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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
12.10.16, 18:03
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch
hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch
hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 30.08.2016. Sitzungsbeginn: 18:12 Uhr Sitzungsende: 22:00 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Herr Speuser begrüßt die Anfrage des Eigentümers nach Erweiterung, insbesondere im Hinblick auf die 2018 in Kraft tretende Änderung des Alten- und Pflegegesetzes, wonach Alten- und Pflegeheime für mindestens 80 Prozent der Bewohner Einzelzimmer vorhalten müssen. Herr Nitsche sieht ebenfalls eine dringende Notwendigkeit zu einer Erweiterung, sowie grundsätzlich zur Förderung altersgerechten Wohnens. Er befürchte allerdings, dass diese Maßnahme bei den Anwohnern auf wenig Gegenliebe stoßen werde. Diesbezüglich weist Herr Nitsche auf die Erforderlichkeit von Perspektivgesprächen mit den Eigentümern hinsichtlich der Wegeführung hin. Er signalisiert die Bereitschaft, die Vor-Ort-Gespräche durch die Politik zu begleiten. Nach Fassung eines Meinungsbildes könne über weitere Planungen entschieden werden. Herr Giesen schließt sich der Meinung der Vorredner insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels an. Herr FDL Köster schließt sich ebenfalls der Meinung des Herrn Nitsche an, sieht jedoch die Verhandlungsbereitschaft der Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft als „Knackpunkt“ für die weitere Umsetzung. Durch die Verwaltung wird die Bereitschaft signalisiert, in dieser Angelegenheit zu moderieren. Herr Uerlings fragt an, inwieweit hinsichtlich des Kinderspielplatzzeichens eine Umwidmung erforderlich sei. im Lageplan befindlichen Herr FDL Köster stellt klar, dass es sich bei dem Lageplan um einen Katasterauszug handele und die aufgeführten Zeichen lediglich deklaratorischen, nicht aber regelnden Charakter haben. Das maßgebliche Recht werde über die Anpassung des Bebauungsplanes geschaffen. Herr Nitsche beantragt, hinsichtlich der Vorabgespräche mit den Anwohnern eine Beschlusserweiterung vorzunehmen. Herr FDL Köster teilt ergänzend mit, dass die Kosten der Maßnahme durch den Antragsteller getragen werden und für die Verwaltung selbstverständlich sei, dass entsprechende Gespräche mit den Anwohnern geführt würden. Eine geänderte Beschlussfassung sei daher nicht erforderlich, lediglich eine Aufnahme in das Protokoll. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Beschlussergebnis einstimmig: JA NEIN Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.08.2016 Seite 2