Daten
Kommune
Kall
Größe
970 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:31
Aktualisiert
21.07.11, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Eegrüsrduns:
Mit Anhörung vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung (BR) Köln mit, dass beabsichtigt
sei, das o.g.
Denkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden und der Gemeinden Kall und Hellenthal
einzutragen. Für den Kreis Euskirchen besteht die Möglichkeit der Außerung. Eine vom
Kreis Euskirchen
beantragte Fristverlängerung (22.07 .2A11) wurde seitens der BR Kdln genehmigt.
Verfahren 2007
Bereits 2007 hatte die BR Köln den Kreis Euskirchen im Rahmen des gleichen Verfahrens
angehört.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 12.09.2007 auf Grundlage oeivggf lz007
die Aufnahme in
den Denkmalschutz abgelehnt. lm wesentlichen wurde dargelegt, dass im Falle
eines Erwerbes der
Schienenstrecke durch den Kreis Euskirchen bei der Aufnahme in die Denkmalliste und
ausschließlicher Nutzung zu Eisenbahnzwecken, die Gefahr gesehen wird, dass die bisherigen planungen
des
Kreises Euskirchen (insbesondere bessere Erschiießung des Schleidener Tals durch den
motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr) nicht reälisiert werden können. Für den Fall, dass
dessen ungeachtet die Aufnahme als Denkmai veranlasst würde, hat der Kreis Euskirchen
als eventue-ller zukünftiger Eigentümer der Strecke die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß g g DSchGNW
gefordert, die eine Anderung der bisherigen Nutzung zulässt.
Die Stadt Schleiden hatte damals ein lnteresse an der Unterschutzstellung, wohingegen
sich Kall und
Hellentha! dagegen ausgesprochen hatten.
Aktuelles Verfahren
Die Bezirksregierung Köln hat auf aktuelle Nachfrage erläutert, dass das Verfahren
aus 2007 in den
letzten..4 Jahren geruht habe. Da sich in der Zwischenzeit Anderungen im
Bereich des Denkmalumfangs (Herausnahme des Bahnhofes Blumenthal, da dieser bereits unter Denkmalschutz
steht), einiger Eigentumsverhältnisse (Erwerb des Bahnhofes Kall durch die RVK)
sowie der verkehrlichen Situation (Pacht der Strecke durch die RSE und damit bessere Erhaltungsperspektiven)
ergeben hätten,
wolle man nunmehr allen Beteiligten nochmals die Gelegenheit zur Stelluninahme
einräumen.
Neben dem Kreis Euskirchen wurden das BundeseiseÄahnvermögen, diä Bundesanstalt
für lmmobilienaufgaben, der Landesbeirieb Straßen NRW; die DB Netz AG,iie Regionalverkehr
Köln GmbH,
die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH, die Bahn- und Businitiative Schleidenerial
e.V., die Stadt Schleiden sowie die Gemeinden Kall und Hellenthal beteiligt.
Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft
ist dem als Anlage I beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes fui Denkmalpflege
zu entnehmen. Es handelt sich un
das Gutachten vom 23.11.2006, das bereits Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens gewesen
war' Für das aktuelle Verfahren wurden lediglich äi" Aussagen zum Bahnhof Blumenthal
angepasst:
Der Bahnhof Biumenthal ist bereits rechtskraftig als Baudenkmal in die Denkmalliste
der Gemeinde
Helienthal eingetragen wurde und deshalb kein äestandteil des Denkmals Oleftalbahn.
Nicht mehr aktuell ist hingegen die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kali, das in den Jahren
200712008 grundlegend saniert und unter Berücksichtigung derVolgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeiflich von
der RSE gepachtet wurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird.
Die Stadt Schleiden hat kelne Bedenken gegen die Unterschutzstellung geltend gemacht
und hat
dies auch bereits der BR Köln mitgeteilt.
