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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ hier:Anfrage nach § 34 LPlG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
61 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
02.09.11, 18:23
Aktualisiert
05.09.11, 18:18
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ 
hier:Anfrage nach § 34 LPlG)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 138/2011 13.09.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ hier: Anfrage nach § 34 LPlG Beschlussvorschlag: Die Mitteilung der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde eine Teilfläche des Gewerbegebietes in Mischgebiet umgewandelt. Mit der Veröffentlichung im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 04. Juli 2008 ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Investor des Baugebietes, dass eine weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in „Gemischte Baufläche“ bzw. in „Grünfläche“ umgewandelt wird, so dass eine zweiseitige Erschließung ermöglicht wird. Zur Realiserung der Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung der gewerblichen Geräuscheinwirkungen des Sägewerkes an dem geplanten Mischgebiet die Anforderungen gemäß TA-Lärm erfüllt werden. Die Kosten für die Durchführung der Bebauungsplanänderung werden vom Investor übernommen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 02. August 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011 wurde seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen (Anlage). Es ist beabsichtigt, die Planung im sog. beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen.