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Beschlusstext (2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ Hier: a) Abwägung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
15.08.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Beschlusstext (2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.07.2017. Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 21:55 Uhr TOP Betreff 10 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Gebiet: nordwestliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ Hier: a) Abwägung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 21) eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß ‚Abwägungsliste‘ (Anlage 5 der Niederschrift). b) Für die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen (Anlage 6 der Niederschrift) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), gefasst. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)