Die Gemeinde Hellenthai hat am 17.05.2011 das Verfahren im Ausschuss für Bauen, planen
und
Umwelt behandelt und gemäß Beschlussvorlage entschieden (Aallage 2). Danach
wird die beabsichtigte Eintragung zur Kenntnis genommen, gleühzeitig aber die ForderuÄg aufrecht erhalten,
für den
Fall der Aufgabe des Bahnbetriebes bzw. der NutzuÄg cler Bahnlinie anJere Nutzungen
zu ermöglichen' Die Gemeinde hatte hierzu im Rahmen des daÄaligen Verfahrens einen ,*r"-ngru"hen nar'menplan erstellen lassen, der eine anderweitige Nutzung vorsah. lm Laufe des Jahres 2008
konnte
mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege unter Zugrundelegüng des Rahmenplanes die künftigen mögtichen Nutzungen des Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einveinehmlich abgestlmmt wer-
-3den' Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unter-
schutzstellung der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestättt. In dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammerung einer Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert.
Der Gemeinde Kall wurde auf Antrag Fristverlängerung bis 22,07.2011 gewährt. Die gemeindeeigene
Stellungnahme soll im Planungsausschuss am 05.07.2O11bzw. im Rat am 1g.07.20i1 behandett
werden. Unter diesenVoraussetzungen ist eine Berücksichtigung der Kaller Stellungnahme
im Fachausschuss am 08.06.2011 nicht möElich. Es wird daher vorgäscÄlagen, über den Käller Beschtuss
mündlich am 20.07.2011 im Kreistag zu berichten.
Die bisheriele Beschlusslaqe des Kreises Euskirchen zur Oleftalbahn stellt sich wie fslqt
dar:
-
V gTl2g08, Sikung am 0,4.07.2005
lm Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Balrntrasse Kall-Schleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandiungen zurn Ankauf unter wirtschafgichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berücksichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verwaltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschli"örng Ouu
Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 258
einzubeziehen ist.
A 47n}g6, Sikung anr {4.06.2006
Es wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG
vom 28.04.2006
abzugeben. Für den Fall, dass der streckenabschniit Kall Höddelbusch bzw.
Kall -schleiden stillgelegt wÜrde, wurde die Verwaltung bear-rftragt, Verhandlungen für
einen Erwerb nach Stilllegung zu
TUnren.
-
D 6412Q87, St&ung arn 25.04.200?
Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung:
,,Der Kreistag ... beschließt zur T.Anderung des
Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilab*schnitt Aachen, dass Oas ZLi g
iul di" öcnienenstrecke Kall- Hellenthal differenziert gefasst werden soll:
a) Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden.
b) Der Streckenabschnitt Schleiden-oberhauJen - ilellenthal
ist zu streichen.
Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste
bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden.
$ 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler
in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen,
soweit ihnen das zumutbar ist.
Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den
Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal
sowohl die laufenden
Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem kännten ggf. notwendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach -stilllegung
ars
auch für den Betrieb der strecke nachteilige Auswirkungen ergeben.
Mit der Pacht der Strecke durch die RSE ist aktuelljedoch weder mit einer
Stilllegung der Strecke
noch mit einer Entwidmung zu rechnen, so dass dei Kreis Euskirchen derzeit keinerlei
Verkaufsverhandlungen zur Übernahme der Strecke nach Stilllegung führt. Erst wenn die RSE ihr
Engagement
reduzieren oder aufgeben würde, käme dern ursprünglichen Kreistagsbeschluss über den Erwerb
der
Strecke nach Stilllegung wieder Bedeutung zu.
-4Die bisherige Stellungnahme war aus Sicht der Verwaltung zu aktualisieren. Gegenüber der ursprünglichen Stellungnahme wurden folgende Anderungen vorgenommen:
-
Die Ausführungen zum Bahnhofsgebäude Kall wurden aktualisiert.
Wegfall der Ausführungen zum Stadtgebiet Schleiden (damals war ein Teil der Trasse als
Umfahrungsstrecke mit einer Schwarzdecke versehen worden)
Die Ausführungen zum Vorgehen der Gemeinde Hellenthal wurden aktualisiert und die Forderungen der Gemeinde Hellenthal wurden kreisseitig unterstützt.
Ergänzung von Hinweisen zum Umfang.des Denkmals und der Begründung der Denkmaleigenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 23.1 1 .2006
Wegfall der Hinweise zu den Kosten des SPNV-Betriebes
$te!!atng alaä?sme des K!'eises Euski rchem
Der Kreis Euskirchen lehnt die Aufnahme des Baudenkmals Oleftalbahn in die kommunalen Denkmallisten ab.
