Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
15.08.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 11.07.2017.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
21:55 Uhr
TOP
Betreff
10
2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 21) eine Abwägung durch und
fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß ‚Abwägungsliste‘ (Anlage 5 der Niederschrift).
b) Für die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung
und dazugehörigen Anlagen (Anlage 6 der Niederschrift) gemäß § 10 Abs. 1
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017
(BGBl. I S. 1298), gefasst.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)