibung des ÖpNV-gedarfsplanes durch die Integrierte Gesamtverkehrsplanung hat der Landtag mehrere Bahnstrecken aus dem Bedarfsplan 1998 - Programm für den Ausbau der ÖpNV-Infrastruktur - herausgenommen. In Bezug auf den Regionalplan firr den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen war die als Schienenweg dargestellte Strecke Ka1l - Schleiden - Hellenthal betroffen. Der Landtag NRW hat mit der Herausnahme dieser Strecke aus dem Öpiw-geaarfsplan deutlich gemacht, dass ein Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr besteht. Eine Streichung dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan soll der Planungssicherheit der Kommunen bei der Stadtentwicklune dienen. 3. ZusammenfassendeUmlvelterklärung Ein Umweltbericht wurde zu diesem Verfahren nicht erstellt, da keine unmittelbaren Umweltauswirkungen aus der Streichung der Batrnstrecke zu erwarten sind. Eine generelle vergleichende Bewerfung der durch die unterschiedlichen Verkehrsträger vemrsachten Umrveltproblerne ist nicht Aufgabe eines regional begrenzten Planänderungsverfahrens. 4. Anderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen durch die genehmigte und bekannt gemachte 7. Planänderung 4.1 Anderung der textlichen Darstellung Im Kapitel 3.1.2 ,,Schienen- und Linienverkehr" der textlichen Darstellung des bekairnt gemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen lautet Ziel3 nun wie folgt: Ziel 3 den Vorgaben des LEP NRW ist die Bntwicklung umweltverträglicher Verkehrsträger vorrangrg zu betreiben. Dabei kommt der Trassensicherung und der Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken eine hohe Bedeutung zu. Entsprechend dem ÖPNv-Bedarfsplan sollen folgende Strecken reaktiviert werden: Entsprechend Schienenstrecke Düren - Euskirchen Schienenstrecke Lindern - Heinsberg Schienenstrecke Baal - Ratheim Schienenstrecke Stolberg - Weisweiler - Frenz [brw. - Langenvehe (Neubau)l Schienenstrecke llerzogenrath - Begau [- Merzbrück- Würselen- Aachen- Bushof QrTeubau)l 4.2 Anderung der zeichnerischen Darstellung Die Anderung der zeichnerischen Darstellung ist als Einzelblatt beigefügt. Für die Erläuterungskarte ergibt sich keine Anderung.