Sollte ungeachtet dessen die Aufnahme als Baudenkmal veranlasst werden, fordert der Kreis Euskirchen bereits jetzt die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß $ 9 DSchGNW, die eine Anderung der bis
herigen Nutzung nach einer Stilllegung der Strecke zulässt. Die Unterschutzstellung darf daiUber
hinaus die kommunalen Planungen nicht gefährden. Die Forderung der Gemeinde Hellenthal, eine
Fläche hinter der katholischen Kirche entlang der Olef von der Unterschutzstellung auszunehmen,
wird unterstützt.
Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich auch für den Betrieb der Strecke nachteilige Auswirkungen ergeben können,
Zu den Gründen der Ablehnuno:
lm Rahmen der Beschlussfassung zur IGVP (V 97/2005, Sitzung am 04.07.2005) hat der Kreistag
folgenden Beschluss gefasst: ,,Der bestehende Beschluss zum Ankauf der Bahntrasse KallSchleiden-Hellenthal ... wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beaufiragt, die Verhandlungen zum Ankauf unter wirtschaftlichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen. Unter Berück-
sichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verurraltung beauftragt, eine zeitnahe
Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 2S8 einzubeziehen ist.,,
ln der Kreistagssitzung am 14.06.2006 (D 47I2OOO) wurde beschlossen, kein Angebot auf das Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2000 abzugeben, aber, für den Fall, däss der Streckenab
schnitt Kall - Höddelbusch bzw. Kall -schleiden stillgelegt würde, Verhandlungen für einen Erwerb
nach Stilllegung zu führen.
Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke nach Stilllegung müsste bei einer Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden.
$ 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler
in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen,
soweit ihnen das zumutbar ist.
Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den
Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Insofern steht zu befürchten, dass die Unterschutzstellung als Denkmal sowohl die laufenden
Kosten als auch die Investitionskosten erhöhen würde. Zudem könnten ggf. noturendige Modernisierungen erschwert werden. Es könnten sich also sowohl für die Nachnutzung nach Stilllegung als
auch für den Betrieb der strecke nachteilige Auswirkungen ergeben.
Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Regionalplanung (D 6412007, Sitzung am 25.04.2007): ,,Der
... beschließt zur 7. Anderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnltt
K..reistag
Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall
- Hellenthal differenziert gefasst werden soll:
-5d)
h\
Für die Abschnitte Kall - Höddelbusch - Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden.
Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen - Hellenthal ist zu streichen.
Bei der Aufnahme der Oleftalbahn in die Denkmalliste und der Verpflichtung, der ausschließlichen
Nutzung zu Eisenbahnzwecken, könnten die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen nicht realisiert werden können. Diese Planungen betreffen insbesondere die bessere Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr:
Erschließunq Schleidener Tal
lm Rahmen Oer tCVp des Kreises Euskirchen sind verschiedene Varianten zur Verbesserung der
Erschließung des Schleidener Tals diskutiert worden. Als die effektivste Lösung wurde die Verbreiterung der B 266 von der Wallenthaler Höhe bis Schleiden-Gemünd und der B 265 von SchleidenGemünd bis Schleiden-Oberhausen gesehen. Unter Einbeziehung der dann vorhandenen Grundstücksflächen könnte für die Erschließung eine 2 + 1 Lösung ausgeführt werden. Diese Planungsvariante würde dem Verkehrsteilnehmer auch verkehrssichere Überholungsvorgänge ermöglichen und
die heutigen Reisezeiten deutlich reduzieren.
Alle anderen untersuchten Varianten bedeuten bei ihrer Umsetzung erhebliche Eingriffe in die Natur.
Die Führung der L 2O4 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier
besteht die Möglichkeit, unter Nutzung der Eisenbahntrasse bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereichs zu erreichen und so die Leichtigkeit und Sicherheit auf der L 204 entscheidend zu
verbessern.
Radverkehr
Die Bahntrasse könnte der Öffentlichkeit auf attraktive Weise zugänglich gemacht werden, indem
zumindest abschnittsweise ein Rad-/Wanderweg angelegt würde, welcher parallel zur P.2661265 unter Beachtung der Straßenerschließung durch O-ie fättagl von Kall über Gemünd und Schleiden bis
nach Hellenthal führen könnte. Parallel verlaufende überörtliche Fernradwegeverbindungen, die heute teilweise unmittelbar auf der B 2661265 bzw. durch Wohnstraßen geführt werden, könnten so deutlich an Verkehrssicherheit und Attraktivität gewinnen.
