Daten
Kommune
Kall
Größe
61 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
02.09.11, 18:23
Aktualisiert
05.09.11, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
138/2011
13.09.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
hier: Anfrage nach § 34 LPlG
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde eine Teilfläche des
Gewerbegebietes in Mischgebiet umgewandelt. Mit der Veröffentlichung im Rundblick (Amtsblatt
der Gemeinde Kall) am 04. Juli 2008 ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ in Kraft getreten. Nunmehr beantragt der Investor des Baugebietes, dass eine
weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in „Gemischte Baufläche“ bzw. in „Grünfläche“ umgewandelt wird, so dass eine zweiseitige Erschließung ermöglicht wird. Zur Realiserung der Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung der gewerblichen Geräuscheinwirkungen des Sägewerkes an dem geplanten Mischgebiet die Anforderungen gemäß TA-Lärm erfüllt werden.
Die Kosten für die Durchführung der Bebauungsplanänderung werden vom Investor übernommen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 02. August 2011 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011
wurde seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen (Anlage).
Es ist beabsichtigt, die Planung im sog. beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen.