Daten
Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
12.10.16, 18:03
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 30.08.2016.
Sitzungsbeginn:
18:12 Uhr
Sitzungsende:
22:00 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der
Stiftung Hambloch
hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a
BauGB
Herr Speuser begrüßt die Anfrage des Eigentümers nach Erweiterung, insbesondere im Hinblick
auf die 2018 in Kraft tretende Änderung des Alten- und Pflegegesetzes, wonach Alten- und
Pflegeheime für mindestens 80 Prozent der Bewohner Einzelzimmer vorhalten müssen.
Herr Nitsche sieht ebenfalls eine dringende Notwendigkeit zu einer Erweiterung, sowie
grundsätzlich zur Förderung altersgerechten Wohnens.
Er befürchte allerdings, dass diese Maßnahme bei den Anwohnern auf wenig Gegenliebe stoßen
werde. Diesbezüglich weist Herr Nitsche auf die Erforderlichkeit von Perspektivgesprächen mit
den Eigentümern hinsichtlich der Wegeführung hin.
Er signalisiert die Bereitschaft, die Vor-Ort-Gespräche durch die Politik zu begleiten.
Nach Fassung eines Meinungsbildes könne über weitere Planungen entschieden werden.
Herr Giesen schließt sich der Meinung der Vorredner insbesondere vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels an.
Herr FDL Köster schließt sich ebenfalls der Meinung des Herrn Nitsche an, sieht jedoch die
Verhandlungsbereitschaft der Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft als „Knackpunkt“ für
die weitere Umsetzung. Durch die Verwaltung wird die Bereitschaft signalisiert, in dieser
Angelegenheit zu moderieren.
Herr
Uerlings
fragt
an,
inwieweit
hinsichtlich
des
Kinderspielplatzzeichens eine Umwidmung erforderlich sei.
im
Lageplan
befindlichen
Herr FDL Köster stellt klar, dass es sich bei dem Lageplan um einen Katasterauszug handele und
die aufgeführten Zeichen lediglich deklaratorischen, nicht aber regelnden Charakter haben. Das
maßgebliche Recht werde über die Anpassung des Bebauungsplanes geschaffen.
Herr
Nitsche
beantragt,
hinsichtlich
der
Vorabgespräche
mit
den
Anwohnern
eine
Beschlusserweiterung vorzunehmen.
Herr FDL Köster teilt ergänzend mit, dass die Kosten der Maßnahme durch den Antragsteller
getragen werden und für die Verwaltung selbstverständlich sei, dass entsprechende Gespräche
mit den Anwohnern geführt würden.
Eine geänderte Beschlussfassung sei daher nicht erforderlich, lediglich eine Aufnahme in das
Protokoll.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722).
Beschlussergebnis einstimmig: JA
NEIN
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.08.2016
Seite 2