Die Nutzung des Gleises der Oleftalbahn als Radweganschluss würde den Bahnhof Kall als unmittelbaren Einstiegspunkt in die neue Radverkehrsstrecke klassifizieren. Die heute verwinkelte Radverkehrsführung durch den Kernort Kall könnte hierdurch sicherheitstechnisch optimiert werden, da lediglich zwei Straßenüberquerungen als Konfliktpunkte für den Radverkehr verbleiben.
Bahnhof Kall
lm Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht derzeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung.
lm Rahmen der Umbaumaßnahme des Bahnhofsgebäudes Kall wurde das Gebäude selbst barrierefrei ausgebaut und die Zuwegung zum Schienenverkehr, die derzeit um das Gebäude herum geführ1
wird, durch das Gebäude verkürzt. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall * Hellenthal
muss zum Erreichen der übrigen Gleise nach wie vor überquert werden. Als Überquerungshilfe dient
eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleise liegt. Sofern das Gleis Kali - Schleiden für einen SPNV-Betrieb nicht
mehr benötigt würde, könnte ein schnellerer und komfortablerer Zugang ausgebaut werden.
Gemeindeqebiet Hellenthal
Die Gemeinde Hellenthal hat zusammen mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den Bereich
beidseits der stillgelegten Bahntrasse entwickelt, lm Laufe des Jahres 20OB konnte mit dem LVR-Amt
für Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen
des Bahnkörpers nach einer UnterschutzstellunE einvernehmlich abgestimmt werden. Unter dieser
Voraussetzung hat die Gemeinde Hellenthal ihre Bedenken gegen eine Unterschutzstellung der
Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurückgestellt.
ln dem aktuellen Beschluss der Gemeinde Hellenthal wird zudem die Ausklammeruno einer Fläche
hinter der katholischen Kirche entlang der Olef gefordert.
Der Kreis Euskirchen unterstützt die Forderuno der Gemeinde Hellenthal.
-6Hinweise zum Umfanq des Denkmals und der Beqründunq der Denkmaleiqenschaft durch das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpfleqe vom 23.1 1 .2006
Nicht mehr aktuell ist die Beschreibung des Empfangsgebäudes Kall, das in den Jahren 2007\2OOB
grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes umgebaut wurde. Darüber hinaus bleibt unerwähnt, dass die Strecke zwischenzeitlich von der RSE gepachtet rsurde und von dieser zu Eisenbahnzwecken genutzt wird.
II
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Landrat
Gescbäft sbereich sleiter/i
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Abteilungsleiter/in:
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Sachbearbeiteri in:
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Beschlussvorlage
GEMEINDE HELLENTHAL
Der Bürgermeister
6512011
Gremium
Termin
Ausschuss für Bauen. Planen und Umwelt
17.05.2011
in
TOP:
öffentlicher Sitzung
BqzeiqhhungTOP:'
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'
Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß
$ 3 Denkmalschutzgesetz - DSchG NW);
Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal
Amt:
Gemeindeangestellter Kaiser
Der Beratungsgegenstand berührt den
wenn
Haushalt:
ja:
60
Nein
Sichtvermerk Amt für Finanzen
Produkt:
Datum, Unterschrift Kämmerer
BESCHLUSSVORSCHLÄ,G:
,
.'
:r',
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Hellenthal nimmt die
beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem Gebiet der Gemeinde
Hellenthal in die Denkmalliste zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gemäß $ 28 Verwaltungsvedahrensgesetz (VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung
aufrecht zu erhalten, dass die denkmalrechtliche Abstimmung mit dem LVR-Amt für
Denkmalpflege gemäß Schreiben vom 21.08.2008 mit den dazugehörigem
Kartenausschnitt zur Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige
städtebauliche Entwicklung weiter Gültigkeit hat und als erlaubnisfähig gem.
$ 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) eingestuft wird, für den Fall, dass die RSE oder
ein anderer Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt.
Die im Kartenausschnitt blau markierte Fläche hinter der Kath. Kirche entlanq der Olef sollte
von der Unterschutzstellung ausgeklammert werden.
Vorlage: 6512011
Seite - 2 Mit Schreiben vom 23.02.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit, das es beabsichtigt ist, die
Oleftalbahn Kall, Schleiden und Hellenthal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden. Gemeinden
Kall und Hellenthal einzutragen. Da in diesem Fall der Bund Eigentümer oder
Nutzungsberechtigter von Teilbereichen des Denkmals ist, führt die Bezirksregierung das
Verfahren gemäß $ 3 Denkmalschutzgesetz durch. Das Schreiben der Bezirksregierung dient
zugleich der Anhörung gemäß $ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NW). Das Gutachten
zur Begründung der Denkmaleigenschaft ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Bezirksregierung Köln hatte bereits im Jahre 2007 das Anhörungsverfahren durchgeführt, das
damals jedoch nicht abgeschlossen wurde und daher erneut durchgeführt wird.
Die Gemeinde Hellenthal hatte seiner Zeit für die künftige Nutzung der Bahntrasse auf dem Gebiet
der Gemeinde Hellenthal zusammen mit der Bahnentwicklungsgesellschaft die Bahntrasse
überplant. Hierzu wurde eine Rahmenplanung erarbeitet, die als Grundlage für eine darauf
aufbauende Bauleitplanung dienen sollte. lm Laufe desJahres 2008 konnte mit dem LVR-Amt für
Denkmalpflege unter Zugrundelegung des Rahmenplanes die künftigen möglichen Nutzungen des
Bahnkörpers nach einer Unterschutzstellung einvernehmlich abgestimmt werden. Das Schreiben
des LVR-Amtes für Denkmalpflege vom 21.08.2008, gerichtet an die Bezirksregierung Köln, mit
dem diesem Schreiben zugrunde liegenden Kartenausschnitt ist zur Kenntnisnahme beigefügt
(Anlagen 2 und 3). Unter dieser Voraussetzung stellte der Bau- und Planungsausschuss und der
Rat in seinen Sitzungen am 18.09. b2w.20.09.2007 die Bedenken gegen eine Unterschutzstellung
der Bahnlinie auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal zurück.
Zwischenzeitlich haben sich die Gegebenheiten vor Ort geändert. Die Rhein-Sieg-Eisenbahn
(RSE) hat Ende 2008 die Betriebsgenehmigung erhalten, die Bahnstrecke ftir die nächsten 50
Jahre zu nutzen, mit der Folge, dass die von der Gemeinde Hellenthal entwickelte
Rahmenplanung so nicht umsetzbar ist. Für den Fall allerdings, dass die RSE oder ein anderer
Betreiberdie Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt, sollte im Rahmen des jetzt
laufenden neuen Anhörungsvedahrens gegenüber der Bezirksregierung weiter die Forderung
aufrecht erhalten werden, dass die denkmalrechtliche Abstimmung mit dem LVR-Amt für
Denkmalpflege gemäß Schreiben vom 21.08.2008 mit dem dazugehörigen Kartenausschnitt zur
Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung weiter
GÜltigkeit hat. Die im Kadenausschnitt blau markierte Fläche hinter der Kath. Kirche entlang der
Olef wird für Rangierarbeiten des Bahnbetriebs nicht benötigt und sollte von der
Unterschutzstellung ausgeklammert werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Ver-fahren der Unterschutzstellung sich
ausschließlich nach den objektiven Kriterien des Denkmalbegriffs richtet. Wird also wie im
vorliegenden Fall die Denkmaleigenschaft einer Anlage gemäß $ 2 DSchG NW festgestellt, folgt
hieraus die Eintragungspflicht.
Besch lussvorl age 65120
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G e b i etsentuuickl u n gsp I a
für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt
Region Aaehen
7. Planänderung
Streichung von Schienenwegen
Stand: März 2008
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aYJä.N:.-=-..l.,lo'*
n
Herausgeber:
Bezirksregierung Kö1n
- Bezirksplanungsbehörde Blumenthalstraße 33, 50670 Köln
Tel; 022117740-230
Fax:022117740-238
e-mail : gep @b en eg-ko eln.nrw. de
lnternet: http ://www.bezreg-koeln.nrw. de
Copyright
Layout, Texte und Karteninhalte:
Bezirksregierung Köln
Kartengrundlagen:
Land NRW 2008
12.Mär22008
REGIONALPLAN
für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Aachen
7. Planänderung
Stand: März 2008
Streichung yon Schienenwegen
Inhalt
l.
Einführung
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen wurde mit
Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NordrheinWestfalen vom 28.01.2003 genehmigt. Die Genehmigung wurde am 10.06.2003 (GV.NRW
Nr. 26, 2003, S. 301) bekannt gemacht.
Die 7. Planänderung umfasst:
räunlich: -
den Kreis Euskirchen
mit der Stadt Schleiden und den Gemeinden Kall
und Hellenthal
sachlich: -
die Streichung der als Schienenweg dargestellten Strecke von Ka1lüber
Schleiden nach He1lenthal.
Der Regionalrat beschloss die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens in seiner
8. Sitzung am 08. Dezember 2006.
Die Fristen, innerhalb der sowohl die Öffentlichkeit als auch die zu beteiligenden Behörden und
öffentlichen Steilen Bedenken und Anregungen ru der Regionalplanänderung vodragen
konnten, endeten imMärz 2007.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 11 Stellungnahmen abgegeben.
DieT . Planänderung wurde vom Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 12. Sitzung
am 14. Dezember 2001 in der Fassung des Erarbeitungsbeschlusses (Stand: November 2006)
aufgestellt und der Landespl anungsb ehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Die Planänderung ist inzwischen genehmigt (Erlass des Ministeriums
fir
Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Februar 2008, Az.:322 30.16.02.07) und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
(GV.NRW, Nr. 9 vom 12.03.2008, S. 161) bekannt gemacht.
2.
Planbegründung
Im Vorfeld der Beratungen zur Fortschreibung des ÖpNV-gedarfsplanes durch die Integrierte
Gesamtverkehrsplanung hat der Landtag mehrere Bahnstrecken aus dem Bedarfsplan 1998 -
Programm für den Ausbau der ÖpNV-Infrastruktur - herausgenommen. In Bezug auf den
Regionalplan firr den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen war die als
Schienenweg dargestellte Strecke Ka1l - Schleiden - Hellenthal betroffen.
Der Landtag NRW hat mit der Herausnahme dieser Strecke aus dem Öpiw-geaarfsplan
deutlich gemacht, dass ein Landesinteresse an einem Erhalt dieses Schienenweges nicht mehr
besteht. Eine Streichung dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan soll der Planungssicherheit
der Kommunen bei der Stadtentwicklune dienen.
3.
ZusammenfassendeUmlvelterklärung
Ein Umweltbericht wurde zu diesem Verfahren nicht erstellt, da keine unmittelbaren
Umweltauswirkungen aus der Streichung der Batrnstrecke zu erwarten sind. Eine generelle
vergleichende Bewerfung der durch die unterschiedlichen Verkehrsträger vemrsachten
Umrveltproblerne ist nicht Aufgabe eines regional begrenzten Planänderungsverfahrens.
4.
Anderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen durch die
genehmigte und bekannt gemachte 7. Planänderung
4.1
Anderung der textlichen Darstellung
Im Kapitel 3.1.2 ,,Schienen- und Linienverkehr" der textlichen Darstellung des bekairnt
gemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen lautet Ziel3 nun wie folgt:
Ziel
3
den Vorgaben des
LEP NRW ist die Bntwicklung
umweltverträglicher Verkehrsträger vorrangrg zu betreiben. Dabei kommt der
Trassensicherung und der Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken eine hohe
Bedeutung zu. Entsprechend dem ÖPNv-Bedarfsplan sollen folgende Strecken
reaktiviert werden:
Entsprechend
Schienenstrecke Düren - Euskirchen
Schienenstrecke Lindern - Heinsberg
Schienenstrecke Baal - Ratheim
Schienenstrecke Stolberg
-
Weisweiler
-
Frenz [brw.
-
Langenvehe
(Neubau)l
Schienenstrecke llerzogenrath
-
Begau
[- Merzbrück- Würselen- Aachen-
Bushof QrTeubau)l
4.2
Anderung der zeichnerischen Darstellung
Die Anderung der zeichnerischen Darstellung ist als Einzelblatt beigefügt.
Für die Erläuterungskarte ergibt sich keine Anderung.